Versicherungsfall?!? Was kann ich tun?!?

  • Hallo alle W202ler


    Ich hab da ein Problem mir hat jemand Gerüstteile aufs Auto geschmissen war am 7August 2009,dadurch Windschutzscheibe defekt und Motorhaube verbeult,er wollte es seiner Privathaftpflicht melden.


    Hab am 8August die Windschutz scheibe bei Mercedes richten lassen und diese Bar bezahlt 641€uro, den Schaden auf der Haube hab ich dort gezeigt und einen Kostenvoranschlag bekommen über 1300€uro.


    Nun hab ich ihm Kopien der Rechnung und des Voranschlages gegeben,die er anscheinend weiter gereicht hat an seine Versicherung.


    Mein Problem ist jetzt ich erreiche den Verursacher des Schadens nicht mehr ,wollte fragen über welche Versicherung es abgewickelt wird um dort druck zu machen.


    Wie bekomm ich raus wo er Versichert ist?
    Wenn ich zu einem Anwalt gehe muss die Anwaltskosten ich zahlen oder seine Versicherung?


    Was Ratet ihr mir?

  • Hast du die persönlichen Daten des Verursachers? Ohne diese Daten, kannst du nichts machen.


    Wenn ja, reiche diese an einen Anwalt weiter und der macht den Rest für dich.


    Fals du eine Rechtschutz hast, ist es nicht abwegig den Anwalt über diese laufen zu lassen, die holen sich zur Not das Geld von der Versicherung.

    R.I.P.
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  • Ohne RS kann es sein, das du in Vorkasse treten musst, aber sicher bin ich mir da nicht.


    Ich würde, wenn du den Typ nicht erreichen kannst, auf jeden Fall einen Anwalt fragen, denn wenn er die Unterlagen nicht eingereicht hat, kannst du sonst lange auf dein Geld warten.





    PS: Ich rate wenigstens zu einer privaten RS Versicherung, denn irgendwann kann sie recht nützlich sein. Übrigends bekommt man eine Verkehrsrechtschutz auch über den ADAC :thumbup:

    R.I.P.
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  • Schalte in jedem Fall einen Anwalt ein - wenn das ganze schon im August passiert ist, und wenn der Schädiger dieses seiner Versicherung gemeldet haben sollte, müßtest du in jedem Fall ein Schreiben von der Versicherung erhalten haben!
    Der Schädiger ist nach § 823 BGB für den Schaden wohl haftbar zu machen - wenn er eine Privathaftpflichtversicherung hat, und diese greifen würde, gelten aber auch hier Obliegenheiten, in welchen u. a. steht, dass der Schaden unverzüglich zu melden ist.
    Meiner Meinung nach ist hier etwas sehr faul.......und du wirst wohl oder übel deinen Schadensersatz einklagen müssen :S


    Ergänzung zu deiner 1. Anfrage:
    Bei KFZ-Versicherungen bekommt man heraus wo jemand versichert ist, da dieses eine Pflichtversicherung ist und die Gesellschaft des jeweiligen Halters bei der Zulassungsstelle hinterlegt sein muß. Dazu braucht man lediglich das amtliche Kennzeichen - dann kann man bei einem Verkehrsunfall eine zentrale Stelle anrufen und die leiten das Ganze anonym weiter an die Gesellschaft.
    Bei allen anderen privaten Versicherungen gilt der Datenschutz und man kommt ohne weiteres nicht an die Informationen heran.

  • Hi,
    setze dem Verursacher eine Frist, bis zu der er den Schaden in der genannten Höhe zu begleichen hat.
    Wenn er bis zu dieser Frist nicht bezahlt, dann ist er in Verzugund er hat Deine Anwaltskosten als Verzugsschaden auch zu bezahlen.
    Konkret: Also Du schreibst ihn an, mit dem genauen Betrag und bis wann (Frist 1 Woche) er zu bezahlen hat (Kontoverbindung nicht vergessen). Verstreicht diese Frist unfruchtbar, also ohne Bezahlung seinerseits, dann ab zum Rechtsanwalt, denn den hat der Andere dann als Verzugsschaden zu bezahlen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Ich würde zusätzlich noch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.Das verleiht deinen "Forderungen" auch noch etwas Nachdruck.Ansonst wie schon gesagt Frist setzen und dann zum Anwalt.Zweitens empfehle ich dir ne Verkehrs RS.Wie du siehst kann man gerade beim Auto schnell in was reingezogen werden.Recht haben und Recht bekommen hängt in Deutschland leider meistens vom Geldbeutel ab.


    Gruß BossGegner

  • Wichtig : In dem Schreiben muss drinstehen, dass er nach verstreichen der Frist die Kosten aufgebrummt bekommt. Habe ich von meinem Anwalt gelernt. Mit einfach in Verzug befinden muss es nicht unbedingt klappen. Und das Schreiben natürlich als Einschreiben mit Rückschein. Als Autofahrer hat man selbstverständlich eine Verkehrsrechtsschutz. Ich würde direkt Anzeige erstatten, da der Typ für Dich nicht greifbar ist. Die Bullerei bringt das schon raus.

  • Ok hat sich dann soweit erledig heute kam ein schreiben der Aachen Münchener Versicherung das sie den Schaden regulieren und so ein Fragebogen mit drin hab den gleich ausgefüllt und zurück gesendet


    Die schnellste Versicherung ist des ja anscheinend nicht

  • Wichtig : In dem Schreiben muss drinstehen, dass er nach verstreichen der Frist die Kosten aufgebrummt bekommt. Habe ich von meinem Anwalt gelernt. Mit einfach in Verzug befinden muss es nicht unbedingt klappen.


    Doch klappt auch ohne den Zusatz, ist nämlich eine gesetzliche Rechtsfolge.
    Stefan