Wie verhalten bei "Polizei"kontrolle


  • Hi,
    mit Verlaub, aber das ist so nicht unkommentiert stehen zu lassen.
    Sicher wird der Einzelfall betrachtet, aber der Dienstherr (in der Realität macht das ja der direkte Vorgesetzte oder der Leiter der Behörde) wird man der Stellungnahme eines Beamten anders gegenüberstehen, wenn eben schon mehrere gleichartige Vorkommnisse waren. Beim vierten Mal wird es schon wunderlich, dass alle schnell blaue Flecken bekommen, die mit dem Beamten in Berührung kamen, oder? Immer nur Einzelfälle?
    Auch bei einer Straftat wird der Einzelfall betrachtet und dennoch wird beim Strafmass die Vorgeschichte mit herangezogen.


    Und was hat Eigeninitiative damit zu tun, dass man sich gesetzeskonform UND höflich benimmt? Nichts, meiner Meinung nach.


    Viele Grüße
    Stefan

  • Sicher wird der Einzelfall betrachtet, aber der Dienstherr (in der Realität macht das ja der direkte Vorgesetzte oder der Leiter der Behörde) wird man der Stellungnahme eines Beamten anders gegenüberstehen, wenn eben schon mehrere gleichartige Vorkommnisse waren. Beim vierten Mal wird es schon wunderlich, dass alle schnell blaue Flecken bekommen, die mit dem Beamten in Berührung kamen, oder? Immer nur Einzelfälle?
    Auch bei einer Straftat wird der Einzelfall betrachtet und dennoch wird beim Strafmass die Vorgeschichte mit herangezogen.

    Ich wusste, dass der Vergleich mit Straftaten kommen wird :D PS: Bei blauen Flecken handelt es sich um Straftaten und das ist eine andere Baustelle.


    Ansonsten wird bei Straftaten die Vorgeschichte nur dann herangezogen, wenn man a) veruteilt wird und b) es sich bei den Vorgeschichten um rechtkräftige Verurteilungen handelt. Ergo eine ganz andere Baustelle :!: Auf den vorliegenden Fall übertragen würde das bedeuten, dass gegen den Beamten bereits mehrere Disziplinarverfahren eingeleitet wurden und der Beamte bereits entsprechend "bestraft" wurde. Und diese Wahrscheinlichkeit ist sehr sehr gering :!:


    Ansonsten sehe ich hier viel Wind um nix. Außer: "Klopf klopf, Polizei, sie bekommen ne Anzeige" ist hier nix vorgefallen. Wenn jetzt jemand der Meinung ist, dass er ne Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben muss - soll er, ist sein gutes Recht. Wenn man hier jedoch einige Postings liest, dann könnte man meinen, der Beamte hätte hier ein Verbrechen begangen.

    Zitat

    Und was hat Eigeninitiative damit zu tun, dass man sich gesetzeskonform UND höflich benimmt? Nicht, meiner Meinung nach.


    Ich kann Dir aber versichern, dass man oft genug Dienstaufsichtsbeschwerden "einfängt", weil manche einfach die Flucht nach vorne versuchen anzutreten oder deren Ego einfach angekratzt ist ;) Da kann man noch so höflich sein.


    Dieses Rumgeheule (gerade in Autoforen) geht mir nämlich oft genug auf den Sack :D Da wird alles mögliche am Auto geändert und man weiß dass es illegal ist - und trotzdem wird dann, sofern man erwischt wird, auf die Polizei geschipft. Ala: Die hätten ja auch nur ne Mängelkarte schreiben können. Jetzt bekomm ich auch noch Bußgeld und Punkte :cursing:


    Ich finde das immer wieder beachtlich, wie man sich hier in einer Gruppe "gleich verbrüdert" und entsprechenden Käse postet. (Ist jetzt nicht auf Dich perönlich bezogen).


    Letztendlich ist die Wahrnehmung des TE rein subjektiv :!: Wir waren ned dabei und können daher nur spekulieren :!: Befragt man den Beamten kommt da bestimmt eine ganz andere Geschichte bei raus :!: Lügt jetzt der TE :?: Lügt jetzt der Beamte :?:


    Keine Ahnung - ich war ned dabei :!:

  • Hi,
    so ganz möchtest Du mich nicht verstehen, oder?
    Das Beispiel mit den blauen Flecken diente nur der Verdeutlichung, dass Ausreden auch irgendwann rauskommen.
    Und das mit der rechtkräftigen Verurteilung stimmt in der Theorie, in der Praxis gibt es beider StA die MESTA. Das Verfassungsgericht sagt zwar, dass es mit dem GG vereinbar ist. Viele Juristen sehen das anders.
    Z.B. auch ein StA aus Gießen/Mittelhessen (Name gerne per PN).


    Und bei Klopf, klopf, wird eine Dienstaufsichtsbescwherde zu Recht nichts bringen, aber es bringt eben eine D.aufsichtsbeschwerde eben auch bei berechtigten Vorwürfen meist nichts.


    Eventuell kommen DAB raus, weil das Ego eines Betroffenen getroffen wird, aber eben auch, weil Polizisten eben manchmal (sind ja auch nur Menschen und das ist völlig normal) NICHT höflich und sachlich sind.


    Mit dem "Geheule" wegen nicht zugelassenen Umbauten rennst Du bei mir offene Türen ein. Ich musste hier Prügel einstecken, weil ich schreib, dass der Xenonumbau ohne ALW nicht einzutragen ist. Und am Ende war es dann so. Ist aber ein anderes Thema.


    Bei "meinem" Polizisten nervte seine Art. Inhaltlich hatte er recht und ich sagte nie ein Wort dagegen. Klarer Fall von: Der Ton macht die Musik. Egal.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Ich denke alles was eichi helfen könnte ist gesagt!


    Da das hier ständig zum Problem wird mach ich hier zu und öffne dann wieder wenn eichi was neues weiß, bzw. uns sagen kann wie das ausgegangen ist.


    Danke an Focus und Mittelhessen für die fundierten Aussagen.
    Danke auch an die Spammer, die mal wieder bewiesen haben, daß man in nem Forum eben nicht am Stammtisch zusammen sitzt und ja sagen/schreiben kann was man will, man hat ja hier kein Gesicht.



    so long....

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  • Moin Moin,


    Also die Sache ist denke ich mal geklärt, aber der Reihe nach. Ein Polizist kann sich jederzeit in den Dienst versetzen, ist jedoch dazu angehalten, dieses Recht nicht unnötig auszureizen. (In meinem Fall war das der Fall)


    Ich hatte gestern Abend ein längeres Gespräch mit einem Kripo-Beamten. Der meinte, das wenn eine Anzeige wegen irgendwas kommen würde - er zu dem Zeitpunkt keine Halterfeststellung gemacht hat - somit die Sache auf dünnem Eis ist. Das nächste, was Ih das Genick bricht - ist die Zeugin - seine Tochter (16 Jahre al und ein Familienmitglied). Er hat also Objektiv relativ wenig Chance irgendetwas durchzubekommen. Desweiteren fehlen Beweise das ich am Steuer saß (Foto mit dem Handy etc.)


    An dieser Stelle sei das aber kein Freibrief für alle, die STVO außer acht zu lassen und auf der Straße "wilde Sau" zu spielen. In diesem Fall ist die Sachlage ungünstig für den Polizisten.


    Nachtrag: Seine Absicht war es mir eine "Rot überfahrene Ampel" anzuhängen. - Ein Verstoß, den ich überhaupt nicht begangen habe. Zeugin war seine Tochter, der Beweis, Ein Foto meines Autos VOR einer Roten Ampel, mit den Vorderrädern auf der weißen Linen, bei ausgeschalteten Bremslichtern (Ich stand mit Handbremse an der Ampel ;) ).


    Ohne Jetzt einen weiteren Kommentar zu dem Kollegen abzugeben, finde ich die Sache richtig Kiem. Aber in diesem Fall hat sich Gottseidank alles zum Guten gewandt.



    Grüße Eichi


    1.&2. Treffen der W202-Freunde in Holzthaleben - Ich war dabei
    3. Treffen der W202-Freunde 2010 in Mühlhausen - Ich war dabei


    Golf und Polo sind Sportarten, Primzahlen kann man nicht fahren und über Papiergrössen brauchen wir gar nicht reden.


    der Schwächste fliegt...

  • Ich hab noch nen Nachtrag zu dem Thema


    Ich wurde vom User Mittelhessen drum gebeten das hier ein zu fügen:





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