normales Standlicht im HSW plus Blinker mit Standlichtfunktion

  • Hallo Leute....



    Ich hab hier im Forum schon wieder soviele kontroverse Meinungen gelesen und bin auf der Suche nach einer ordentlichen Erklärung.


    Ich habe meine normalen HSW und habe mir gerade Blinker mit Standlichtfunktion gekauft. Das sind die mit den zwei Birnen wo der Blinker unberührt bleibt. Nun mal zu meiner Frage.
    Kann und darf ich die Beiden parralel anschließen und betreiben, oder ist die Rennleitung oder gar der TÜV nicht mit einverstanden? Der Blinker bleibt ja unberührt und ich möchte Sie ja nun auch normal betreiben.
    BMW macht es ja auch so. Die haben ja auch extra Standlicht in den HSW integriert.


    Ich war auch schon am überlegen, ob ich nicht mal den netten Herren vom Tüv frage was der dazu sagt.


    Ich freue mich auf eure Antworten

  • Hallo,
    ich würde mal jemanden vom TÜV fragen.
    Das Problem mit den Blinkerstandlichtern sehe ich darin, dass das vielleicht mittlerweile erlaubt ist, aber eben beim 202 nicht in der ABE des Fahrzeuges auftaucht (für den deutschen Markt).
    Insofern ist das eine Grauzone. Möglicherweise nicht (mehr) verboten, aber am 202 eben nicht erlaubt, ohne es eintragen zu lassen.
    Wenn Du einen TÜVer (DEKRA in den neuen Bundesländern) mit Herz und Hirn findest, dann wird er das mit Blick auf BMW und Volvo eintragen.
    Bis Du einen Unfall hast, bei dem es darauf ankam, ob Du blinktest oder nicht (z.B. wenn Dir einer von rechts kommend reinfährt, weil er dachte, dass Du blinkst, weil er die Standlichtfunktion falsch interpretierte), sollte es auch ohne Eintrag keine größeren Probleme geben.
    Viele Grüße
    Stefan Meißner

  • Wie Steffan schon sagte, ist es eine Grauzone. Ich habe es z.B. auch so. Bei mir leuchtet das Standlicht im Blinker und in den SW. Als ich im April beim Tüv war, hat dieser nichts gesagt und auf meine Nachfrage, meinte er nur, dass das gelbe Standlicht nicht erlaubt sei, der Rest ist Ermessenssache. Also du kannst Glück haben, aber es kann auch anders kommen. Die Polizei hat bisher bei mir auch noch nichts gesagt.


    Wie du siehst, ist es dir überlassen es zu machen oder zu lassen. Im Falle eines Falles, klemmst du die Blinker einfach ab und Ruhe ist.


    Das Einzigewas absolut nicht erlaubt ist, ist halt gelbes Standlicht, da sehen die recht schnell rot.

    R.I.P.
    C180 Elegance


    Unsterblich Dank Google Street View
    Und das sogar vor meiner Haustür

  • Gestört hatte es weder Rennleitung noch mehrere Hauptuntersuchungen, grundsätzlich bin ich aber davon ausgegangen, dass man nur 1 Paar Standlichter haben darf und nicht mehr, drum wurden die im Scheinwerfer einfach rausgeschraubt irgendwann.

  • Der Unterschied zwischen BMW und VOlvo zu unsren Auto ist der, dass bei den anderen Herstellern, die dieses gelbe dauerbrennende Standlicht vorne zu haben scheint, dass diese zur SEITE scheinen, obwohl sie im Frontscheinwerfer integriert sind. Achtet mal darauf, es leuchtet nicht nach vorne, wie es z.B. bei unsren W202 der Fall wäre. Weil gelbes Standlicht das nach vorne leuchtet ist nicht erlaubt!




    Aber geil sieht es trotzdem aus :whistling: :smoke: :rolleyes:

  • Solange die Standlichter weiß und nicht gelb sind, ist das keine Grauzone, sondern offiziell erlaubt.


    Man darf vier Standlichter haben, wenn zwei davon im Hauptscheinwerfer sitzen.


    Ah ja, und die Blinkfunktion darf natürlich nicht beeinträchtigt sein.

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.