Wasserkühler - kaputt oder nicht :(

  • Viele Kühler sind komplett schwarz. Auch die lamellen. Aber wie bereits oben beschrieben.. Wenn gewerblich erworben, schnell zurück und Geld wieder aufs Konto.


    Frag doch mal im Forum, wer noch einen Kühler hat. Ist doch bestimmt jemand dabei, der Schlachtet und Teile hat ??



    Gruß


    Sven

  • So.... weiß jetzt nicht, wie ich vorgehen soll, hab jetzt paar Emails geschrieben, ist aber nichts zurückgekommen :thumbdown:
    Soll ich das Teil einfach hinschicken und warten bis ich mein Geld hab, aber dann schau ich ja erst recht durch die Lappen :crazy: ....



    MfG

  • Hi,
    ich würde es schriftlich machen. Am Besten mit einem Einschreiben, dessen Inhalt derjenige kennen sollte, der das Schreiben einkuvertiert und zur Post bringt. -> Zeuge.
    Im Schreiben eine reelle Frist setzen (Woche o. so). Danach ist im Verzug und muss auch Deinen Rechtsbeistand bezahlen.
    Ach ja, Portokosten etc. gehen auch auf seine Kappe. Ach ja, falls er nicht reagiert, kann man auch eine kleine Anzeige bei der StA einwerfen...
    Viele Grüße
    Stefan Meißner

  • Naja, mit was was soll der Anbieter denn in Verzug geraten? Doch höchstens mit der Erklärung, dass er mit der Ausübung des Widerrufsrechts einverstanden ist. Muss er eine solche Erklärung überhaupt abgeben?
    Dann sollte man noch überlegen, von was man Gebrauch macht: der "Widerruf ohne Angabe von Gründen aus Fernabsatzgeschäft" ist wohl am bequemsten, Folge ist allerdings, dass das Hin-Porto nicht erstattet wird, das Rückporto wird erstattet, wenn der Artikel mehr als 40 Euro gekostet hat.
    Um das Hin-Porto auch erstattet zu bekommen müsste man eine erhebliche Abweichung der Ware von der Beschreibung rügen (nicht neu, nicht Behr, o.ä.). Eine solche Rüge würde aber dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nachlieferung der richtigen Ware gewähren, also nicht automatisch Geld zurück.


    Ich denke man wird nicht umhin kommen fristwahrend die Ware per Paket - Sendungsverfolgung zurückzusenden und mit Schreiben die Rückerstattung von Kaufpreis und Rück-Porto zu fordern. Der von Stefan erwähnte Zeuge ist immer gut, dem wird auch heute noch am meisten Glauben geschenkt, wenn es tatsächlich zum Streit kommt. Das ganze dauert heutzutage auch bei renommierten Firmen mindestens einen Monat. Geduld braucht man also allemal.

    --
    auf der Suche nach gebrauchten Teilen:
    - AHK abnehmbar original/Westfalia
    - Motorhaube in dunkelblau, Farbcode 904

  • Hi, er hat sich gerade gemeldet, war auf Urlaub na ja, dachte ich mir irgendwie ;) *gg* - vielleicht aber auch nur ein kleiner dezenter Hinweise auf meinen RA ;)


    Hoffe das ganze geht schnell über die Bühne damit ich endlich die Klima reinmachen kann :keks:

  • @ Dedi: Ich empfehle die Lektüre der §§ 433, 439, 440, 323, 326 BGB. Insbesondere § 323 I BGB.
    Viele Grüße
    Stefan Meißner