Das ist doch nichts neues mehr. Wurde bereits letztes Jahr beschlossen.
Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 eine Änderung der Strassenverkehrsordnung beschlossen. Ab 1. Mai 2006 gilt: Autos müssen den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein. Im Wortlaut lautet die Formulierung wie folgt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage...". Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss in Zukunft mit 20 Euro Bußgeld rechnen. Bei zusätzlicher Behinderung, also etwa wenn Autos auf geschlossener Schneedecke mit Sommerreifen unterwegs sind, dabei mehr rutschen als fahren und dadurch der Verkehr behindert wird, drohen sogar 40 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Eine ausgesprochen moderate Bußgeldregelung.
Matthias