Beglaubigte Kopie des Fahzeugscheins ausreichend?


  • ganz einfach. les dir doch bitte nochmal meine frage durch. dort stand nichts davon drin das ich mit einer kopie zu der zulassungsbehörde gehen möchte, richtig?


    deshalb meine recht unfreundliche (an dieser stelle ein sorry) antwort auf deine wie ich finde unpassende antwort.


    Zitat


    Wie ich schon erwähnt habe: Geh doch bei der nächten Abmeldung einfach mit ner Kopie zur Zulassungsstelle. Dies dürfte ja nach den ganzen Gerüchten ausreichend sein :D


    ich wollte lediglich wissen ob es bei einer kontrolle ausreichend ist eine kopie mitzuführen. wurde super beantwortet, jetzt weiss ich bescheid das es genau gesehen nicht ausreichend ist.



    Bukowski: hast ja recht :thumbup:

    [font='Helvetica, Verdana, sans-serif'][b]Wir stehen zusammen, wir fallen zusammen! Bad Boys 4 Life


    GALLERY

  • ganz einfach. les dir doch bitte nochmal meine frage durch. dort stand nichts davon drin das ich mit einer kopie zu der zulassungsbehörde gehen möchte, richtig?


    deshalb meine recht unfreundliche (an dieser stelle ein sorry) antwort auf deine wie ich finde unpassende antwort.

    Ich habe diesen Vergleich doch nur aufgeführt, weil Du das Ganze mit nem Kaufvertrag verglichen hast. Und da war mein Vergleich doch naheliegender - weil selbes Dokument :D

    Zitat

    ich wollte lediglich wissen ob es bei einer kontrolle ausreichend ist
    eine kopie mitzuführen. wurde super beantwortet, jetzt weiss ich
    bescheid das es genau gesehen nicht ausreichend ist.



    Bukowski: hast ja recht :thumbup:

    Peace :thumbup:

  • Hallo,


    nein eine bestätigte Kopie reicht nicht aus.


    Die bestätigte Kopie bestätigt nur die Richtigkeit der Daten zum Zeitpunkt der Beglaubigung.


    Sollten am Fahrzeugschein seit Erstellung der bestätigten Kopie eine Änderung erfolgt sein, sind diese für den Polizeibeamten nicht durch diese Kopie nachvollziehbar.


    In Zeiten von Scannern nimmt auch die Glaubwürdigkeit von Kopien ab, da sehr viel Missbrauch betrieben wird.


    Das man bisher meistens kein Bußgeld bekommt, liegt darin, dass der Sachverhalt durch durch den Polizeibeamten geduldet wird. Wenn man Ihm zu blöd kommt, kann er problemlos ein Knöllchen verteilen.


    Um Missverständnisse auch auszuräumen. Egal welche Urkunde es ist, eine bestätigte Kopie ersetzt niemals das Original. Viele Behörden lassen sich deshalb immer die Originalurkunde zeigen und machen sich die bestätigte Kopien selbst, damit kein Missbrauch betrieben werden kann.

  • @DateDoctor


    Es ist tatsächlich so. Alle Urkunden und Dokumente, die in irgendeiner Form dem Nachweis einer Berechtigung oder der Identität etc. dienen, sind - sofern eine Mitführpflicht besteht - immer im Original mitzuführen, befugten Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Mag durchaus sein, daß hier und da Kopien akzeptiert werden, da diese oft besser sind, als gar nichts, dies läßt aber nicht gleich den Umkehrschuß zu, daß diese Kopien dann ausreichend im Sinne der jeweiligen Vorschriften sind. Wenn z.B. in einer Fahrzeugscheinkopie alle Änderungen eingetragen sind, oder TÜV-Gutachten mitgeführt werden, dann reicht mir in der Regel auch eine Kopie. Das ist aber dann ein Entgegenkommen, weil man ja nicht immer päpstlicher sein will als der Papst. Solltest Du wegen einer Kopie aber einmal eine Verwarnung bekommen, dann kannst Du mir glauben, daß Du im Falle eines Einspruchs damit auf die Nase fällst und glaube mir, ich weiß wovon ich rede....