ZitatAlles anzeigenWieso ?
Ich hatte Dir den entsprechenden Paragraphen geliefert, in dem steht, dass Du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 bei der Abmeldung vorlegen musst. Genauso ist vorgeschrieben, dass Du die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen hast.
Es ist immer von der selben Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Rede. Und jetzt stellt man sich hin un behauptet, dass einmal eine Kopie ausreicht und einmal nicht ?
Erkläre mir mal, was daran hohles Gerede ist ?
Danke
ganz einfach. les dir doch bitte nochmal meine frage durch. dort stand nichts davon drin das ich mit einer kopie zu der zulassungsbehörde gehen möchte, richtig?
deshalb meine recht unfreundliche (an dieser stelle ein sorry) antwort auf deine wie ich finde unpassende antwort.
Zitat
Wie ich schon erwähnt habe: Geh doch bei der nächten Abmeldung einfach mit ner Kopie zur Zulassungsstelle. Dies dürfte ja nach den ganzen Gerüchten ausreichend sein
ich wollte lediglich wissen ob es bei einer kontrolle ausreichend ist eine kopie mitzuführen. wurde super beantwortet, jetzt weiss ich bescheid das es genau gesehen nicht ausreichend ist.
Bukowski: hast ja recht