Nachprüfung erforderlich oder nicht?

  • Hi W202-Freunde,


    ich war vor 10 Wochen beim TüV und der Prüfer hat 'geringe Mägel' festgestellt und diese im TüV-Bericht vermerkt:


    -Traggelenk VL
    -Anbauteile



    Ok, die Traggelenke hab ich dann beide gewechselt. Anbauteile bezieht sich auf die Rieger-Front (derzeit nur bis 220km/h zulässig).
    Der freundliche Prüfer hat mir gesagt, ich müsse innerhalb von 4 Wochen die Mängel beheben und zur Nachkontrolle kommen (so hab ich das zumindest in Erinnerung). Aber die Plakette hatte ich schon mal bekommen.


    Jetzt hab ich die ABE (bis 250km/h) und bin wieder zum TüV. Da war aber nur ein nicht ganz so freundlicher Kollege des freundlichen Prüfers. Der meinte, warum ich denn nochmal komme, ich hätte ja die Plakette bereits.
    Naja, auf dem Prüfbericht steht auch nur 'nächste Vorführung 2008'.


    Aber wie ist das denn, wenn ich in eine Kontrolle komme?
    Da ja der Fahrzeugschein nicht aktualisiert wurde, muss ich ja den TüV-Bericht mitführen.
    Und wenn dort dann steht 'geringe Mängel'... gibt das nicht Problems?


    Für die Stoßstange hab ich ja dann die ABE, aber die freundlichen Grünen werden sicher nicht nachsehen, ob die Traggelenke ok sind?


    Muss ich denn nochmal zur Nachkontrolle und bekomme dann einen neuen Bericht (ohne diese Mängel) oder macht das nix? Bleibt das einfach drin stehen?


    Gruß,
    Stephan

  • Bei geringen Mängeln, brauchst du dein Auto nicht nochmal vor zuführen, da du ja die 2jährige Plakette bekommen hast, Nachkontrolle ist nur erforderlich wenn du gravierende Mängel hast. 8o


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
    passen alle 4Zylinder W202/W210 nicht C230K

  • Wenn Du die Plakette hast, sind das wie geschrieben geringe Mängel, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Zum TÜV mußt Du deswegen damit nicht mehr.


    Bei einer Kontrolle kann es Dir schon passieren, daß beim Blick auf den TÜV-Bericht die Frage kommt, ob die Mängel denn behoben worden sind. Wenn dem nicht so (gut, muß erstmal einer sehen/erkennen), kann Dir eine Mitteilung über Fahrzeugmängel ausgestellt werden und Du mußt dann innerhalb der Frist belegen, daß alles wieder paßt.


    Mag sich jetzt vielleicht irgendwie unlogisch anhören, aber der TÜV bestätigt Dir ja quais, daß das Fahrezeug verkehrssicher ist und auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt werden darf. Das heißt aber nicht, daß es 100% vorschriftsmäßig ist.


    Wenn zum Beispiel "Feuchtigkeit im Nebelscheinwerfer" aufgeführt wird, kann das bei einer Kontrolle eben eine Mängelbescheinigung nach sich ziehen, weil dadurch ja theoretisch ein Kurzschluß entstehen kann oder der Scheinwerfer nicht richtig reflektiert - wäre dann eine abstrakte Gefahr, die ich eben "über Umwege" und viele "Wenns" basteln kann.


    Der TÜV hingegen schwört auf konkrete Gefahren(-möglichkeiten), bei denen er dann die Plakette verweigert.


    Naja und wenn Du jetzt ne ABE für die 250Km/h-Riegerschürze hast, dann solltest Du Dich eh fragen, ob Deine Traggelenke dann nicht 100%ig in Ordnung sein sollten..... ;)

  • @ thommyfarmer


    du hattest folgendes geschrieben:


    ---Mag sich jetzt vielleicht irgendwie unlogisch anhören, aber der TÜV bestätigt Dir ja quais, daß das Fahrezeug verkehrssicher ist und auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt werden darf. Das heißt aber nicht, daß es 100% vorschriftsmäßig ist. ---


    Ist alles richtig, bis auf vier wichtige Wörter = zum Zeitpunkt der Prüfung


    Richtig ist: .......daß das Fahrzeug zum Zeitunkt der Prüfung verkehrssicher......


    Kann zum Schutz des AAP oder AAS mal sehr wichtig sein.


    Gruß
    Klaus

    C240T Sport, 12/98, Farbe 189, [lexicon]ESP[/lexicon], [lexicon]ASR[/lexicon], Automatik, Leder, el. Sitze, el. Fensterheber vorne/hinten, Klimaanlage, Alarmanlage, Sitzheizung, Standheizung, el. Glas-SHD, Bose-Soundsystem, Regensensor, Xenon, el. + abblendbare + anklappbare Spiegel, Scheibenwaschanlage beheizt, D-Netz Vorbereitung, Sonnenblenden mit Make-Up Spiegel li. und re. beleuchtet, Armlehne klappbar vorn, Lenksäule verstellbar,Pompadourtaschen an den Sitzlehnen

    Einmal editiert, zuletzt von klausfkb ()

  • Eine kaputte Birne z.b. ist ein geringer Mangel, und du bekommst deine Plakette, das heißt aber nicht das du jetzt 2 Jahre damit rum fahren kannst. :huh:


    1. Es kostet dich ein Bußgeld


    2. Wenn die Polizei dein Tüv-Bericht sehen will, und dort die kaputte Birne vermerkt ist, dann hast du vorsätzlich gehandelt, hier wirds dann richtig teuer.


    Besser ist, die kleinen Mängel gleich zu reparieren, denn es macht doch mehr Spass mit einem Mercedes zu fahren wo alles in Ordnung ist. ;)


    Mfg. Matthias

    Habe noch eine neue Wasserpumpe mit Dichtung in. Versand 52 €
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  • popey24
    Du mußt unverzügliche die Mängel beseitigen, aber spätest nach einem Monat (ist nicht gleich 4 Wochen). LAUT GESETZ !


    Zitat aus der STVZO

    Zitat

    (...)
    §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger STVZO
    (3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bestehen. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.
    (...)


    Also der Prüfer kann auch bei geringen Mängel keine Prüfplakette zuteilen, ist im Ermäßen des Prüfers!



    Gruß aus EssEn




    PS: Bin kein Rechtsverdreher oder OBERLEHRER :D !!!

    Das Geheimnis des Erfolges liegt darin, für die Gelegenheit bereit zu sein, wenn sie kommt.
    One secret of success in life is for a man to be ready for his opportunity when it comes.

    (Benjamin Disraeli, brit. Politiker u. Schriftsteller, 1804-1881)

  • Zitat

    Du mußt unverzügliche die Mängel beseitigen, aber spätest nach einem Monat (ist nicht gleich 4 Wochen). LAUT GESETZ !


    Unverzüglich heißt ohne schuldhafte Verzögerung - steht in irgendeinem Kommentar was von 1 Monat? Habe ich dann glatt überlesen..... und nach wie vor ist der Wortlaut die Grenze der Auslegbarkeit.... :D


    Zitat

    Richtig ist: .......daß das Fahrzeug zum Zeitunkt der Prüfung verkehrssicher......


    Naja, daß der TÜV nicht sieht, was eine Stunde später mit dem Auto passiert, ist klar ne...... :)

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • Ich bin zufällig Rechtsverdreher von Beruf...


    zum Thema "ohne schuldhafte Verzögerung" (§ 121 BGB):
    schuldhaft ist etwas im Allgemeinen wenn es grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist.
    Das ist wiederum in § 276 BGB (in Analogie, weil dort für Leistungsstörungsrecht) geregelt.
    Dort heißt es (sinngemäß, lesen kann jeder), dass man was zu vertreten hat, wenn man bewusst schlampt, um etwas nicht verstehen zu wollen.


    Also ist es ziemlich schwer, bei einer Kontrolle durch die grünen Männers (die bei uns übrigens alle S203 fahren...) zu erklären, warum man seit 4 Wochen ohne Licht rumfährt, also ist Vorsicht geboten.


    Unser System is eh so geil. Ich habe meinen s202 ja erst angemeldet. Da bekommt man jetzt ja Zulassungsbescheinigung 1 und 2. In der einser (alter Fahrzeugschein) stehen nur 1 mal eingetragene Reifen drin. Wenn ich jetzt die Reifen grad drauf hab, die nur in meiner Bescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) drin stehen und ich angehalten werde habe ich ein Problem, da ich in der Regel den "Fahrzeugbrief" ja nie dabei hab!
    Mein Vater is bei den "Grünen" und der hat gemeint man kann als Schutzmann nicht alle Reifengrößen im Kopf von jedem Auto haben (is ja auch logisch).
    Also das is alles so lächerlich eigentlich mit Zulassungswesen und Eintragungen. Wenn das schon die Rechtsverdreher sagen, dann kanns ja nur Müll sein.
    Mein Vorschlag: Beim W202/S202 einfach mal etwas kulanter sein, liebe TÜV-Männers :D