Wenns nur 1-2cm sind, die du an den stossdämpfern unterlegen musst, geht das vorne schon in ordnung.
ist halt die einfachste lösung, sowas zu beheben.
Wenns nur 1-2cm sind, die du an den stossdämpfern unterlegen musst, geht das vorne schon in ordnung.
ist halt die einfachste lösung, sowas zu beheben.
Hallo zusammen,
ICH habe es geschafft.
meine Felgen sind eingetragen.
Falls es jemanden interessiert erzähle ich mal wie es war.
Beim ersten mal beim TÜV hatte ich Vorne und Hinten 225/45 R17 (TOYO PROXIS TS-1), Felgen Vorne 7,5Jx17 ET36, Hinten 8,5Jx17 ET 34. Tüv hat bemängelt dass Vorne die Freigängigkeit bei Belastung nicht ausreicht. (Kotflügel liegt ca 4 mm auf den Reifen auf). Keine Eintragung.
Dann habe ich Vorne Michelin Reifen 225/45 17 draufgezogen und 2 cm Federwegsbegrenzer. Wieder beim TÜV hat mich der Dipl. Ing. garnicht drauffahren lassen, Federwegbegrenzer müssen raus (nicht zulässig). Anschliessend habe ich die Begrenzer wieder raus, nochmal zum TÜV. Auf die Böcke druff, Lenkrad Links- Rechts, Alles passt.
Jetzt gehe ich mal davon aus das die Toyos breiter ausfallen.
So kanns halt einem gehen. Viel Stress gehabt wegen dem Sch...
In diesem Sinne.
Ciao
Alex
Begrenzer nicht erlaubt ??
Wasn das fürn Quatsch ??
Mein Prüfer-Heinzi hat mir auch dazu geraten !
ZitatSchraubischlumpf schrieb am 13.07.2006 21:28 Uhr:
Begrenzer nicht erlaubt ??
Wasn das fürn Quatsch ??
Mein Prüfer-Heinzi hat mir auch dazu geraten !
Naja, nur solange der gesetzlich vorgeschriebene Restfederweg (~3cm) bei voller Beladung noch vorhanden ist, sind Begrenzer erlaubt.
Grüsse,
Chris
So ein Schrott bei meiner Eintragung mit den Felgen wars so:
Bin hingefahren dann wurde meiner auf die Hebebühne raufgelassen dann hat man unters vordere linke und unters hintere rechte rad eine alte Felge gestellt und er wurde abgelassen bis er komplett eingefedert war.
DA kam dann ein Problem auf und zwar es wurden die vorderen Räder eingeschlagen und er ging schon ab der hälfte am Kotflügel auf.
Der Tüv-Prüfer meinte Federwegsbegrenzer MÜSSEN rein darauf hin hab ich ihn angesprochen ob die erlaubt sind. Er meinte ja natürlich somit hats geklappt und in meinem Fzg.Schein extra Felgen Fahwerk in Verbindung mit "FEDERWEGSBEGRENZER"
Das die nicht erlaubt sind ins schwachsinn der Tüv-Prüfer wo du warst hat anscheinend seine Hausaufgaben nicht gemacht.