wie hell darf mein auto sein =)

  • hi leute


    ich habe gehört das das ein wagen nur ein paar standlichter und ein paar fernlichter haben darf. habe aber schon gehört das manche mehr haben.


    also meine frage, was ist dran an dem gerücht :huh:


    wieviel lichter darf ich haben?
    Standlichter 1?
    Fernlicht 1?
    nebler?
    abblend?
    Tagfahr?
    Suchscheinwerfer :D
    oder was es noch alles gibt :)


    Geändert von Andreas am 05.07.2006 10:14:35
    Grund:Überschriften angepasst und ein paar Rechtschreibfehler entfernt ;)


    hee hee der finder darf sie behalten :D


    Geändert von sinned am 05.07.2006 10:35:25
    Grund:wollte auch nochmal meinen senf dazu geben ;)

  • Anzahl der zulässigen Scheinwerfer:
    Es dürfen an Kfz vorhanden sein( nach StVZO):
    – 2 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (je 1 St. re/li)
    oder
    – 2 Scheinwerfer für Fern- u Abblendlicht und 2 Scheinwerfer für Fernlicht
    oder
    – 2 Scheinwerfer für Fernlicht und 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
    oder
    – 4 Scheinwerfer für Fernlicht und 2 Scheinwerfer für Abblendlicht;
    zusätzlich
    – 2 Nebelscheinwerfer
    und
    – 2 Tagfahrleuchten
    – 1 Suchscheinwerfer
    – beliebig viele Arbeitsscheinwerfer (müssen aber seperat Schalter haben, Kontrolleuchte empfohlen)


    Nach ECE dürfen mehrere Fernlichter an einem Fahrzeug verbaut sein, von denen aber nur 4 gleichzeitig brennen dürfen.


    und hier nochmal ganz genau zum selber Nachlesen
    http://www.dekra.de/live/medie…KE_Licht4303533ce5ecb.pdf http://www.dekra.de/live/medie…KE_Licht4303533ce5ecb.pdf


    :D

    "think, before you say somethin´ stupid"

    Einmal editiert, zuletzt von Gokhan ()

  • ahhhhhh ja.


    und was zum henker sind vordere rückstrallichter?? ausser ein wiederspruch an sich :D
    oder umrissleuchten :S


    das sind 91 seiten :S
    ich glaub ich drucks mir aus :D


    nee spass bei seite, ich habe gefragt weil ich jetzt zusatscheinwerfer beckommen habe mit den fungtionen vernlicht und standlicht. also kann ich die verbauen?

  • ja ja, das mit den Fernlichtern geht in Ordnung.. wobei ein Auto aber meines Wissens nur 2 Standlichter vorne haben darf, also rechts und links je 1 Stück..

    "think, before you say somethin´ stupid"

  • Zitat

    Gokhan schrieb am 05.07.2006 14:35 Uhr:
    ja ja, das mit den Fernlichtern geht in Ordnung.. wobei ein Auto aber meines Wissens nur 2 Standlichter vorne haben darf, also rechts und links je 1 Stück..


    habe ich auch gehört :S und so tuhn als häte man nichts gehört bringt ja leider auch nichts :D
    was macht eigendlich eint tagfahr licht aus :) vieleicht kann ich eins davon zum tagfahrlicht machen :D
    aber was sag ich dan nachts 8|

  • vergiss die Idee mit dem Tagfahrlicht, das wird nix :) du hast doch eh Blinkerstandlichter und die Standlichter im Scheinwerfer.. und jetzt noch in der Fronttschürze.. das wird wirklich ein wenig zuuu viel :)

    "think, before you say somethin´ stupid"

  • Zitat

    Gokhan schrieb am 05.07.2006 14:51 Uhr:
    vergiss die Idee mit dem Tagfahrlicht, das wird nix :) du hast doch eh Blinkerstandlichter und die Standlichter im Scheinwerfer.. und jetzt noch in der Fronttschürze.. das wird wirklich ein wenig zuuu viel :)


    im blinkerstandlichter ja die im scheinwerfer habe ich abgesteckt ;) merkt trotzdem keinner :huh: das in der frontschürtze währe noch nett :) zumindest können das die dinger. sehen will ich das auf jeden fall auch mal, nur um es zumindes mal gesehen zu haben.

  • Steck mal die Standlichter im Hauptscheinwerfer wieder ein, ist legaler!!! ;)


    Man darf vier Standlichter haben, wenn zwei davon im Hauptscheinwerfer sitzen, was sie bei uns ja tun!


    http://www.autoextrem.de/attachment,attachmentid-25459.htm Beweis!!! :D


    Hast Du die im HS ausgesteckt, hast Du eine lichttechnische Einrichtung am Fahrzeug, die nicht funktioniert, und das darf man nicht! Klingt komisch, ist aber so :D


    Also mach die wieder rein, und nimm dazu entweder die Blinker oder die neuen Scheinwerfer, dann passts ;)


    Tagfahrleuchten müssen das Prüfzeichen "RL" haben, wenns denn legal sein soll.

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • @ Buk.


    Ich will dir ja nicht wiedersprechen aber in deinem link steht oben als überschrift Begrenzungsleuchten was in meiner hinsicht ne andere funktion hat wie die standlichter. Anderer seits steht da auch drin das dann 2 im scheinwerfer sein müssen. Und das wiederrum sind ja die standlichter. Für mich steckt da irgendwo der wurm drin in dem wisch.....


    Gruß Leo

  • Begrenzungsleuchten ist der amtliche Begriff für Standlicht.


    Fang jetzt bitte bloß nicht an, das auszudiskutieren, denn dann kommt http://www.autoextrem.de/showthread.php?t=68441&page=6 sowas dabei raus. Zu geil :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.