ZitatAlles anzeigenMaho110 schrieb am 07.06.2006 22:03 Uhr:
>Nun was fachliches:
Kurze Kennzeichen sind nicht eintragungspflichtig!
Wenn Dir die Zulassungsstelle ein kurzes Kennzeichen erteilt, dann einfach montieren und gut ist.
Allerdings geben die Mitarbeiter die kurzen Kennzeichen normalerweise nur an US-Fahrzeuge und Motorräder raus.
Und eine US-Heckklappe ist kein Argument, um kurze Kennzeichen zu erhalten!!! <
Christian, doch eine US Heckklappe ist ein Argument, wir hatten jetzt auch quasi einen sinnlosen Umbau am LKW, hier passte kein 52er Kennzeichen mehr dran und zugelassen war er auch schon mit einer langen NR. (XX-XX 999), nach Vorführung auf der Zulassungstelle, und Begutachtung ist ein 46er Kennzeichen angefertigt worden, hier waren alle Zeichen kleiner gemacht worden wie man sie an 125er Mopeds her kennt. Also wenn der Raum es nicht zuläßt entscheidet die Zulassungsstelle, mit Beziehungen hast du natürlich immer bessere Karten, wenn man ein kürzeres haben will aber es nicht unbedingt brauch.
Mfg. Matthias
Bei mir war es so...
Mein E36 hatte vorne am Stoßfänger und am Heckdeckel nur ne Aussparung für ein kurzes Kennzeichen und bekam vom TÜV kein ok für ein kleines Kennzeichen. Die Tüv-Prüfer von verschiedenen Stellen sagten mir alle, dass in meinem KFZ.Schein als Hersteller "BMW-Deutschland" steht und deshalb würden die mir kein kurzes Kennzeichen genehmigen. Ich könne ja schliesslich die Front und Heckklappe wieder auf "Euro" umrüsten.
Allerdings habe ich dann durch Beziehungen ein 32cm-Kennzeichen von der Zulassungsstelle bekommen. Kostete mich damals ~ 380,- DM (2 Kennzeichen und Umschreibung des Briefes inkl. Scheines).
Aber Fakt ist, dass ein Kennzeichen, welches von der Zulassungsstelle herausgegeben wird, immer zulässig ist und nie irgendwie eingetragen werden muss.
Grüsse,
Chris