E-Prüfzeichen/Homologationsbescheinigung

  • Hallo,


    Wer kann mich mal in diesem Thema aufklären?


    In dem konkretem Fall geht es um einen ESD der ein E Prüfzeichen hat,und eine Homologationsbescheinigung mitgeliefert wird.


    Laut Verkäufer ist eine Abnahme nicht notwendig für die in der Homologationsbescheinigung aufgeführten Fahrzeuge/Modelle.


    In dieser Bescheinigung sind aber z.B neben dem W208 auch mehrere andere Fahrzeugmodelle von Audi bis VW auch aufgeführt.
    Laut Verkäufer geht das i.O.


    Problem für mich wäre,das gerade mein Auto nicht aufgeführt ist,er aber wohl passt.Der CLK hat ja den selben Motor und die selbe Bodengruppe.


    Bitte klärt mich hier mal ein wenig auf was es mit diesen E Prüfzeichen auf sich hat.

  • Zitat

    C-Klassenfutter schrieb am 25.02.2006 02:45 Uhr:
    Wenn auf deiner Bescheinigung nicht ABE also Allgemeine Betriebserlaubnis steht mit deinem Fahrzeug wirst du bei einer Kontrolle der Polizei Probleme bekommen.


    Das ist schon klar.Mir geht es einfach um die Handhabung und Funktion dieses E-Prüfzeichens bei der Eintragung.Nach welchen kriterien wird geprüft wenn ein E-Prüfzeichen vorhanden ist etc.


    Einfach mehr ins Detail.

  • Das "E"-Prüfzeichen wird Europaweit vergeben! Jeder E-Prüfzeichencode, heißt das es von verschiedenen Ländern kommt! Wie jetzt z. B. E11, das heißt, dass es aus England kommt bzw. Dort hergestellt wurde und das mit einer Europaweiten Zulassung! Das heißt, es DARF ÜBERALL in Europa mit den Teilen gefahren werden!!! Und ist eine Mindestvoraussetzung!


    Homologation... Die Homologation ist wichtig! Es ist dient eigentlich dazu um jedes Teil zu "zertifizieren"... Es wird eben geprüft ob es im jeweiligen Europaland gesetzlich zugelassen ist! Also ob das Teil den Vorschriften wie jetzt z. B. bei deinem ESD gerecht ist!



    Gruß

  • HI HI
    Also ich denke mal es verhältsich so :
    Homologation (Typprüfungen und Mustergutachten)
    Bei Automotive werden


    Pkw
    Nutzfahrzeuge
    Zwei-, Drei- und leichte Vierradfahrzeuge
    land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
    Bau- und Arbeitsmaschinen
    Sonderfahrzeuge
    Fahrzeugteile
    begutachtet, die bei Erfüllung der Bedingungen z. B. folgende Genehmigungen erhalten können:



    ECE-Genehmigung
    international anerkannt (teilweise auch in USA, Japan und Osteuropa)
    EG-Genehmigung
    bei allen Mitgliedstaaten der EU notwendig
    Nationale Genehmigung
    Allgemeine Betriebserlaubnis, Einzelbetriebserlaubnis und Teilegutachten (StVZO, Deutschland), Genehmigung nach TRIAS (Japan) für Importfahrzeuge nach Japan.


    Bei den E -Genehmigung gilt folgendes:

    §21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften


    (1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.


    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.


    (2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".


    (3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.



    Gruß Thomas 8)

    MERCEDES BENZ man gönnt sich ja sonst nichts

  • ozkan


    Wenn Dein Fahrzeug nicht aufgeführt ist, darfst Du den ESD definitiv nicht anbauen!


    Laut 19/III StVZO erlischt die BE an Deinem Fahrzeug nämlich nur dann nicht, wenn für das verbaute Teil eine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO oder eine Bauartgenehmigung nach §22a StVZO erteilt worden ist oder eine EG-Typgenehmigung für Dein Fahrzeug vorhanden ist.


    In Deinem Fall würde ich also mal alle greifbaren Daten und Infos über den ESD sammeln, die nächste Prüfstelle ansteuern und dort fragen, ob Dir der Prüfer den ESD abnimmt. Wenn Du Glück hast, bist Du mit rund 40,00 EUR dabei und kriegst keine Probleme mit dem Topf.


    Um auf Deine Frage genauer einzugehen:


    Geprüft wird in Deinem Fall dahingehend, ob durch den Einbau des ESD das Erlöschen der BE nach §19/II Nr. 3 (negative Beeinträchtigung von Abgas- und Geräuschverhalten) eintreten würde.


    Geräusch wird Dir der Prüfer sofort messen und wenn dann das eingetragene Standgeräusch (vermutlich grob an/um die 80db(A) nicht über die 5db(A) Toleranz erhöht ist, wird nichts dagegenstehen.


    Abgasverhalten kann er Dir über den AU-Test checken, was bei einem ESD aber keine Probleme nach sich ziehen wird.


    Da auf Deinem ESD ja schon ein E-Prüfzeichen drauf ist, nur Dein Fahrzeug nicht konkret aufgeführt, der Motor jedoch der gleiche ist (schreibst Du ja), dürftest Du wie gesagt nicht auf Widerstand stoßen. Kommt natürlich immer auf die Tagesform des Prüfers an, was jetzt nichts mit "Gefälligkeitseintrag" zu tun hat, sonder vielmehr damit, daß manche einfach keinen Bock (oder Plan haben) und dann selbst solche Dinge, die normal kein Problem darstellen, einfach ablehnen weil Ihnen zum Beispiel die Nase vom Fahrer oder der Lack vom Fahrzeug nicht gefällt.


    Rein rechtlich wie gesagt, verhält es sich so, wie ich geschrieben habe und wenn Du`s mal versucht hast, würde mich mal interessieren, wie alles abgelaufen ist.

  • Danke Thommy,das ist mal eine Aussage,die auch ich als Laie verstehe.


    Ich werde mal alles anfordern beim Hersteller,damit dann zum Tüv Nord fahren.Im Grunde wäre es ja kein Problem,da ich einen freien Tüvler kenne der es auch ohne Probs eintragen würde.Nur ist mir sowas ein bisserl heikel.Daher will ich eine ganz normale Abnahme beim TÜV haben.


    Sobald ich mehr weiss,werde ich natürlich berichten.





    Schön das Du wieder da bist :)