Baustellenfahrzeug (Radlader) muß es zugelassen werden ????

  • ...habe kein sont kein passendes forum gefunden


    so nun zur Sache, mein Bauer wo wir ab und zu schrauben
    (hat nee Hebebühne :D , als gegenleistung helfen wir ihn ab und zu mal),
    hat sich ein gebrauchten kleinen Radlader gekauft zum Aufladen und so.


    Er fährt auch mal zum z.b. zum Kornhaus (öffentliche Stasse) um was zu holen ohne irgend eine Anmeldung oder Kennzeichen oder irgendwas !!!!
    Er meint das brauchte man nicht für Baustellenfahrzeuge 8| !


    Hat er recht ,man muß doch Versicherungsschutz haben oder so was ?????

    1. Treffen in der Mitte Deutschlands 07-09. September 2007 *Ich war dabei*


    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()

  • da gibbet doch grüne schilder für... kosten so gut wie nix für landwirte...



    aber sobald der auf öffenliche Straßen fährt muss er ein schild haben...

    die guten fahrer erkennt man daran, dass die fliegen an der seitenscheibe kleben!!!


    "Walter Röhrl"

  • Nein muss er nicht , ist wie bei baggern , benötigen auch kein kennzeichen da unter 6 oder waren es 25 kmh schnell ! Genaueres weiss bestimmt der tommyfarmer.Aber brauchen tut er keins , devinitiv !
    CU
    Marcc230k

  • Moin Männers!


    Also.....


    Nach § 18/II Nr. 1 StVZO sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen vom Zulassungsverfahren ausgenommen (heißt also, keine Zulassung).


    Dafür benötigen diese jedoch lt. § 18/III StVZO eine Betriebserlaubnis wenn sie auf öffentlichen Verkehrsgrund in Betrieb genommen werden, was bei Deinem Bauer der Fall ist, wenn er zum Kornhaus fährt.


    Weiterhin brauchen diese Fahrzeuge lt. § 18/IV Nr. 1 StVZO ein amtl. Kennzeichen wenn die bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) mehr als 20 km/h beträgt.


    Eine Versicherung benötigen die Dinger nach § 2/ Nr. 6 b PflversG nicht, allerdings nur, wenn sie nicht schneller als 20 km/h fahren. Wenn schneller, dann Versicherung !!!


    Von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer sind die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nach § 3 Nr. 1 KraftStG ebenfalls ausgenommen.



    Alle Klarheiten beseitigt? :D

  • Eine wäre noch zu beseitigen.


    Es heißt doch Radlader, nicht Radlager...


    Klug scheißen ist die halbe Miete. :D

    11/2005 Audi (4F) A6 Avant 3,0 TDI quattro tiptronic //// 12/2004 Mercedes Benz (W163) ML 400 cdi Final Edition//// 04/1996 Mercedes Benz (W202) C220 (verkauft) //// 03/1989 Mercedes Benz (W124) 230E

  • seinen mähdrescher oder selbstfahrenden häcksler hat er ja auch nicht angemeldet....


    wobei ich mir manchmal denke, das die grossen mähdrescher ja noch schneller als 20km/h laufen....

    From Rust till Dawn
    Jack´s: 220CDi Top-Modell von 07/2000 in 744 mit 8x17 Styling2 (RH) mit 225/45R17 rundum, ET10 Hinten, ET25 vorne, 1er Gummis, lackierte Zierleisten, Elegance Türgriffe, Peerless Definition-6 [lexicon]FS[/lexicon], Pioneer DEH 6800, 12"Sub-CB :)
    Pampersbomber: Caddy Life TDI [lexicon]EZ[/lexicon] 10/2007 (rostet -noch- nicht)
    Eingemottet: C200CDI Limo, [lexicon]EZ[/lexicon] 08/1999 in 040, Esprit, Original-Alus

  • Irgendwann findet jeder seinen Meister und das Glück verlässt ihn....... hehehe......

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()