Brauch ich bei Tüv eintragung auch KFZ-Brief

  • Also ne frage wenn ich z.B spigelblinker selbst istaliere krige ich di vom tüv abgenomen (meist wollen die ne quitung sehen vom betrieb) und brauceh ich den Kfz brief bei einer eintragung?

  • Hallo


    Die Spiegelblinker zum. die 210er sind eintragungsfrei!


    Nein du brauchst nur den Schein!


    Sonst wäre es ja ein Riesenaufwand wenn du nur ein paar Felgen eintragen willst und dazu den Brief von der Bank anfordern müsstest!



    Mfg Micha

  • Zitat

    MW_1207 schrieb am 09.03.2005 00:12 Uhr:
    Sonst wäre es ja ein Riesenaufwand wenn du nur ein paar Felgen eintragen willst und dazu den Brief von der Bank anfordern müsstest!



    Mfg Micha



    Hihi...


    Ich glaube DAS wäre das kleinste Problem ;)
    Schlimmer wäre wohl, wenn der TÜV-Mensch die ganzen Accessoires für die Austellung von KFZ-Briefen mitschleppen müsste!


    Du brauchst nur den Schein, dann bekommste n Wisch vom TÜV wo alles drinsteht und u.a. auch, dass Du die Sachen bei nächster Gelegenheit (Halterwechsel o.ä.) in den Brief übertragen kannst...
    MUS aber nicht, solang Du die ABE's alle dabei hast! ;)



    PS: was habt ihr die Dinger alle bei der Bank? WO wohnt ihr denn ? :P

    MfG
    dai

    Einmal editiert, zuletzt von dai ()

  • Hallo


    na ich weiß nicht so recht, ob das pauschal so stimmt -> "kein brief erforderlich".
    kommt wohl immer drauf an, was man eintragen möchte, ich hab in den letzten 10 jahren zum eintragen aller art meistens den brief gebraucht, zuletzt vor kurzem beim eintrag meines fahrwerks, gerechtfertigt deshalb schon, weil es ja eine sondereintragung war.


    aber hatte auch schon eintragung ohne brief erforderlich (beispiel komplettfahrwerk in freundins astra), da gabs dann, wie dai schon sagte, ne eintragbestätigung mit aufforderrung , bei nächster gelegenheit......


    aber zurück zu Deinen spiegeln: hast Du eine ABE ? Kenn mich mit Spiegeln nicht aus, vielleicht tragen die eine "E" Nummer ? dann ist keine weitere Massnahme erforderlich, bei ABE auch nicht.


    gruß andreas

  • soweit ich weis, bei kleineren sachen nicht. da gibts eine anbaubestätigung.


    bei fahrwerken usw wird es dann zusätzlich in den bief eingetragen, also kein neuer biref. dies hat aber zu folge, das ein neuer schein ausgestellt werde muss, damit die eintragung wirksam ist, den brief hat man ja nicht immer dabei.


    es wird dabei unterschieden zw. eintragungen nach § 19 und §21.


    eins davon sind sondereintragungen und das andere eintragungen für die es ein gutachten gibt (nicht zu verwechseln mit einer ABE da braucht man nix eintragen, vorausgesetzt der betreffende rest ist im serienzustand)


    meine felgen wurden z.B. nur auf einem separaten zettel eingrtragen, das fahrwerk damals im 190er im brief, obwohl es für beide sachen ein gutachten gab.




    was aber §21 / 19 ist weis ich auch nicht. vielleicht mal den google fragen...

    From Rust till Dawn
    Jack´s: 220CDi Top-Modell von 07/2000 in 744 mit 8x17 Styling2 (RH) mit 225/45R17 rundum, ET10 Hinten, ET25 vorne, 1er Gummis, lackierte Zierleisten, Elegance Türgriffe, Peerless Definition-6 [lexicon]FS[/lexicon], Pioneer DEH 6800, 12"Sub-CB :)
    Pampersbomber: Caddy Life TDI [lexicon]EZ[/lexicon] 10/2007 (rostet -noch- nicht)
    Eingemottet: C200CDI Limo, [lexicon]EZ[/lexicon] 08/1999 in 040, Esprit, Original-Alus

    Einmal editiert, zuletzt von Schrauber-Jack ()

  • *zustimm*


    sonderabnahme müßte dann die 21er sein, bei der sondereintragung meines fahrwerks hat der Beamte es auch 21er genannt.


    die nächste eintragung, die ich machen muß, sind meine felgen, derren gutachten hat § 19 drinnstehen - mal sehen ob ich dann keinen brief brauch.
    egal wie es läuft, ich fahr immer danach zur zulassung, die eintragung in den schein zu übernehmen. dieser ist dann neu und kostet 11€


    gruß andreas

  • Nein Du brauchst keinen Brief dazu, Schein reicht, da man heutzutage ja nichts mehr im Brief einträgt sondern nur im Schein.

  • @ Mw_1207


    Die Spiegelblinker zum. die 210er sind eintragungsfrei



    wer sagt das das die Spiegelblnker eintragungsfrei sind....
    wenn du das meinst sehe ich das eingeltich nicht so...
    selber hab die dinger nicht eingetragen, aber eigentlich muss du die spielgel eintragen lassen!
    macht zwar keinen sinn, aber du kennst ja unsere kleinen grünen männchen

  • Zitat

    spookie schrieb am 09.03.2005 08:03 Uhr:
    ......da man heutzutage ja nichts mehr im Brief einträgt sondern nur im Schein.


    nicht generell ;) ......aber das hatten wir ja bereits.


    gruß andreas

    • Offizieller Beitrag

    Der TÜV sagt dazu:


    Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (Teilabnahmen)
    Die meisten nachträglich am Fahrzeug vorgenommenen Veränderungen sind meldepflichtig. Das bedeutet, die Veränderung muss in den Fahrzeugbrief und -schein eingetragen werden.
    Wenn für die Änderung ein Teilegutachten (TG) oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt, können unsere Sachverständigen Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 3 StVZO durchführen, um zu bestätigen, dass das Fahrzeug verkehrssicher und vorschriftsmäßig ist. Wenn die Zuordnung des TG bzw. der ABE zum jeweiligen Fahrzeugtyp zutrifft und die darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen eingehalten werden, bestätigt der Sachverständige schriftlich den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau. Eine unverzügliche Eintragung der geänderten Fahrzeugdaten in den Fahrzeugbrief und -schein ist nur dann erforderlich, wenn dies ausdrücklich im TG bzw. der ABE gefordert wird. Ansonsten genügt es, die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugschein mitzuführen. Die Eintragung kann später erfolgen, wenn sich die Straßenverkehrsbehörde („Zulassungsstelle“) wieder mit den Fahrzeugpapieren befassen muss, z. B. bei einer Ummeldung oder bei einem Halterwechsel.



    > Die Spiegelblinker zum. die 210er sind eintragungsfrei!


    Das halte ich für ein Gerücht....