Diese Reifenbindung für alle 4 Räder....

    • Offizieller Beitrag

    ...im Felgengutachten, ist die noch aktuell? Alle 4 Reifen müssen vom selber Hersteller sein und gleiches Profi haben?


    Oder ist die im Zuge der Aufhebung auch gefallen? Beim Googeln hab ich leider nur widersprüchliche Aussagen gefunden :huh:

  • So wie ich weis, müssen nur die Reifen an der selben achse vom gleichen Hersteller sein und auch das gleiche Profil haben. D.h. du kannst vorne z. B. 2xMichelin aufziehen und auf die Hinterachse 2xConti.
    Korrigiert mich, falls ich mich irre.


    Gruß

  • bei der typisierung, hat mir der typ vom TÜV daselbe erzählt wir daimler7777.
    War zwar in Ö so, sollte aber EU weit nicht anderst sein.


    Die Reifenbindung ist gefallen, nur Achsweise sollte derselbe Hersteller sein.


    Das witzige ist, die LEute von der Anmeldung haben meinen Zulassungsschein nicht richtig geschrieben, sie haben vergessen die 225/45/17 bzw die 245/40/17 getrennt hinzuschreiben für vorne und hinten, jetzt kann ich rundum beide nehmen und auch tauschen, falls ich mal 8,5 J kaufe für vorne :D

    • Offizieller Beitrag

    So hab ich das eigentlich auch verstanden, also mit dem Achsweise. Naja, mal guggen wies ausgeht, Gutachten ist ja von 97, also nicht mehr das jüngste.


    Hehe... Bei mir hat die gute Frau sich im Brief auch vertippt, ich darf 225/45/17 und 235/45/17 vorne und hinten fahren :D


    Danke + Grüsse...

    • Offizieller Beitrag

    @ boesewicht


    Ich glaube das machen die immer so. Hab eben mein Gutachten von 2001 rausgekramt, da steht nix von wegen "Alle 4 Reifen selbes Profil und Hersteller" drin. Der TÜV hat die Reifenmarke trotzdem mit eingetragen mit dem Zusatz: ...oder anderer Reifen mit selber Traglast.


    Von daher neheme ich an, wird wohl so sein das nur Achsweise das selbe Fabrikat vorhanden sein muss.


    Werde aber morgen mal nachfragen.

  • ich habe mal in einem forum gelesen, zumindest glaube ich das, weiß nicht mehr wo, das es jetzt absolut egal sei, man kann auch vorne verschiedene marken benutzen, aber so genau weiß ich es nicht.

  • Die Markenbindung ist vom Tisch!


    Gültig sind nur noch Einträge, die vorschreiben, daß der Wagen nur mit vier Reifen des gleichen Typs bzw. Herstellers ausgerüstet sein darf. Da stehen dann im Normalfall aber keine "Michelin" oder "Fulda" oder sonst was mehr mit drin, sondern es müssen nur vier gleiche (aber beliebige) Marken montiert sein!


    Wenn Du noch drinstehen hast, daß Du nur Reifen von XY montieren darfst, dann kannste das mittlerweile getrost vergessen!

  • Zitat

    thommyfarmer schrieb am 29.03.2005 00:47 Uhr:
    Die Markenbindung ist vom Tisch!


    Gültig sind nur noch Einträge, die vorschreiben, daß der Wagen nur mit vier Reifen des gleichen Typs bzw. Herstellers ausgerüstet sein darf. Da stehen dann im Normalfall aber keine "Michelin" oder "Fulda" oder sonst was mehr mit drin, sondern es müssen nur vier gleiche (aber beliebige) Marken montiert sein!


    Wenn Du noch drinstehen hast, daß Du nur Reifen von XY montieren darfst, dann kannste das mittlerweile getrost vergessen!

    Schon...ABER!


    "Mein" TÜV-Prüfer (normalerweise sehr kulant) wollte bei meinem BMW damals 4 x gleiche Reifenfabrikate und Typ.


    Begründung:
    Bei "normalen" Rad-Reifenkombinationen ist es vollkommen ausreichend, Achsweise dieselben Reifenfbrikate zu fahren. Aber bei extremeren Kombinationen (bei mir war es: vorne 8,5x17 ET 13, hinten 9,5x17 ET 13 / vorn 215/45ZR17, hinten 235/40ZR17) trug mir der TÜV-Prüfer diese Reifen und Felgen erst ein, als ich zwei neue Hinterreifen (Goodyear Eagle F1) gekauft und montiert hatte.
    Hauptgrund: Fahrsicherheit, Spurtreue, usw.


    Grüsse,
    Chris