Auto anmelden ohne AU.

  • Hallo Leute


    kann man eigentlich ein auto anmelden wo die AU schon seit einiger zeit abgelaufen ist? oder muss man zuerst zum tüv?


    ne oder?


    PS: das auto müsste eigentlich eine AU haben, da er auch die HU hat, kann das sein, da derjenige der es abgemeldet hatte, die AU nachweis nicht erbingen konnte, vielleicht steht deswegn keine AU auf dem ABMELDEFORMULAR? speichern die Verkehrsämter die daten?


    mfg

  • Den BMW mir schenken, ich kümmer mich darum!!! :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Zitat

    MumiMB schrieb am 14.03.2005 13:29 Uhr:
    PS: das auto müsste eigentlich eine AU haben, da er auch die HU hat, kann das sein, da derjenige der es abgemeldet hatte, die AU nachweis nicht erbingen konnte, vielleicht steht deswegn keine AU auf dem ABMELDEFORMULAR? speichern die Verkehrsämter die daten?


    Bei der Abmeldung übernimmt das Straßenverkehrsamt die Daten bezüglich AU und HU vom Fahrzeugschein.


    Wenn die AU zum Zeitpunkt der Abmeldung abgelaufen ist, wird das Datum weggelassen.


    <span style="color:blue Gruß
    Günther </span>

  • hallo und danke jungs


    nein es geht mir nicht um die 40euro, sondern darum das ich wieder von meinem kumpel die roten kennzeichen ausleihen muss, und das habe ich seit letzter zeit einfach zu oft gemacht, er sagt zwar nix und ist auch kein problem, aber man will ja auch keinen auf den sack gehen, mir ist das schon zu peinlich, da er die teile sehr dringend braucht. außerdem muss ich wieder am arsch der welt fahren da unser lager ziemlich weit weg ist :huh: und dafür brauche ich dann wieder einen fahrer, der den einen und ich den anderen fahren kann.


    ich hoffe ja das sie mir zwar keine AU plakette geben aber ich es trotzdem anmelden kann, damit die mir dann eine frist geben können, bis ich die AU sache erledige.

  • Zitat

    MumiMB schrieb am 14.03.2005 19:08 Uhr:
    ich hoffe ja das sie mir zwar keine AU plakette geben aber ich es trotzdem anmelden kann, damit die mir dann eine frist geben können, bis ich die AU sache erledige.


    Deine Hoffnung wird sich nicht erfüllen! Ohne AU keine Anmeldung!


    Zitat von der Internet-Seite des Straßenverkehrsamtes Aachen:


    "Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:


    <ul>Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung
    bei Firmen: Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung und Personalausweis der/des Geschäftsführer/s </ul>
    <ul>Fahrzeugbrief </ul>
    <ul>Grüne Abmeldebescheinigung </ul>
    <ul>Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) </ul>
    <ul>Kennzeichenschilder </ul>
    <ul>Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht) </ul>
    <ul>AU-Bescheinigung </ul>
    <ul>Vollmacht, wenn ein Beauftragter für Sie den Antrag stellt </ul>
    <ul>Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten "</ul>



    <span style="color:blue Gruß
    Günther </span>

  • Hallo,
    mir sind mal meine Papiere gestohlen worden, Fahrzeugschein und Führerschein.
    Wollte mir dann bei der Zulassung einen neuen Fahrzeugschein machen lassen.
    Da ich die Bescheinigung vom Tüv und der ASU nicht mehr hatte , habe ich die Nummernschilder abmontiert und mit zur Zulassungsstelle genommen,
    sind ja schließlich die Siegel drauf.
    Die freundliche Dame sagte mir dass ich die Tüvbescheinigung und die ASU-Bescheinigung haben müsste. Ohne die geht garnichts.
    Auf meine Frage warum die Siegel auf den Nr.-Schilder nicht ausreichen, sind ja schließlich ordentliche Siegel, konnte sie mir keine befriedigende Antwort geben. Typisch!!.
    Musste mir dann schnell einen neuen Tüv und ASU machen lassen, da ich in Urlaub fahren wollte, und keine Zeit hatte mir vom Tüv eine Bescheinigung zu besorgen Fazit. Ohne Beleg geht in Deutschland ganichts.
    Ach ja nochwas: Man müss die Bescheinigung zwar aufbewahren, braucht sie aber nicht im Fahrzeug mitzuführen,


    Gruß
    schmahl33