in einer kurve geblitzt

  • Das mit den 3 Monaten ist bei Ordnungswidrigkeiten garantiert richtig, da muss der Bescheid innerhalb dieser Frist zugestellt werden.
    Wenns in den Bußgeld-Rahmen geht gelten die 3 Monate aber soweit ich weiß auch!

  • Yo. Ordnungswidrigkeiten verjähren in Sachen StVO und StVZO nach drei Monaten und bei Fahrpersonal-Gesetz-Verstößen nach 6 Monaten. Allerdings wird die Verjährungsfrist z.B. durch die Anhörung ect. unterbrochen. Wenn Du es also schaffst, Dich bis zum Ende der Monate nicht bei den Grünen blicken bzw. von denen fangen zu lassen, kann Dir nix mehr passieren :D