Reifen+Felgen nicht eingetragen, ABE vorhanden, schlimm oder nicht?

  • Hallo!


    Ich habe eine ABE für meine Felgen dabei, aber sie sind noch nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Was kann passieren wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate?


    Edit: Ich bin ja sooo dämlich... und habe es ins falsche Forum gepostet! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Tailgunner ()

  • Zitat

    Hallo!
    Edit: Ich bin ja sooo dämlich... und habe es ins falsche Forum gepostet! :D


    <font color=red>*** Ich verschieb mal für Dich... ***</font>


    zum Thema:
    Felgen haben ABE - also passiert nix
    Reifen auch in der ABE aufgeführt ??? - falls nicht - mußt du die eintragen lassen


    falls du mit nicht eingetragenen Reifen erwischt wirst - bekommst du
    1. eine Mängelkarte
    2. einen Bußgeldbescheid


    mehr weiß ich nicht mehr (ist bei mir schon zu lange her)


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Das Forum paßt schon, nur die Area ist nicht so ganz richtig, wobei man sich darüber streiten könnte..... :D


    Äh, wenn Du ne ABE für die Felgen hast, dann mußte auch nix eintragen! Eintrag ist nur dann nötig, wenn Du lediglich ein Gutachten hast und dann steht auch drin, daß eine Änderung der Fahrzeugpapiere bzw. Eintragung erfolgen muß.


    Wenn Du nur mit dem Gutachten in ne Kontrolle federst, dann geht`s bei 25 EUR los, solange keine Gefährdung begründet wird und hört bei 50 EUR / 3 Pkt. auf, wenn z.B. Kontakt zwischen Reifen und Kotflügel vorhanden ist/war. Dann kommt auch der Versicherungsschutz bei einem hierdurch verursachten Unfall ins Wanken!

  • Danke für's Verschieben und ob das nun eine ABE oder ein Gutachten ist muß ich mal nachschauen. (Wusste garnicht, das es einen Unterschied gibt. :D )

  • Jaja, den gibt`s wohl und der kleine Unterschied entscheidet über Monsterschaufel kriegen oder nicht.... :D

    • Offizieller Beitrag

    @ thommy


    > Äh, wenn Du ne ABE für die Felgen hast, dann mußte auch nix
    > eintragen!


    Ähm, bist du sicher :D Hab hier ne ABE wo drinsteht: Räder müssen eingetragen werden....bla.


    Keine Eintragung, kein kein neuer TÜV. Ich weisses aus Erfahrung :D


    gruss....

  • Also wenn Du eine richtige ABE hast, dann fällt eine Eintragung weg. Wenn es natürlich ausdrücklich drin steht, dann ist das ein Zwitter, den sich wieder ein findiger Hersteller hat einfallen lassen. Oder aber, es ist ein (dort aufgeführter) Punkt erfüllt, der eben die Abnahme durch den TüV erfordert!

  • Ich habe nachgeschaut und es ist eine ABE, aber es gibt eine Auflage die ich leider nicht erfülle:


    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."


    Ich habe Reifen der Größe 225/45R17 drauf, in den Papieren stehen aber nur 196/65R15, 205/60R15 und 205/55R16.


    Hier der Link zu der ABE: http://www.artec-gmbh.de/pdf.p…00237-g0-067-1%2020040614 http://www.artec-gmbh.de/pdf.p…00237-g0-067-1%2020040614

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