Probleme mit meinem Fahrwerk und Felgen beim eintragen!

  • Heute war ich bei einem unabhängigen Tüv Typ und wollte meine H&R Federn eintragen lassen.


    Doch der Typ hat sich geweigert und wollte zuerst ein Gutachten von den felgen ob die Rad/Reifenkombination mit den Federn zusammenpasst sehen? was will der?


    naja meine federn wurden beim Baurat mit nem Vergleichsgutachten eingetragen, aber ich hab dieses Vergleichsgutachten nie gesehen und nie bekommen, sollte ich das bekommen oder behält das der BauratTÜV?


    hat der andere Tüv Typ recht? oder spinnt der rum? es wurden doch schon meine felgen eingetragen wozu jetzt dieser ganze heckmeck?



    Hey zeron wie hast du das gemacht mit deinen federn?

  • Zitat

    ob die Rad/Reifenkombination mit den Federn zusammenpasst


    Hat der was am Helm? Genau DAS soll er ja begutachten, abnehmen und eintragen...... bist Du sicher, daß das ein Prüfer und nicht der Putzmann im blauen Kittel war..... :D:D

  • das kann ich jetzt auch nicht so ganz nachvollziehen
    der denkt wohl das im teilegutachten der felgen steht, dass du die
    mit den h&r federn fahren darfst


    seltsamer kerl
    :D:D


    musste wohl oder übel zu nem anderen gehen

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch normal. Die Räder sind mit Serienfahrwerk eingtragen. Das er jetzt noch mal ein Blick in das Felgengutachten werfen will, ist doch klar. Vielleicht stehtda ja was bezüglich geändertem Fahrwerk drin, ganz sicher sogar, und genau das will er halt sehen.


    Für mich ein ganz normaler Vorgang, keine Ahnung was ihr wieder habt :D Ohne Gutachten zu allen Teilen brauch ich hier gar nicht erst antanzen, egal ob schon eingetragen oder nicht.


    grüsse...

  • Wenn Du aber kein Gutachten hast, dann kann der TÜV das aber auch so prüfen und abnehmen - wenn er will! Wenn ich mir ein komplettes Auto selber baue, dann habe ich für nix ein Gutachten.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man schon, aber ich würds als Prüfer nicht machen. Ich weiss ja in dem Moment nicht mal ob die Räder überhaupt auf nem 202er gefahren werden dürfen. Das die Teile schon eingetragen sind, heisst gar nix. Gibt ja auch Prüfer die dir alles eintragen, -ungesehen...


    grüsse...

  • Yo Du hast ja Recht und wir reden fürchte ich aneinander vorbei! Auch wenn er nicht weiß, ob die an einem 202 gefahren werden dürfen, kann er dies abchecken und abnehmen. Ist zwar ein Akt aber möglich. Wenn ein Gutachten vorhanden wäre, wäre das natürlich die bessere Lösung.... ich würde sagen, wir einigen uns auf "unentschieden"..... *lol*

  • so
    ich in meiner eigenschaft als unabhängiger schiedsrichter


    habe beschlossen dass das spiel zwischen Rebel und Thommyfarmer


    unentschieden endete :D


    somit handshake und ab in die kabine zum duschen jungs :D


    nochmal zum thema
    wofür gibbet denn ne einzelabnahme wenn kein passendes gutachten vorhanden ist?
    der kann einen doch nicht einfach heimschicken


    wenn er natürlich ein gutachten für die felgen hat, wäre es sinnvoll dieses
    zur fahrwerksabnahme mitzunehmen

  • Bin mal gespannt, wie das mit den Felgen noch ausgeht und was er dafür zahlen muß!


    P.S.
    Rebel und ich müssen uns keine Hände schütteln, weil wir uns nämlich immer vertragen und nie ernsthaft streiten würden!