Preisunterschied mit lückenl. Scheckheft und ohne Scheckheft

  • Auf jeden Fall kann der Verkäufer den Vertrag nu nicht erfüllen.


    Also fordere 500 € Preisnachlass und/oder ne kostenlose große Inspektion.


    Frechheit siegt, vielleicht klappts ja :D

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Hallo nochmal,


    habe nun heute einen Anruf vom Händler bekommen und die wären nun schon bereit das Fahrzeug zurück zu nehmen, abzügler eines Betrages für die gefahrenen KM und einer Reinigung :)


    Da ich für das nicht vorhandene Scheckheft am allerwenigsten kann, werde ich natürlich auch keinen Abzug vom Kaufpreis akzeptieren.


    Mal schaun was dabei heraus kommt, ich lade mich mal bei der Geschäftsführung zu einem Gespräch ein.

  • Hallole,


    wie auch immer... es gibt "kein" lückenloses Scheckheft, es gibt genauer sogar "gar kein" Scheckheft !!! .... also, demnach hat der Händler bereits den Wagen vom Vorbesitzer "falsch" angekauft, was aber nicht dein Problem ist...


    Und so wie es sich anhört wiedersprechen sich die Aussagen vom Vorbesitzer auch noch mit dem Tatsächlichen Zustand des Wagens, Rechnungen gibts auch nicht mehr....


    Hmmm... Ist es der Wagen wert sich rumzustreiten ??? Überleg es dir gut, und gibt den Wagen ggf. zurück. Das Recht hast du jedenfalls, denn letzenendes können Sie dir ab 1999 keine Kundendienst Nachweis mehr vorlegen... Mega großer Sachmangel !!!! Da gibt dir jedes Gericht im extremfall Recht..

    • Offizieller Beitrag

    Japp, ein verbummeltes Scheckheft ist eine Sache, aber das sieht ja eigentlich nach Vorsatz aus.


    Wenn dir der Wagen gefällt, würde ich ihn trotzdem behalten und dann aber noch runterhandeln.


    Einen Abzug wirst du aber wohl auf jeden Fall haben da du den Wagen ja genutzt hast, da wirst du denke ich niht drum herum kommen.

  • habe schonmal mit dem geschäftsführer des vertragshändlers gesprochen und ihm erklärt, was mir so vorschwebt.


    1. rückgabe ohne abzüge (hat er schonmal zugestimmt)
    2. reduzierung des kaufpreises


    er fragte mich dann, welche summe mir da so vorschwebe und ich sagte ihm, das ich das momentan noch nicht sagen kann, aber garantiert nur eine summe, die dem mangel entspricht und nichts wahnwitziges.


    er sagte, das wir beide uns nun über das wochenende diesbezüglich etwas ausdenken sollten, um dann am montag nochmal darüber zu verhandeln.


    tja .... was wäre nun eine angemessene summe ?

  • Zitat

    Bukowski Verfasst am: 29.03.2006 17:13
    Also fordere 500 € Preisnachlass und/oder ne kostenlose große Inspektion.


    Sehe ich auch so, fordere das, hört sich fair und vernünftig an.

  • kann mir nicht vorstellen das du noch was drauf bezahlen musst, da den fehler der verkäufer vertreten musst.


    nicht du musst drauf zahlen, sondern er könnte im extremfall draufzahlen, nachdem ganzen recthlichen heckmeck mit nachfistsetzung etc..., den du aber hier nicht gemacht hast, hättest du noch ein anspruch auf schadensersatz oder schadensersatz statt leistung. das würde aber hier meiner meinung nach ausfallen.


    du bezahlst dem vertragshändler auf jedenfall nix. der könnte froh sein, wenn er nicht bezahlt...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    MumiMB schrieb am 30.03.2006 16:47 Uhr:
    kann mir nicht vorstellen das du noch was drauf bezahlen musst, da den fehler der verkäufer vertreten musst.


    nicht du musst drauf zahlen, sondern er könnte im extremfall draufzahlen, nachdem ganzen recthlichen heckmeck mit nachfistsetzung etc..., den du aber hier nicht gemacht hast, hättest du noch ein anspruch auf schadensersatz oder schadensersatz statt leistung. das würde aber hier meiner meinung nach ausfallen.


    du bezahlst dem vertragshändler auf jedenfall nix. der könnte froh sein, wenn er nicht bezahlt...


    Kannst du dir nicht vorstellen oder weisst du das? Der Vertrag kann aufgrund eines Sachmangels (fehlende Wartung) rückgänig gemacht werden. In ähnlichen Fällen (Gebrauchtwagen als Neuwagenverkauft z. B.) wird sonst von Gerichten ein Nutzungsentgeld von der Rückabwicklungssumme abgezogen.


    Nur der Vollständigkeit halber.

  • ...hmmm


    darf ich mal ganz kurz... :huh:


    ein bekannter hat ein Autohaus... er sagt das er berechtigt sei ein entsprechendes Nutzungsentgeld pro gefahrenem Km zu verlangen...


    Aber... als Vertragshändler hat man auch einen Ruf zu verlieren, deshalb wird darauf i.d.R verzichtet. So ein Rechtsstreit könnte den ein oder anderen Kunden kosten...