Preisunterschied mit lückenl. Scheckheft und ohne Scheckheft

  • hmm ich verstehe jetzt echt nicht was du willst, steht doch da...


    "ich habe nun nicht mehr viel hoffnung, dass ich das scheckheft überreicht bekomme und würde nun gerne wissen, was ich von den bezahlten 5900 euronen so abziehen kann, wenn ich das auch im kaufvertrag notierte scheckheft nicht mehr bekomme."


    manche meinten nix, andere wiederum doch, und ich bin der meinung das:


    "Kaufpreisminderung wäre hier möglich, da das auch bei geringem Sachmangel möglich ist. "


    JA Sachmangel! JA Deutlich Wertmindernd, da ein Ideeler Wert auch ein Wert ist.
    Ob das schon alles durchgekaut ist, find ich nicht, denn ich hab mich ja auch auf die Höhe des wertes bezogen und nicht nur ob Wertmindernd oder nicht im allgemeinen. da ich von einem sachmangel rede, bedeutet das schon eine erhebliche Eigenschaft die einfach fehlt. deswegen die wiederholung, hat nix mit durchgekaut zutun. wollte auch von anfang an vorgehen, und mich da schemata mäßig durchkämpfen :D



    "Bei dem Alter spielt für mich eher der Gesamteindruck eine Rolle. Und wie Chris sagte, abgestempelt ist das Heft immer schnell. "


    ja da denkt eben jeder anders, mir wäre das scheckheft nicht so egal, auch wenn ein restrisiko besteht.
    auch das mit dem schnell abstempeln empfinde ich nicht als argument, dann könnte ich auch auf ein scheckheft bei einem auto von 10 000 oder 30 000 verzichten, denn "abgestempelt ist das Heft immer schnell". denn hier muss der verkäufer nach besten wissen und gewissen handeln.


    Kommt doch immer darauf an... Auch das ist durch hier schon alles durchgekaut, im Schnelldurchgang: Besteht durch das Scheckheft noch Anspruch auf Kulanz / Garantieleistungen = Wert des Scheckheftes hoch, ist es eine alte Möhre = Wert des Scheckheftes gering.


    ob der wert gering ist oder nicht, ist schwer zusagen, ich meine, er ist nicht gering, denn scheckhefte sind auch bei alten fahrzeugen wichtig, da das ja auch als Kilometer beweis gilt, und nicht nur für Gewährleistung und Garantie. zumal ein auto schon nach einem/zwei jahr/en keine mehr hat, und kulanzanträge eher extremfälle sind.


    ferner kann andi glaubhaft argumentieren, das das Scheckheft eine Kaufbedingung war, und schwupps, sieht die die sache schon ganz anders aus...


    naja egal...

  • Nun,


    nachfrage beim Anwalt ergab dieses:


    Fordern Sie den Händler auf, Ihnen das Scheckheft auszuhändigen, ansonsten können Sie mit rückgängig machen des Kaufvertrages argumentieren.


    Das Scheckheft ist ja Vertragsbestandteil und wertet den Preis des Fahrzeugs erheblich auf.


    Ich halte es schon für wichtig, dass ein Scheckheft vorhanden ist, denn es ist zumindest ein Indiz dafür, dass sich der Vorbesitzer um das Fahrzeug gekümmert hat, denn er muss ja für die erforderl. Inspektionen Geld investieren.


    Soweit so gut :S


    Würd also mit dem Händler sprechen, evtl. einen Anwalt einschalten. Einen Preis, was hier angemessen wäre abzuziehen kann man ohne genaue Begutachtung des Wagens nicht festlegen. Sollte es nötig sein einen Anwalt hinzuzuziehen lässt dieser eh ein Wertgutachten erstellen. Sollte dann der bezahlte Kaufpreis zu hoch ausfallen kannst evtl sogar noch mehr rausschlagen...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    MumiMB schrieb am 29.03.2006 02:19 Uhr:
    hmm ich verstehe jetzt echt nicht was du willst, steht doch da...


    Was ist denn an: "Kannst du nicht einfach auf die Frage vom Themenstarter antworten" nicht zu verstehen?


    Zitat

    AndiHH schrieb am 27.03.2006 12:53 Uhr:
    ich habe nun nicht mehr viel hoffnung, dass ich das scheckheft überreicht bekomme und würde nun gerne wissen, was ich von den bezahlten 5900 euronen so abziehen kann, wenn ich das auch im kaufvertrag notierte scheckheft nicht mehr bekomme.


    10 EUR? 50 EUR? 1000 EUR? 5000 EUR?


    Das ist die Info die er jetzt braucht um kurzfristig in Verhandlung zu treten!

  • NEWS :


    habe heute vom Vertragshändler die Mitteilung bekommen, das der Vorbesitzer das Scheckheft nicht mher hat.
    Er hat dafür auf einen Zettel aufgelistet, wann und wo das Fahrzeug in den letzten 10 Jahren gewesen sein soll.


    Das habe ich gleich mal abgelehnt und dann den Geschäftsführer des Vertragshändler mit einbinden lassen.


    Nun will der vertragshändler in 2 Wochen einen lückenlosen Nachweis erbringen und dazu will er natürlich den Vorbesitzer mit einbinden, denn von diesem haben sie das KFZ auch als Scheckfeftgepflegt angekauft.


    Na nun bin ich aber mal gespannt :)


    Parrallel werde ich nun das Fahrzeug auslesen lassen und mal schaun, ob die nachher zur Verfügung gestellten Daten mit den ausgelesenen Daten konform laufen.


    gruß
    andi

  • Zitat

    AndiHH schrieb am 29.03.2006 14:58 Uhr:
    alle !


    vom Arbeitskollegen der Nachbar und Freund ist Meister bei Mercedes.

    he he he


    Die Daten, die auslesbar sind, sind z.B.:
    - Ausstattung ab Werk (durch die FGN)
    - Fehlerspeicher
    - evtl. Kilometer
    - Motor- bzw. Sensordaten



    Diese Daten sind aber in deinem Fall vollkommen unrelevant!
    Denn durchgeführte Inspektionen bzw. Reparaturen sind nicht in der Bordelektronik hinterlegt.
    Fazit: Spar die die Arbeit ;)


    Grüsse,
    Chris

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  • nicht ganz.
    der kilometerstand wäre alleine schon sehr interessant, denn zwar ist der km verstellbar, aber nicht der tatsächliche gespeicherte wert.



    sooooo .. nun habe ich post bekommen vom vertragshändler und in dem umschlag war ein statement vom vorbesitzer:


    ich zitiere:
    1. wir haben das aut 1996 bei der niederlassung xxx als neufahrzeug gekauft.
    2. während der ersten 3 jahre bis 1999 wurde wegen etwaiger garantieansprüche oder kulanz die wartung nach db vorschrift bei der niederlassung xxx ausgeführt.
    3. danach nicht mehr, sondern es wurde ölwechsel/austausch der bremsflüssigkeit regelmässig durchgeführt
    4. 2002 wurde die hinterachse unter verwendung neuer lager dichtringe usw. überholt bei autopartner xxx
    5. 2003 wurden die kugelkopfgelenke der lenkung erneuert (auch bei xxx)#die rechnungen haben wir nicht mehr


    ..... nun frage ich mich, wie der vertragshändler ein bis dato scheckheftgepflegtes auto nachweisen will, wenn der vorbesitzer das doch in seinem schreiben schon ausschliesst ???? oder habe ich etwas falsch verstanden ?


    als ich den wagen bei dem vertragshändler gekauft habe, war ich beim tüv dabei und der tüv hat die schon in diesem statement erwähnten kugelkopfgelenke moniert und die wurden daraufhin erneuert.
    hinterahe wwurde dann später auch neu abgedichtet (simmerringe) .... aber das wurde laut statement doch auch schon 2002 gemacht ???


    hmmm ... sagt mal etwas dazu


    gruß
    andi

  • Zitat

    AndiHH schrieb am 29.03.2006 16:55 Uhr:
    nicht ganz.
    der kilometerstand wäre alleine schon sehr interessant, denn zwar ist der km verstellbar, aber nicht der tatsächliche gespeicherte wert.

    Es gibt nur einen Wert fürn Kilometerstand!


    Im W202 ist der Kilometerstand ausschliesslich im Kombiinstrument gespeichert. Wenn dieser verändert wurde, ist dies nicht nachvollziehbar und auch nicht nachweisbar!


    Und beim Auslesen wird nur der Wert ausn KI genommen.


    Grüsse,
    Chris

    Einmal editiert, zuletzt von Christian ()