Autoverkauf bei Ebay?

  • Zitat

    Nee auch so nicht. Ich will's auch nicht an die große Glocke hängen. Aber man hat sich schon öfter bei mir beschwert warum man z.B. angeblich so wenig für sein Auto bekommt usw...


    Zudem beobachte ich den Markt schon recht lange und intensiv. Die Aufpreise zu den 6 Zylindern sind wirklich sehr gering!


    Das kann ich NUR BESTÄTIGEN!!!


    Ich gucke auch schon seit S E H R langer Zeit nach 280ern... Und naja :D ... Der Rest schrieb hotw ja schon :)


    Gruß


  • da versteh ich jetzt eins nicht...wenn du so l a n g e beobachtest und suchst, warum kaufst du dir keins :D ...wenn die karren eh so billig sind :rolleyes:


    hotw
    mit beobachten ist es leider nicht immer getan...man muss auch öfters sich mal die autos auch live angucken...die schnäppchen die ihr wahrscheinlich meint...sind in wahrheit tschuldigung für das wort " schotthaufen"...entweder en masss km-leistung oder 5 besitzer oder schlechte farbe oder schlecht reparierte unfallfahrzeuge, die als unfallfrei angepriesen werden oder sind schalter oder haben eine sehr magere ausstattung...ist jedenfalls meine erfahrung als händler !...gut gepflegte mirt ernünftiger ausstattung sind immernoch ihr geld wertuns gibs nicht wie sand am mehr....90 % der bei mobile und co. angepriesenen "schnäppchen-fahrzeuge" sind absolut unterstes niveau oder stehen noch nicht mal auf de hof des händlers und stehen schon bei mobile drin :rolleyes:


    wenn du einen an der hand hast mit meinen vorgaben, dann nur her damit, ich kauf ihn dir ab !


    e 280 / e320 schwarz-metallic w210 limo vormopf /mopf egal, geht beides.
    avantgarde
    max. 2 hand max. 150000km unfallfrei !
    klima / leder / schiebedach / automatik minimum


    an solchen fahrzeugen hab ich immer interesse ;)
    zahle bar und ohne teppich :D

  • Zitat

    biff Verfasst am: 03.03.2006 19:36
    da versteh ich jetzt eins nicht...wenn du so l a n g e beobachtest und suchst, warum kaufst du dir keins ...wenn die karren eh so billig sind :rolleyes:


    Du hast mir die Frage bzw. deine Aussage schon beantwortet...



    Zitat

    die schnäppchen die ihr wahrscheinlich meint...sind in wahrheit tschuldigung für das wort " schotthaufen"...entweder en masss km-leistung oder 5 besitzer oder schlechte farbe oder schlecht reparierte unfallfahrzeuge, die als unfallfrei angepriesen werden oder sind schalter oder haben eine sehr magere ausstattung...ist jedenfalls meine erfahrung als händler !...gut gepflegte mirt ernünftiger ausstattung sind immernoch ihr geld wertuns gibs nicht wie sand am mehr....90 % der bei mobile und co. angepriesenen "schnäppchen-fahrzeuge" sind absolut unterstes niveau oder stehen noch nicht mal auf de hof des händlers und stehen schon bei mobile drin


    Danke :)

  • w202 power


    du bist ja lustig :D


    erst plapperst du hotw nach

    Zitat

    Zudem beobachte ich den Markt schon recht lange und intensiv. Die Aufpreise zu den 6 Zylindern sind wirklich sehr gering!


    und jetzt hab ich wiederum wieder recht :rolleyes:


    versteh mal einer den aziz :rolleyes:

  • Zitat

    rebel schrieb am 03.03.2006 19:49 Uhr:
    @ biff / W202Power


    Macht das doch per PN aus, ist alles am ebay-Thema vorbei, Danke.


    ich hab nix mit ihm zu klären, ist alles gesagt :D



    btt: ich würde den wagen bei mobile einsetzen, da hat man den grössten kundenanmarsch...oder mal in die örtlichen annoncezeitschriften...ist imho das beste und man spart die hohen provisionsgebühren von ebay und hat kein ärger mit spaßbietern...wenn sichkeiner über mobile oder autoscout nach 2 wochen tut, dann hast du deinen wunschpreis zu hoch angesetzt...tiefer setzen und nochmal versuchen...ist imho die beste lösung beim autoverkauf....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    MumiMB schrieb am 01.03.2006 22:55 Uhr:


    das hört sich alles ganz toll an, ist aber definitiv quatsch.


    höchstens könntest du dir den schaden zurückholen der dir dadruch entsteht, ist aber schwer nachzuweisen. von wegen parkplatzgebühr oder was weiß ich...
    aber sowas wie 20% von Gebot und ähnliches ist quatsch.


    Ist kein Quatsch mehr. Aktuelles Urteil (AZ. 16 C 168/05)


    Verkäufer können von Spassbietern bis zu 30% als Vertragsstrafe vom Auktionsbetrag einfordern.


    Der Fall: Spassbieter hat einen Wagen für 5850 EUR ersteigert. Das Amtgsgericht Bremen hat den Käufer zu einer Zahlung von 1700 EUR Vertragsstrafe Strafe verurteilt.


    Die Vetragsstrafe ist nach §339 BGB rechtens. Der Verkäufer war Privatmann.


    Na dann, harte Zeiten für Spassbieter.


    Allerdings werden keine Anwaltskosten und auch keine eBay-Kosten zürckerstattet.

  • Hi,
    ich hab mein C180Elegance letztes Jahr ohne Probleme bei ebay verkauft. Ging nach Polen. Wahnsinn woher die alle herkommen um einen C180 Elegance zu kaufen. Du kannst ja die Option "Mindestpreis nicht erreicht" eingeben. Der Mindestpreis ist für niemanden einsehbar. Alles was darunter bleibt, wird dir nicht berechnet und brauchst keine Provision zu bezahlen. Nur die Einstellgebühr lt. Preisliste.
    Meine Anzeigen bei Mobile und Autoscout waren umsonst drin, hat sich niemand gemeldet. Nicht einmal angefragt. Beim nächsten ist es wieder anders herum.


    Ich wünsche dir viel Glück beim Verkaufen.


    Gruß SIE

  • Habe bisher nur einen Wagen bei Ebay versteigert ... war ein 190E 2.6, allerdings auch ne ziemlich Möhre. Hatte den selbst bei Ebay ersteigert und mich endlos blenden lassen. In der Auktion standen fast keine negativen Punkte ... naja, selbst schuld.


    Hatte den dann mit all den Mängeln wieder in Ebay reingestellt und nach dem Ende der Auktion dauerte es zwei Tage, dann wurde die Kiste mit nem Hänger abgeholt. Der Käufer kam aus Ostfriesland - dem war der Weg nach Niederbayern anscheinend nicht zu weit - ziemlich cool. Auf den Hänger drauf, bezahlt, fertig.


    Cu


    TrainingForUtopia


  • waren die 30% laut verkaufsanzeige angegeben? oder ist das so ein richtwert.
    hätte ich nicht geglaubt. unser bgb/hgb dozent meinte mal dass das quatsch sei. :huh:


    edit: selbst beantwortet


    §339 BGB, Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.