Eine Unglaubliche Geshcichte eines A6. Lesen ist muss!

    • Offizieller Beitrag

    @ Christian1978


    > Ich binn kein Nazi, aber beim Ausländer würde ich nie ein Auto kaufen !


    Nein, kein Nazi, aber ein Idiot. Tschuldigung, aber bei so einem Mist musste das jetzt mal raus. :D Lässt du dir etwa immer vorher den Ausweis vom Verkäufer zeigen oder was?

  • wenn das ein "silberner" audi war, hab ich die story im tv gesehen!


    zum auto vom ausländer - das ist ein thema was jeder selber entscheiden sollte und ich denke es kommt auf die "vor ort situation" an und nicht auf die nationalität! gibt genauso viel einheimische spinner, gell!


    gruss, krempl :D

  • Zitat


    hotw Sag das nicht das das nicht beim Händeler passieren kann...


    Hab ich ja auch nicht gesagt! Ich meinte nur daß die Mercedes Niederlassund später noch da ist um sie in Regress zu nehmen!


    Abdul oder Ivan sind bis dahin längst über die Grenze.... Und da kannste niemand mehr holen die holen wenn dann nur noch Dich...

  • @max180
    es gibt zum gutgläubigen erwerb (auch von gebrauchtwagen) hunderte von entscheidungen....
    nur mal zum beispiel eine nachzulesen hier: NJW-RR 1992 Heft 20 Rn. 1275
    dort wurde der gutgläubige erwerb eines gebrauchtwagens bejaht....!
    man kann sich daher eigentlich sehr gut auf dieses konstrukt berufen... auch in dem audi-fall bleibt der käufer eigentümer, wenn er davon ausgehen durfte das auto von jemandem zu kaufen, der zum verkauf berechtigt ist... es sei denn es war offensichtlich das dieser nicht der richtige eigentümer war und er fahrlässig handelte....das war hier höchstwahrscheinlich der fall!!
    gruss hhciddy

    • Offizieller Beitrag

    @ hhciddy


    > auch in dem audi-fall bleibt der käufer eigentümer, wenn er davon
    > ausgehen durfte das auto von jemandem zu kaufen, der zum verkauf
    > berechtigt ist.


    Das kann ich nicht so recht glauben, da könnte ja jeder geklaute Waren rechtmässig erwerben wenn der Verkäufer nur seriös genug auftritt :D


    grüss....

  • hallo ciddy:


    wenn ich die entscheidung richtig gelesen habe, wird nicht auf den gutgläubigen erwerb abgestellt, sondern viel mehr auf die täuschungsabsicht des verkäufers. ----> der kaufvertrag ist unwirksam und muss rückabgewickelt werden.
    einige menschen haben ja die auffassung, dass ein auto eine gattungsschuld (bsp. prof. foerste) ist, sprich der verkäufer ein gleichwertiges auto besorgen kann und den gläubiger nicht ausbezahlen muss. aber das ist wohl weniger hM sonder MM.... so nu genug juristisches gefasel.... gruss max

  • @ rebel
    das ist auch so!! man darf beim erwerb nur nicht grob fahrlässig handeln, d.h. die "im verkehr erforderliche sorgfalt ausser acht lassen" ! wenn du dir beispielsweise den fahrzeugbrief zeigen lässt und damit davon ausgehst, daß du das auto von dem rechtmäßigen besitzer erwirbst, handelst du nicht grob fahrlässig und erwirbst auch das eigentum an dem auto...! genau deswegen gibt es ja die regelung, daß "gutgläubiges" handeln geschützt wird - sonst könnte man sich ja nie 100%ig sicher sein, eine sache auch wirklich ordnungsgemäß gekauft zu haben!


    @max180
    ups, ich glaube ich hab dir ne falsche quelle gegeben...es ist rn. 1274 nicht 1275....!!! :D
    dort erwirbt ein käufer einen wagen gutgläubig und wird auch eigentümer....
    stell dir mal vor jemand würde sagen deine c-klasse wäre gattungschuld :D :D ! dem würde ich was erzählen... :D ! meiner meinung nach vollkommen zu recht ein mm...!!!
    so aber nun wirklich genug jur. geplänkel :D
    gruss
    hhciddy