Das mit den kürzeren Wischern ist ja schön und gut, aber:
Böser Blick ist bei verbauter Scheinwerferreinigungsanlage verboten
mfg
Das mit den kürzeren Wischern ist ja schön und gut, aber:
Böser Blick ist bei verbauter Scheinwerferreinigungsanlage verboten
mfg
Stand z.B. auch in der ABE von Kamei von meinen alten Blenden früher gross drauf, dass sie nicht in Verbindung zugelassen sind. Tricksen tun natürlich viele oder kürzen einfach das Wischerblatt. Ich für meinen Teil hab mich entschieden ohne die Blenden auszukommen, dafür weisses Licht zu haben.
Ausserdem könnte ich die Geschichte ja auf eine Hochdruckwaschanlage umbauen,und die hat un braucht keinen Wischer
Gruss Jürgen
http://cgi.ebay.de/KLARGLAS-SC…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Die sind ja angeblich eintragungsfrei und haben keine Leuchtweitenregulierung. Als ich das letzte mal beim tüv war wurde aber die Leuchtweitenregulierung gecheckt, wird der tüv sich dann nicht wundern?^^
das thema mit der LWR ist doch durchgekaut.... ohne pneumatische LWR keine chance...
Ausserdem könnte ich die Geschichte ja auf eine Hochdruckwaschanlage umbauen,und die hat un braucht keinen Wischer
Gruss Jürgen
Das ist korrekt, hat ein User aus der anderen Forum auch so umgesetzt, dass die Düsen aus der Stosstange ausfahrbar sind.