eine Frage, die mich schon lange beschäftigt....
wird das Internet leichter, wenn man etwas herunterlädt?
eine Frage, die mich schon lange beschäftigt....
wird das Internet leichter, wenn man etwas herunterlädt?
Im Prinzip ja, doch es kommt massiv auf die Inhalte an.
Ein seichtes, unterhaltendes Youtube-Video fällt kaum ins Gewicht, ein PDF mit Ausführungen von Stephen Hawking hingegen wirkt deutlich schwerer.
Nein, im Internet gilt auch das dritte Newtonsche Gesetz:
Während du deine Datei herunterlädst, werden im Hintergrund deine Bankdaten hochgeladen
MfG
Der war gut.
Moin leute, ich hab mal eine Frage an die Rechtsverdreher unter euch:
Und zwar bin ich dabei mir n 210er zu Kaufen, vom Händler, aber der will den wegen viele Kilometer und dem Alter eigentlich nur an Gewerbe verkaufen. Aber ich könnte den als "Bastlerfahrzeug" also "defekt" bekommen. Der Wagen an sich ist auf den ersten und zweiten Blick aber mängelfrei und da das ein CDI der ersten gen. ist bin (08/00) ich natürlich noch etwas skeptisch wegen der Injektoren (200.000km hat der gelaufen, zu Injektorbehandlungen konnte der Händler nichts sagen). Nun habe ich ein wenig im Internetz gestöbert und bin auf folgenden Artikel gestoßen:
http://www.pm-magazin.de/a/sac…freier-gebrauchtwagenkauf
dort heißt es:
Zitat[...]Hierbei gilt, dass nicht allein der Vermerk „Verkauf als Bastlerfahrzeug unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmangelhaftung“ bereits für den Ausschluss der Sachmangelhaftung sorgt. Entscheidend ist, dass es sich tatsächlich um mangelhaftes Bastlerfahrzeug handelt. [...]
heißt das also, dass, wenn die Mängel nicht benannt sind, ich als Privatmensch trotzdem mich auf mein Gewähleistungsrecht stützen kann? Und wie ist das mit verschwiegenen Mängeln? Dafür haftet der Händler mmn. sowieso.
Ich versteh eh nicht, warum der sich da so ins Hemd macht, da ein Sachmangel ja nur besteht, wenn die Sache nicht in dem Zustand wie vereinbart ist. Und den kompletten §434 BGB kann der Händler ja eh nicht ausschließen.
Vermutlich hat er direkt erkannt...
der Bursche kommt wegen jedem Mist wieder.
"Der guckt bestimmt erstmal zu Hause in den Paragraphen und erkundigt sich in Foren wie er dennoch auf sein Recht bestehen kann."
Und so ist es...
Auch wenn ein auftretender Defekt keinen Sachmangel darstellt,
muß er dir in den ersten 6 Monaten beweisen das der jeweilige Defekt bei Verkauf nicht vorhanden war.
Die Sache mit dem Bastlerfahrzeug ist riskant für den Händler.
Bastlerfahrzeug gilt nur bis zu einer bestimmten Wert, Verkaufspreis...dem Fahrzeug entsprechend.
Bei extrem billig, weit unter Wert quasi.
200tkm.Hab Eier in der Hose, oder lass es.
Die Sache mit dem Bastlerfahrzeug ist riskant für den Händler.
Das klingt doch vielversprechend
Naja, ich weiß ja selber, dass bei so einem Auto alles mögliche unverhofft kommen kann, und damit rechne ich eigentlich auch. Ich werd den Knechten morgen mal anrufen und verlangen unter die Abdeckung zu schauen, vlt kann ich als Diesel-Laie direkt erkennen, ob da was stinkt
Aber sonst sieht das ding aus wie geleckt *schleck*
Peter is unser Begrüßungsbot und quasi Forenweit dafür bekannt.
Es ist eine reale Person...du musst zwar lange suchen in seinen Beiträgen, aber irgendwann
wirst du fündig.
Ja, das ist mir auch schon aufgefallen, bzw. ist ja kaum zu übersehen
Aber irgendwer muss es ja machen, nicht wahr ?