Zu dem Freund und den Hunden:
An der Stelle muss man natürlich die näheren Umstände klären (hier ein angemessenes Urteil zu fällen wäre so einfach nicht möglich), aber generell gilt: Auch bei der Verhinderung von Straftaten muss man angemessen handeln.
Das bedeutet als extremeres Beispiel, um zu erkennen was damit gemeint ist:
Jemand ist dabei auf offener Straße einen Zigarettenautomaten aufzubrechen, um ein paar Schachteln Zigaretten zu stehlen. Natürlich eine Straftat. Trotzdem wäre es unangemessen ihn zu erschießen, nur um diesen Diebstahl von vielleicht 50€ zu verhindern, einfach weil das Leben in unserer Gesellschaft als viel höherer Wert eingestuft ist.
Genauso verhält es sich natürlich auch bei der Verhinderung von anderen Straftaten ....
gruss