Eintragungspflicht bei Felgen/Reifen ...

  • Also ich hab hier vom CLK meines Bruders die originalen AMG-Felgen bekommen, die drauf ware (7,5x17 und 8,5x17). Die sind ja original von Mercedes. Wenn ich die auf meinen W202 draufbaue, was benötige ich dann? Ich hab weder eine ABE noch sonstwas, die waren beim CLK ja schon ab Werk drauf.


    Muß ich die bei mir eintragen lassen? Muß ich nur eine ABE vom Mercedes-Händler besorgen und die dann mitführen? Oder nur die Reifengröße (vorn 225, hinten 245) eintragen lassen?

    aktuell: C 250 TD - Bj. 1997 (MOPF) - ehemals: C 250 D - Bj. 1993 (VorMOPF)

  • Ist ja schon ne Weile her ... wollte aber nur mal Bescheid geben, dass ich die Felgen NICHT eintragen lassen musste. Auch die Reifengröße nicht, obwohl ich diese im Schein noch nicht stehen hatte. Die ABE der Felgen + Hinweis von Intra auf deren Page genügte der Dekra.

  • Möchte mich der Frage von "Bib" anschließen. Ich möchte jetzt die Felgen vom CLK fahren 7Jx16 mit 205/55er Bereifung. Auf der MErcedesseite gibt es eine PDF wo drinn steht dass seitens des Fahrzeugherstellers keine technischen Bedenken gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination besteht. Reicht es das mitzuführen oder muss ich eintragen lassen?

    Aktuell: Mercedes w124 E 320 Coupé
    EX: Mercedes w202 C280 (verkauft bei: 142.500km 30.10.06)
    EX: BMW e34 525iA (verkauft bei: 120.320km 13.05.05)
    EX: Mercedes w124 E 320 Coupé 160.000km (Unfall - Totalschaden am 15.11.2004)
    EX: Opel Kadett-E CC 1.6 mit 75ps (Getriebeschaden bei 119000 km)

  • Wurde zwar schon alles mehrfach gesagt... aber:


    Wenn die größe der Reifen UND Felgen nicht im Fahrzeugschein drinsteht muss die Kombination eingetragen werden AUSSER die Felgen haben eine ABE was recht unwahrscheinlich ist...


    Ob AMG oder CLK von Mercedes ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Das Gutachten für die AMGs kann man z.B. im Download Bereich (von dieser Seite) runterladen. Damit ab zum TÜV und dann die Eintragunsbescheinigung mitführen.


    7Jx16 steht bei mir im Schein drin mit ET37... wenn die CLK Felgen auch ET37 sind darf man die natürlich auch fahren.


    Gruß,
    Patrick

  • Wie gesagt ... war bei der DEKRA und hab dem Typen da die ABE meiner Intra Felgen gezeigt. Er hat gesagt, so ne ABE besonders mit diesem Zusatz, den ich weiter oben schon beschrieben habe, ist eher selten. Bei mir stehen im Schein nur 195er Reifen und 15er Alus. Ich fragte ihn, was nun Sache ist.


    Er sagte "muss man nicht antragen lassen, weder Felgen noch Reifen".


    Naja, wenn es die nicht genau wissen, wer dann?

  • Sers,


    hab mal die olle Kamelle wieder ausgegraben, da ich noch ne Frage hierzu habe ...


    Besitze ja auch das schon von Rebel genannte H&R Fahrwerk Nummer 29926 mit der ABE 90415. Hierbei handelt es sich um die originale ABE, die mir damals von H&R kostenlos zugesandt wurde ... ist ja auch nicht gerade üblich heutzutage.


    Egal ... meine Frage nun: Ändert sich hierbei auch diesmal nichts, wenn ich meine 8 & 9X17er Alus mit den im Felgengutachten entsprechenden Reifen eintragen lasse? Bleibt auch hierbei das "Nichteintragen" der Federn weiterhin unangetastet (was für ne geschwollene Ausdrucksweise ;) )?


    Cu


    Tom

  • Zitat

    TrainingForUtopia schrieb am 12.04.2007 15:42 Uhr:
    Egal ... meine Frage nun: Ändert sich hierbei auch diesmal nichts, wenn ich meine 8 & 9X17er Alus mit den im Felgengutachten entsprechenden Reifen eintragen lasse? Bleibt auch hierbei das "Nichteintragen" der Federn weiterhin unangetastet (was für ne geschwollene Ausdrucksweise ;) )?


    Cu


    Tom

    Bei Nichtserienfahrwerken wird eine Rad-/ Reifenkombination meistens nur in Verbindung des verbauten Fahrwerks eingetragen!

  • 1. Hm, dann liegt es auch hier anscheinend im Ermessen des Prüfers ... das gleiche Fahrwerk wurde ja damals mit der Eintragung meiner 7 1/2 x 17er Alus und 215er Bereifung auch nicht mit eingetragen.


    2. Angenommen, der Prüfer trägt nichts ein und man fährt unverrichteter Dinge wieder ab ... entstehen hier trotzdem Kosten?

  • Der Prüfer wird immer die bei der Kontrolle festgestellte Rad-/Reifen-Kombination auf Freigängigkeit prüfen und hierbei logischerweise auch das Fahrwerk beachten. Wenn er seinen Job ordentlich macht, dann schreibt er in die Abnahme mit rein, mit welchen Federn ect. die Kombi abgenommen wurde. Manchmal steht auch drin "Es wurden folgende Änderung beachtet........".

  • Dann bin ich mal gespannt, was da auf mich zukommt ... da es mich immer wieder wundert, dass Leute für völlig gleiche Eintragungskonstellationen total unterschiedliche Eintragungskosten haben ... und das bei der gleichen Institution.


    Dachte immer, dass wenigstens die Kosten an sich irgendwie festgelegt sind und nicht im Ermessen des Prüfers liegen. Kann es mir ansonsten nicht erklären, dass bei einm die Eintragung von Felgen+Reifen sowieso fahrwerk 2x 45 Euro kosten und bei dem anderen dann bei gleicher Vorraussetzung dann nur 45 Euro + 15 Euro als Folgekosten mit der Begründung "geht ja alles in einem Aufwasch" ...


    EDIT: Hab jetzt nochmal in der ABE der Federn genau nachgesehen. In der Kombination mit den in der ABE stehenden 7 1/2 x 17 und 215er Reifen ist das zugelassen ... deswegen damals keine Eintragung. Nur steht da leider nicht von 9x17er Felgen, sondern nur 9 1/2 x 17 und 235er Bereifung an der HA. Also werde ich dieses Mal auch das Fahrwerk eintragen lassen müssen. Außer er ist kulant und denkt sich "er hat ja 9x17er, also drück ich bei den 245ern ein Auge zu" ... aber das ist wohl Wunschdenken ... wir werden sehen.