Eintragungspflicht bei Felgen/Reifen ...

  • Hallo,


    da man einmal so und einmal so liest, scheint das Ganze nicht richtig geklärt worden zu sein.


    Angenommen man hat 18er Felgen und ne ABE, wo auch Reifengröße 235 irgendwas drinsteht (Beispiel), beides aber nicht im Schein steht, MUSS man das dann eintragen lassen, oder genügt die Mitführung der ABE?


    Ich frag nur, da ein Spezl 18er auf nem C220 hat mit ner Reifengröße, die im Schein nicht eingetragen ist und eben die Felgen auch nicht. Ab zum TÜV, die sagen, man KANN, MUSS aber nicht (eintragen lassen) ... es genügt die ABE.


    Dann frage ich jemand anderen in ner MB Werkstatt, der sagt mir, dass man die Felgen eintrgaen MUSS, ABE alleine genügt nicht. Wieder andere sagen MUSS und woanders dann wieder KANN, MUSS aber nicht.


    Was ist nun Fact, da biegt man ja ohne Ende ab (mental gesehen)? Irgendwas hat sich da doch auch geändert, oder?


    MfG


    TrainingForUtopia

  • Felgen und Reifen die nicht drinstehen sind grundsätzlich IMMER eintragungspflichtig, ABE´s für Felgen gibt es nicht. Zumal auch die Felge mit der jeweiligen Reifengrösse vermerkt sein muss.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    spookie schrieb am 14.12.2005 13:16 Uhr:
    Felgen und Reifen die nicht drinstehen sind grundsätzlich IMMER eintragungspflichtig, ABE´s für Felgen gibt es nicht. Zumal auch die Felge mit der jeweiligen Reifengrösse vermerkt sein muss.


    Das ist nicht richtig. Das war früher mal so.


    Felgen die eine KBA-Nummer haben brauchst du nicht eintragen lassen sondern nur die Reifengrösse sofern sie nicht schon im Schein eingetragen ist.


    Felgen ohne KBA-Nummer musst du weiterhin mit Gutachten eintragen lassen.


    KBA = Kraftfahrtbundesamt. KBA-Nummer = ABE ist beim KBA hinterlegt. Ohne ABE keine KBA-Nummer....

  • Da haben wirs ja fast wieder ... verschiedene Meinungen ;) ...


    Mich wundert halt dann, wie der TÜV sagen konnte "Passt alles", wenn die Reifen nicht eintragen sind. Wenn die Felgen nicht drinstehen müssen (falls KBA-Nummer vorhanden), ist es ja gut, aber ohne die Eintragung der Reifen ... ist mir schleierhaft.


    Ich weiss, passt zwar nicht ganz hier rein, aber warum nen neuen Thread aufmachen ... aber wie isehts dann bei Federn aus? Eibach mit ner ABE? Eintragen oder nicht?

  • Das was der rebel sagt stimmt natürlich!
    Also woher ich das weiß!?! Ich war beim TüV letztens, und die haben mir das genau so wie der rebel gesagt :D ;) ....


    Bei den Federn kann ich dir net helfen! Bis dann!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    TrainingForUtopia schrieb am 14.12.2005 13:49 Uhr:
    Da haben wirs ja fast wieder ... verschiedene Meinungen ;) ...


    Nicht direkt, eine falsche und zwei richtige Meinungen :P

    Zitat


    Mich wundert halt dann, wie der TÜV sagen konnte "Passt alles", wenn die Reifen nicht eintragen sind. Wenn die Felgen nicht drinstehen müssen (falls KBA-Nummer vorhanden), ist es ja gut, aber ohne die Eintragung der Reifen ... ist mir schleierhaft.


    Das mit dem Reifen, das kann nicht sein, hatte wahrscheinlich kein Bock.

    Zitat


    Ich weiss, passt zwar nicht ganz hier rein, aber warum nen neuen Thread aufmachen ... aber wie isehts dann bei Federn aus? Eibach mit ner ABE? Eintragen oder nicht?


    Nicht eintragen. Es sei denn du hast zu viel Geld :P

  • In einem anderen Thread wurde ich darüber belehrt, dass alles was über das im Fahrzeugschein eingetragene an Felgen und Reifen eingetragen werden muss, nun heisst es anders.


    Warum? Klärt mich bitte auf.

  • Zu Federn:
    Bist du dir sicher das du eine ABE hast, und nicht etwa ein Teilegutachten o.ä.?


    Es gibt Felgen die haben eine ABE (z.B Ronal 18" für 202) Diese brauchen dann nicht eingetragen zu werden, sondern es besteht nur die Mitführpflicht der ABE. Meistens gibt es aber zu Felgen nur ein Teilegutachten.
    Bei Teilegutachten wird vom Prüfer geprüft ob alle Auflagen erfüllt sind. Dann gibts die Möglichkeit nur die Prüfbescheinigung mitzuführen und bei nächster Befassung mit den Papieren eintragen zu lassen, oder man muss die Änderung gleich eintragen lassen.


    Ganz einfach mal genau in den Unterlagen zu den geänderten Teilen schauen, da steht alles drin ;)