Hallo,
da man einmal so und einmal so liest, scheint das Ganze nicht richtig geklärt worden zu sein.
Angenommen man hat 18er Felgen und ne ABE, wo auch Reifengröße 235 irgendwas drinsteht (Beispiel), beides aber nicht im Schein steht, MUSS man das dann eintragen lassen, oder genügt die Mitführung der ABE?
Ich frag nur, da ein Spezl 18er auf nem C220 hat mit ner Reifengröße, die im Schein nicht eingetragen ist und eben die Felgen auch nicht. Ab zum TÜV, die sagen, man KANN, MUSS aber nicht (eintragen lassen) ... es genügt die ABE.
Dann frage ich jemand anderen in ner MB Werkstatt, der sagt mir, dass man die Felgen eintrgaen MUSS, ABE alleine genügt nicht. Wieder andere sagen MUSS und woanders dann wieder KANN, MUSS aber nicht.
Was ist nun Fact, da biegt man ja ohne Ende ab (mental gesehen)? Irgendwas hat sich da doch auch geändert, oder?
MfG
TrainingForUtopia