So hallo, hab mal wieder eine Frage:
ich hab vor mir im Frühjahr neue Felgen zu kaufen mit den gleiche Maßen wie die alten 8Jx17 H2 ET35 bloß das die Hersteller anders sind und sie natürlich anders aussieht aber von den Daten her gleich.
Nun meine Frage: musss ich dann die neuen Felgen wieder eintragen lassen??
alte Felgen = neue Felgen
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Ja
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Hallo
Nicht unbedingt!
Es gibt ja inzwischen auch zu einigen Felgen ne ABE
Dann muss im Fahrzeugschein nur die Reifengrösse eingetragen werden, bzw steht die ja dann bei dir schon drin!
mfg Micha
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Davon war ja aber hier erstmal nicht die Rede
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@Daimler87
Welches sind denn die alten und welches die neuen Felgen??
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Also bei den neuen felgen gibt es nur ein teilegutachten aber keine ABE!!
Also zu den felgen meine alten sind:
RH Topline AA Alufelgen 8J x 17 ET 35 mit 225/45 ZR 17Und die neuen felgen hab ich zwar noch nicht aber die sollens werden:
Rial DE Alufelgen 8J x 17 ET 35 auch mit 225/45 ZR 17für die die sie noch nicht kennen hier ein Bild:
http://pix.reifen.com/articleimages/rad/rial/de5.jpgUnd was sagt ihr nun, muss ich nochmal zum Tüv und die felgen Eintragen lassen oder reicht das was ich jetzt schon im Schein/ Brief habe???
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Hallo
Also ich denke schon das du sie eintragen mußt.
Ruf einfach mal da (tüv) an und frag nach.Geändert von ALBI am 03.11.2005 20:55:17
Grund:Räschdschraibunk -
Das dies genau die Voraussetzungen sind, von denen ich bei meiner obigen Antwort ausgegangen bin, siehe oben.
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Du musst die Felgen eintragen lassen, da bei der EINTRAGUNG nach §19(3) StvZO DIE KBA NUMMER oder Teilenummer eingetragen ist und sich ändert!
Die neue FELGE hat eine andere Bezeichnung!Es hat sich bei dem neuen "Fahrzeugschein" (Zulassungsbescheinigung I) einiges geändert! DIE neue RAD/REIFEN KOMBINATION wird nun in Ziff. 22 statt in Ziff. 33 eingetragen!
Gruß aus ESSEN
POSTSCRIPTUM: SCHÖNE FELGEN!
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Japp super danke euch dann weis ich das meine neuen dann noch eintragen lassen muss!!
Ich werd euch dann Bilder zeigen wenn sie nächstes jahr im Frühjahr montiert werden!! -