Wagen in den Graben gerutscht

  • Ich kenn jetzt 3 Fälle wo das Gericht die Aufnahmen angenommen hat.
    Mindestends 2 davon wären ohne ungerecht ausgegangen weil Aussage gegen Aussage.
    Einer hat 25% Teilschuld bekommen weil seine Geschwindigkeit um fast lächerliche 12kmh zu hoch war.(70iger Bereich)
    Also wenn ohne Geschwindigkeitsanzeige!

  • Na ja, das sind dann wohl noch Einzelfälle, da fehlt noch die höchstrichterliche Entscheidung des BGH eines Tages. Oder liegt die schon vor, Stefan? Du bist da wahrscheinlich noch mehr auf dem Laufenden als andere. ;)

  • Na ja, das sind dann wohl noch Einzelfälle, da fehlt noch die höchstrichterliche Entscheidung des BGH eines Tages. Oder liegt die schon vor, Stefan? Du bist da wahrscheinlich noch mehr auf dem Laufenden als andere. ;)


    Ich glaube nicht, dass da ein Grundsatzurteil erfolgen wird.
    Es wird eben immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, die beiden betroffenen Rechte gegeneinander abzuwägen.


    gruss

  • Meines Wissens nach wurden bisher die Aufnahmen immer anerkannt.
    Soll gerüchteweise von der Qualität abhängen aber ich hab noch nie gehört das Aufnahmen abgelehnt bzw nicht zugelassen wurden.
    In anderen Ländern sind diese Kameras ja schon seit Jahren normal vor Gericht.


    Wenn ich Richter wäre würd ich mich freuen sozusagen dabeigewesen zu sein.
    Sonst kann man ja ohne Zeugen nur abwägen wer Recht hat.