• Also ich Teile die Angst nicht.
    Wenn ich schon lese, dass es ein Geheimabkommen sei, da steige ich schon aus.
    Was soll denn da zensiert werden? Sehe ich nicht, ich bitte um Aufklärung.
    Keiner kann für Raubkopien sein. Daran ändert sich durch das Abkommen doch nichts.
    Grüße
    Stefan

  • Wenn sich jetzt jemand z.b. "Freude am Fahren" schützen lässt, dann kann JEDER belangt werden, der diese Phrase benutzt, wenn er dem Rechteinhaber nicht die Rechte zur Nutzung abkauft.


    Sprich, tritt ACTA in Kraft, sind der Forenbetreiber und ich jetzt dran, weil sich BMW das sicher schützen hat lassen/lässt.

  • Wenn sich jetzt jemand z.b. "Freude am Fahren" schützen lässt, dann kann JEDER belangt werden, der diese Phrase benutzt, wenn er dem Rechteinhaber nicht die Rechte zur Nutzung abkauft.


    Sprich, tritt ACTA in Kraft, sind der Forenbetreiber und ich jetzt dran, weil sich BMW das sicher schützen hat lassen/lässt.

    So weit ich indformiert bin, ist das ja jetzt schon so - das hat mit der ACTA Panikmache nix zu tun...ich bin mit Unterschriften i.A. sehr vorsichtig.
    Insgesamt finde ich die freiwillge STASI = Fa*ebo#k viel bedenklicher....

  • Hallo


    Habe mir das mal etwas weiter angesehen, was währe eig. wenn ACTA in kraft treten würde, würde dies überhaupt gehen!


    So wie im Internet über ACTA berichtet wird, ist es völlig unvollständig und kaum kompitabel mit den meisten Gesetztesgegebenheiten der Staaten der EU!


    Ein Beispiel, es Heißt im Grundgesetzt der BRD:


    Art. 5 Abs. 1 GG (verkürzt)
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt
    (Die Meinungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektives recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.)


    Wenn ich also schreibe: "BMW find ich doof!" könnte nach ACTA (soweit bis jetzt darüber bekannt) die Firma BMW mich verklagen weil ich ihren geschützten Firmennamen benutzt habe,
    und dieser muss zensiert werden!!
    Nach unserem Recht habe ich den Namen aber für eine Meinungsäußerung benutzt, und kann dafür nicht belangt werden! Dieser Satz ist also Gesetzteskonform!

    Was jetzt? Glaubt ihr wirklich die Bundesregierung der BRD kippt dass Grundgesetzt für so ein "nennen wir es" Geheimabkommen der EU?

    Gruß jan :smoke:

    Der solchen Sachen skeptisch entgegensteht!

  • Es gibt da ja auch diese eine Grußformel, die nicht durch die Redefreiheit geschützt wird. ;)


    Das liegt aber weniger an dem vom Urheber angemeldenten Schutz dieser Formel, sondern mehr an den schlechten Erfahrungen mit dem Urheber... ;)


    Muss ich jetzt eigentlich meine Signatur verändern, weil der Markenname geschützt ist? (ernst gemeint)
    Und hat man sich in Stuttgart auch "Rost" schon schützen lassen? (nicht ganz so ernst)


    Gruß
    Friedel