Moin liebes Forum,
im folgenden möchte ich etwas zu der in der Überschrift genannten Thematik beitragen.
Es dürfte dem einen oder anderen vielleicht bei seinen verschiedenen Vorhaben dienlich sein.
Eines vorweg:
Sind Fahrzeugteile nicht geprüft bzw erlaubt, kann unter Umständen die Betriebserlaubnis,
also die für das konkrete Fahrzeug erteilte Berechtigung zur Teilnahme
am Straßenverkehr, erlöschen. Das ist dann wie Fahren ohne Zulassung.
Damit kann auch der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
ABE - allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen
Für Fahrzeugteile, aber auch der Fahrzeugtyp hat eine ABE oder EG-Typgenehmigung.
Vollständig enthalten diese: Wo? (für welches Fahrzeug) Was? (Zweck) Bedingungen? (Einschränkungen) Wie? (Anbau)
Passen ABE´s nicht zusammen, erlischt unter Umständen die Betriebserlaubnis.
Bauartgenehmigung/EG-Typgenehmigung/ECE-Genehmigung für Fahrzeugteile
Es gibt Teile, die spezifisch gefertigt sein müssen.
Reifen, Scheiben, Beleuchtung (alles), Verbindungseinrichtungen, Sicherheitsgurte
Diese Teile haben ein nationales Prüfzeichen (Wellenlinie+Buchstabe+Ziffern) oder
internationale Genehmigungszeichen (e für EG-Typgenehmigung und E für ECE-Genehmigung)
Teilegutachten
Nationales "Prüfzeugnis" über die technische Änderung.
Zieht unmittelbar eine Änderungsabnahme nach sich.
Materialgutachten
Nichts halbes und nichts ganzes. Bezug zum Fahrzeug fehlt.
Bei diesen Teilen vorher immer Rat beim TüV einholen.
Prüfberichte
Sind Vorläufer der Teilegutachten. Diese haben zwar einen Fahrzeugbezug, sind aber als
Dokumente nicht mehr zulässig.
Änderungsabnahme
Eine Teile - ABE kann, ein Teilegutachten muss zu einer Eintragung führen. Genau nachlesen!
Im folgenden sind Stichwörter zu den verschiedenen Anbauteilen gelistet sowie die Anforderungen an diese!
Spoiler:
Fussgängerschutz, Splitterverhalten und Abmessung.
Anforderung: Bodenfreiheit min. 80mm, Eigenbauten-Einzelabnahme
Kotflügelverbreiterung:
Abdeckung von Breitreifen
Anforderung: Freigängigkeit beachten, Eigenbau-Einzelabnahme
Heckschürze/Heckdiffusor:
Optik, Splitterverhalten, Abmessung
Anforderung: Freiraum Auspuff, Zugang Abschleppvorrichtung
Stosstangen/Frontschürzen:
Optik, Splitterverhalten, Abmessung, Fußgängerschutz
Anforderung: Verwendbarkeit mit Zusatzausstattung, Zugänglichkeit Schleppvorrichtung, vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung
Sportgrills:
Optik, Belüftung
Anforderung: keine
Scheiben/Scheibenfolien:
Optik, Sonnenschutz
EG oder ECE Typgenehmigung, zweiter Aussenspiegel Pflicht, nur Heck-und hintere Seitenscheiben
Fahrwerke (hier unterteilt in Federn/Dämpfer, Gewindefahrwerk und andere)
Optik, Fahrverhalten, Aerodynamik
Anforderung: Grundsätzlich ABE, Teilegutachten
Federn:
Nur Typbezogen verwendbar und erlaubt.
Begrenzer:
Restfederweg 35mm beachten
Sportfahrwerk/Gewindefahrwerk:
Auflagen beachten, Kombinierbarkeit mit breiteren Reifen beachten, Erhöhter Verschleiss an Achsteilen
Distanzen:
Optik, Fahrdynamik
Anforderung: Mitgelieferte Radbolzen verwenden, Eigenbau illegal, keine Mehrfachverwendung (bsp. 2x10mm übereinander je Seite)
Stabilisator:
Straffung, Kurvenlage
Anforderung: ohne Bedenken
Domstrebe:
Straffung, Steifigkeit
Anforderung: ohne Bedenken
Kommen wir zu den Rad-Reifen-Kombinationen, dem wohl umfangreichsten Thema beim "Tuning"
Zulässig für die StVZO sind ABE, Teilegutachten, Bauartgenehmigung sowie Einzelabnahme.
Die Auflagen:
Radhauskante anlegen, Ggf. Tachoabweichung korrigieren, Abrollumfang beachten (beeinflusst Höchstgeschwindigkeit
und Abgasverhalten), nur zugehörige Radbolzen verwenden.
Die Reifen:
Zu beachten ist die Bauartgenehmigung (Treckerreifen sollten eh ned passen)
Berichtigung der Fahrzeugpapiere und ggf. Änderungsabnahmebestätigung mitführen (Neue EU Papiere)
Bremsen:
Amateurschrauber sollten die Finger davon lassen und eine Fachwerkstatt aufsuchen.
Ohne erneute Abnahme und Nachweis der Bremsleistung (Prüfstand) sind Änderungen nicht erlaubt.
Zu beachten sind die Verträglichkeiten mit den Fahrassistenzsystemen. Es dürfen nur Teile
mit ABE/Teilegutachten verwendet werden.
Das wohl zweitbeliebteste Thema neben anderen Reifen/Felgen/Fahrwerken ist wohl das der Beleuchtung.
Die Hauptsache ist, das die Bauartgenehmigung vorliegt. Alles muss ein EG/ECE Genehmigungszeichen aufweisen.
Beleuchtungseinrichtungen dürfen nur symmetrisch angebracht werden.
Vorwiegend finden Klarglas SW Verwendung sowie LED RL.
Xenon Nachrüstkits dürfen nur mit ALWR und SWRA betrieben werden.
Übrigens: diese kleinen Käppchen für die Standlichter sind nicht erlaubt. Auch LED Bestückung der Serienmäßigen
SW oder Leuchten ist nicht erlaubt.
Zu beachten ist folgendes:
Leuchten immer symmetrisch anbringen, gleiche Leuchtfarbe und Leuchtstärke, Manipulation gleich welcher Art ist unzulässig,
Lauflichter und pulsierendes Licht ist verboten, Gemäß Anbaulage nur zulässige Leuchtfarbe verwenden, Unterflurbeleuchtung
nicht zulässig, Innenbeleuchtung ist erlaubt, wenn sie abschaltbar ist und nicht nach außen abstrahlt.
Chiptuning
Immer gerne wieder erwähnt, gehe ich hier mal auf dieses Kapitel ein.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten. Einbau von Zusatzsteuergeräten oder Austausch des EPROM sowie Änderung des
Motorsteuerungprogramms im originalen Steuergerät.
Zu empfehlen sind hier ausschliesslich Produkte mit Prüfzeugnis.
Zu beachten sind Garantiezusagen auf Motor und Antriebsstrang.
Die Fahrzeugpapiere sind umgehend zu berichtigen hinsichtlich der Leistung.
Abgasanlage / Sportauspuff
Sportpötte dienen vornehmlich der Optik... neben dem Sound.
Auch hier gilt: ABE/Teilegutachten ist vonnöten
Es gibt natürlich noch viel mehr, was man sich an das Auto pfriemeln kann.
Nun ist es so, das ich nur das geläufigste mal aufgezählt habe um einfach mal
die Thematik ein bisschen zu strukturieren.
Die Quellen zu den Angaben stammen unter anderem von der Broschüre der DEKRA.
Viele Grüsse
Sven