Generell ist das Tönen der Frontscheibe sowie der vorderen Seitenscheiben mit Folie nicht erlaubt.
Aber es gibt da was, das ist dann auch TÜV-fahig. Also mit ABE bzw Sonderabnahme. Das nennt sich Glascoating. Es ist aber nur eine geringe "Tönung" zulässig, wo die Werksseitige auch noch mit eingerechnet werden muss.