Hallo Leute ich habe da mal eine frage Sonderabnahme §21
Ich habe letztes Jahr meine Felgen/Reifen beim Tüv durch eine Einzelabnahme § 21 eintragen lassen.
Beim ersten Versuch hatte ich nur ein Festigkeitsgutachten und Reifenfreigabe d. Herstellers dabei,
der nette Tüv Mensch wies darauf hin das es damit nicht getan sei.
Er bräuchte das Teilegutachten wo mein Fahrzeug mit aufgeführt ist (W202.)
Als ihm erklärte das es kein Teilegutachten für die RH ZW 3 in 8 ½ und 10x17 für mein Fahrzeug gibt, meinte er es würde Reichen
wenn ich ein Vergleichsgutachten hätte.
Habe mir dann auf der HP von RH das Teilegutachten von dem W210 heruntergeladen.
Damit hat es geklappt und ich bekam sie eingetragen.
Nun wollte es ein Freund von mir auch so machen, der ebenfalls einen W202 und auch RH Felgen hat.
Allerdings noch etwas heftiger 9 ½ und 10 ½ x17.
Letzten Montag war er dann beim Tüv, die erklärten ihm das es seit dem 01.01.2011 diese Eintragung von fragwürdigen Sonderrädern nicht mehr gebe.
(Siehe info- Blatt)
Gibt es jetzt wirklich keine Möglichkeit das er diese Felgen eingetragen bekommt, ohne ein Teilegutachten welches zu seinem Fahrzeug passt?
Vergleichsgutachten gibt es ja, das wäre nicht das Problem.
Hätte er nicht ca 400€ in Karosseriearbeiten investiert (ohne Lackieren) wäre es nicht so Ärgerlich, die Felgen hat er zum guten Preis bekommen.
Das sollte er auch beim Verkauf wieder bekommen.
Vielleicht hat jemand von euch ein ähnliches Problemchen erfolgreich gelöst bekommen.
Gruss