Kühlergrill und Ansaugbrücke, keine Betriebserlaubnis mehr?

  • Hallo Leute,


    da meine alte Ansaugbrücke am Flansch undicht ist brauche ich eine neue, habe mich nun auch schon umgesehen. Bei der Suche habe ich eine C200er Brücke gefunden, ich habe allerdings einen C180. Angeblich soll auch die Leistung etwas gesteigert werden, was aber nur ein nettes Extra wäre. Wie sieht das aus mit der Betriebserlaubnis, erlischt die, wenn ich die 200er Brücke drin hab in nem 180er? Wenn ja, kann ich die irgendwie eingetragen kriegen oder geht sowas grundsätzlich nicht (unabhängig jetzt von der Gutmütigkeit des Prüfers)?
    Wenn es "illegal" wäre mit der Brücke zu fahren und ich baue einen Unfall, kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? (Die Brücke wird denke ich mal nicht Schuld am Unfall sein....?)
    Bitte keine Antworten wie "kauf dir doch ne 180er Brücke!", die 200er Brücke ist günstiger als jede 180er Brücke die ich finden konnte und denke ich auch im besseren Zustand als jede andere Brücke. Außerdem liegt sie schon so gut wie auf meinem Tisch...


    Meine zweite Frage ist... Wie sieht das aus wenn ich meinen langweiligen Kühlergrill von den elenden grauen Rippen entferne und den Avantgarde-Einsatz in meinem Rahmen einbaue. Erlischt dann die Betriebserlaubnis? Kann man das eintragen lassen? (Würde einen von Carparts bei Ebay bestellen) Wenn es "illegal" wäre mit dem Grilleinsatz zu fahren und ich baue einen Unfall, kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? (Der Grilleinsatz wird denke ich mal nicht Schuld am Unfall sein....?)


    Vielen Dank schonmal :)


    euer Felix

  • Bau dir ne C43 Ansaugbrücke rein, dann hast du 300 PS!
    ... Ne im Ernst, wo soll denn die Mehrleistung herkommen? Mehr Luft würde nur was bringen, wenn die Abstimmung darauf angepasst wird. Das ist sonst wie 'vollgetankt haste mehr Leistung, weil ja der Benzindruck dann höher ist'.


    Der neue Kühlergrill benötigt eine ABE. Dann ist das kein Problem...

  • Die passt nicht von den Ausmaßen und hat keine PMS Steuerung ;)
    Ne wie gesagt, die Brücke passt, war günstiger und in besserem Zustand als alle 180er Brücken die ich finden konnten. Die angebliche Leistungssteigerung ist wie erwähnt nur ein nettes Extra, wenn das überhaupt so sein sollte. Das war nicht der Kaufgrund 8o Mir wurde gesagt die Brücke sieht genau gleich aus, hat die gleichen Ausmaße und eigentlich ist alles gleich, auch die Artikelnummer... Dann müsste ich ja nur den Aufkleber abmachen und niemand würde bemerken, dass es eine 200er Brücke ist oder? xD



    Nochmal zum Grill: Wenn ich eine ABE mitgeschickt bekomme, muss ich auch nichts mehr eintragen lassen nur die ABE dabeihaben? Wenn ich keine ABE dazu kriege, kann ich den dann vom Prüfer abnehmen lassen?

  • Wenn die Teilenummer gleich ist, dann ist es das gleiche Teil
    Wenn du eine ABE bekommst, brauchst du nicht zum Tüv.
    Wenn du keine ABE bekommst, brauchst du auch nicht zum Tüv, weil ohne Unterlagen bekommst du es nicht eingetragen.
    Es sei denn, du bekommst ein Teilegutachten. Damit kannst du es eintragen lassen.

    Wäre mir neu, dass man für den Grill eine ABE brauch 8)


    Wenn Du ne neue Motorhaube ausm Zubehör einbaust, haste auch keine ABE dabei. ABE werden in der Regel eh ned mehr für sowas erteilt, sondern ne ABG.

  • Wenn Du ne neue Motorhaube ausm Zubehör einbaust, haste auch keine ABE dabei.



    Da würde mich ja schon oange interessieren, ob das so ok ist.


    Ich denke, dass es das eigentlich nicht ist, aber man mangels Nachprüfbarkeit ein Auge zudrückt.


    Viele Grüße


    Stefan

  • Dann könnte ich mir ja auch einfach ne CFK Haube selbst bauen, wenn man dafür keine ABE braucht.

    Nur dass die CFK-Haube ein komlett anderes Material ist wie ne Originalhaube. Crashverhalten etc. ändern sich dadurch deutlich - daher andere Baustelle.


    Für ne "original" Zubehörhaube bekommst Du keine ABE/ABG mitgeliefert, da nicht erforderlich.

  • Hallo,


    auch, und grade, original Teile haben, im Rahmen der allgemeinen Zulassung des Fahrzeugtyps für den deutschen Straßenverkehr, eine ABE, diese wird nur nicht besonders ausgewiesen, da es sich ja um ein original Teil des Fahrzeug Herstellers handelt. Alle anderen Teile, die ersatzweise, oder zusätzlich am Fahrzeug angebracht werden sollen, brauchen von Rechtswegen eine ABE.


    bis dann


    Edit: Oder natürlich einen Gutachterlichen Prüfbericht, mit dem man es dann eintragen lassen kann.