Hallo Leute,
da meine alte Ansaugbrücke am Flansch undicht ist brauche ich eine neue, habe mich nun auch schon umgesehen. Bei der Suche habe ich eine C200er Brücke gefunden, ich habe allerdings einen C180. Angeblich soll auch die Leistung etwas gesteigert werden, was aber nur ein nettes Extra wäre. Wie sieht das aus mit der Betriebserlaubnis, erlischt die, wenn ich die 200er Brücke drin hab in nem 180er? Wenn ja, kann ich die irgendwie eingetragen kriegen oder geht sowas grundsätzlich nicht (unabhängig jetzt von der Gutmütigkeit des Prüfers)?
Wenn es "illegal" wäre mit der Brücke zu fahren und ich baue einen Unfall, kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? (Die Brücke wird denke ich mal nicht Schuld am Unfall sein....?)
Bitte keine Antworten wie "kauf dir doch ne 180er Brücke!", die 200er Brücke ist günstiger als jede 180er Brücke die ich finden konnte und denke ich auch im besseren Zustand als jede andere Brücke. Außerdem liegt sie schon so gut wie auf meinem Tisch...
Meine zweite Frage ist... Wie sieht das aus wenn ich meinen langweiligen Kühlergrill von den elenden grauen Rippen entferne und den Avantgarde-Einsatz in meinem Rahmen einbaue. Erlischt dann die Betriebserlaubnis? Kann man das eintragen lassen? (Würde einen von Carparts bei Ebay bestellen) Wenn es "illegal" wäre mit dem Grilleinsatz zu fahren und ich baue einen Unfall, kann die Versicherung dann die Zahlung verweigern? (Der Grilleinsatz wird denke ich mal nicht Schuld am Unfall sein....?)
Vielen Dank schonmal
euer Felix