LED-Lichter - bekommt man ohne Probleme eine Eintragung?

  • Natürlich gibt es LED-Kennzeichenleuchten mit Zulassung. Das ist ja nicht das Thema.


    Hier wurde ja dann die Bauartgenehmigung incl. der LED-Leuchtmittel, welche fest verbaut sind, erteilt.


    Für andere Kennzeichenleuchten wurde die Bauartgenehmigung mit dem entsprechenden Leuchtmittel erteilt. Verbaut man dort dann ein LED-Leuchtmittel - dann ist die Bauartgenehmigung futsch. Da würde selbst eine Eintragung beim TÜV nix helfen, da eine enstprechend neue Bauartgenehmigung nur die Zulassungsbehörde oder das KBA erteilen kann.


    Außerdem erlischt die BE hierdurch in der Regel nicht und die Versicherung muss auch erstmal zahlen.