Autoverkauf und Überführung mit eigenem Kennzeichen

  • Hi Leutz,
    ich hab nen mittelschweres Problem und würde dazu gerne mal eure Meinung haben:)


    Wie einige ja wissen, möchte ich mein Auto verkaufen.
    Nun hatte ich gestern telefonisch einen Interessenten, der sich heute den Wagen anschauen möchte. Nun kommt er aber nicht unbedingt von hier (ca 230km weg). D.h. wenn er sich für das Auto entscheidet, dann würde er es auch gleich mitnehmen wollen. Und das geht nur mit meinen Kennzeichen, da ja keine Zulassungsstelle offen hat und er keine roten Kennzeichen besitzt.


    Wenn ich mich dafür entscheiden sollte, ihm die Kennzeichen dranzulassen, dann sind damit ja auch einige Risiken verbunden (denen ich mir eigendlich auch bewusst bin).
    Ich werde es natürlich im Vertrag festhalten, dass er schnellstmöglich ummelden soll, aber mein größtes Problem besteht einfach nur darin, was passiert wenn er einen Unfall verursacht. Als Schuldiger.?!
    Wie ist die Vorgehensweise und Abwicklung in solchem Fall?


    mfg Raphi

  • Notiere Datum und Zeit der Übergabe im Vertrag. In solchen Fällen muss man denke ich einfach darauf hoffen das nichts passiert . Aber im Grunde sollte es ja kein Problem darstellen solange alles auf dem Kaufvertrag festgehalten ist lässt sich denke ich mit der Versicherung alles klären, wäre bestimmt nicht das Erste mal das so etwas passiert 8) . Trozdem gillt: Vorsicht ist besser als Nachsicht! Wenn der Typ einen schlechten Eindruck macht würde ich persönlich davon abraten.


    Grüsse Loba

  • Hi,
    wenn der Typ nen schlechten Eindruck hinterlässt, würde ich es sowieso nicht machen.


    Aber gibt es wirklich keine Möglichkeit, dass das dann im Nachhinein über seine (wenn dann auf ihn angemeldet) Verischerung abgerechnet wird.
    Also, dass meine erstmal einspringt, sich das Geld dann aber von seiner Versicherung wiederholt?


    mfg Raphi

  • Ich verkaufe meine Autos nur abgemeldet.
    Schlimmstenfalls kann ein evtl. Käufer noch monate- oder jahrelang auf deine Kosten rumfahren.
    Wenn jemand kaufen will dann soll er sich ein Überführungskennzeichen mitbringen.

  • Aber gibt es wirklich keine Möglichkeit, dass das dann im Nachhinein über seine (wenn dann auf ihn angemeldet) Verischerung abgerechnet wird.
    Also, dass meine erstmal einspringt, sich das Geld dann aber von seiner Versicherung wiederholt?

    Geht nicht!!!

  • Mist-.-
    Naja, er hat mich grad angerufen und fährt jetzt los.
    In ca.2std ist er hier.
    Bisher bin ich ja vom schlimmsten Fall ausgegangen.
    Gibt es denn die Möglichkeit, dass ich meinerseits das klären kann (mit Versicherung), dass die einfach ab Montag gekündigt ist?
    Damit er wenigstens nicht noch länger durch die weltgeschichte braust.


    mfg Raphi

  • Im Standartkaufvertrag für Gebrauchtwagen ist vermerkt das der Käufer das KFZ innerhalb der nächsten drei Werktage ummelden muss. So stehts zumindest in meinem Kaufvertrag drinne. Kannst dir ja einen entsprechenden Vertrag schnell ausm Internet ausdrucken.


    Grüsse