Wie soll ich vorgehen? Brauch dringend Eure HILFE! Beim Autokauf übers Ohr gehauen?

    • Offizieller Beitrag

    Frag' Stefan hier im Forum, vielleicht macht der Sich die Mühe und erklärt (zum wiederholten Male) die Feinheiten bezüglich Sachmängelhaftung und (Gebrauchtwagen-)Garantie. Beim Thema Öl macht er sich ja auch die Arbeit, alle paar Wochen das gleiche zu schreiben.


    Gruß Jörg



    Stefan: Jetzt halte ich mich bei "juristischen Themen" zurück. Besser so...?

  • ubfree hat es ja schon richtig erklärt.


    Also der TE muss hier zwei Dinge auseinander halten:
    1. Mängelgewährleistung
    2. Garantie


    Also da das Auto vor einem Dreiviertelmonat (wenn es oben ein 3/4 Jahr heißen soll, dann muss man sehen, ob man nachweisen kann, dass man den Fehler schon vor Ablauf des ersten halben Jahres nach Kauf bemängelt hat) gekauft wurde, gilt die Beweislastumkehr, soll heißen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass der Fehler beim Verkauf noch NICHT vorlag.
    Jetzt dem Verkäufer einen Brief schreiben mit den Mängeln, eine Frist setzen bis wann diese Mängel von ihm beseitigt werden müssen. Achtung, aus Beweisgründen den Brief von einer anderen Person lesen lassen, einkuvertieren und abschicken lassen oder direkt dem Verkäufer in die Hand drücken.
    Eine reelle Frist, also ca. 10 Tage oder 2 Wochen.


    Nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Mangel von einer anderen Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung dem Verkäufer schicken.


    Die Garantie, ich denke es ist eine zusätzliche Car-Garantie, ist dann eine zusätzliche Nummer. Da muss man in den Bestimmungen der Versicherung schauen, dazu kann man ohne deren AGB und Bestimmungen nichts sinnvolles sagen.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Kleine Anmerkung zur Garantie. Alle Verträge, die ich bischer hatte sahen eine prozentuale Abstufung nach Kilometerstand und/oder Alter vor bei Ersatzteilen, die Arbeitskoste, die meist einen grrocken darstellen, werden aber immer mit 100% erstattet.


    Im Prinzip kann man sagen, in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ist eine Garantie eher dem Hänldler von Nutzen, danach dem Käufer (wegen der Gewährleistungsregelungen).

  • Stefan hat von der Materie wohl richtig Ahnung. Bei mir war das eher in´s Blaue geraten (naja, ok. Ich kenn mich eigentlich schon mit dem Handelsrecht aus, hab mich aber nicht wirklich über das neue EU-Recht informiert.)
    Aber ich glaube, dass der TE 3 bis 4 Monate meinte, nicht ein 3/4-Jahr. Außerdem wäre natürlich der genaue Wortlaut im Kaufvertrag interessant. Kann es nicht sein, dass ein Händler die Mängelhaftung ausschließen kann, wenn er beim Kauf auf bestehende Fehler hinweißt? Also kein pauschales "gekauft wie gesehen", sondern explizit etwas wie: "Das Fahrzeug weißt größere Mängel auf, der Motor sollte generalüberholt werden". Irgendwie sowas?!?


    Gruß Uli

  • "Fahrzeug gekauft wie gesehen" darf gewerblicher Verkäufer nicht mehr verwenden, sprich die Gewährleistung kann und darf nicht ausgeschlossen werden. Privatverkäufer dürfen diese ausschließen. Daher wird von den Händler oft der Trick verwendet: "Verkauf im Auftrag des Kunden". Ich weiß nicht ob dieser Begriff rechtlich einwandfrei ist, wird aber gerne verwendet.


    Meines Wissen werden Mängel, die beim Kauf bekannt waren quasi mitgekauft und können später nicht reklamiert werden. Kommt natürlich drauf an, was wirklich im Kaufvertrag steht

  • "Meines Wissen werden Mängel, die beim Kauf bekannt waren quasi mitgekauft und können später nicht reklamiert werden"


    So habe ich mir das gedacht. Weitere nette Bezeichnungen sind noch "Bastlerfahrzeug" und "nur für den Export". Das alles darf aber glaub nicht irgendwo im Kleingedruckten stehen, sondern muss handschriftlich und eindeutig ersichtlich für den Kunden sein. Er muss also darauf hingewiesen werden. Mal schauen, was der TE im Kaufvertrag stehen hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendein Händler ein Fahrzeug mit derartigen Mängeln ohne irgendeinen Ausschluss der Gewährleistung verkauft.

  • Phuuuu so viel Text...Weiß garnicht wo anfangen...


    Also:


    1.Das Fahrzeug hat jetzt 192.000 KHM drauf
    die Garantie übernimmt bei einer Laufleistung ab 150 TKHM 70% der ersatzteile und 100% der Arbeitskosten.
    Warte immer noch auf das schreiben der Wena - Car Produkt GmbH
    2.Ich habe das Auto seit 3 bis 4 Monaten besser gesagt seit dem 30.03.
    3.Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung. Das macht die Sache ja so kompliziert.
    4.Hab am 03.05. das oben genannte Gutachten bei MB erstellen lassen.
    Ich glaube (Hoffe) die können mir nachweislich etwas schriftlich ausdrucken das der schaden beim Kauf schon war.



    Dachte mir ich Scanne den Kaufvertrag einfach mal ein und die AGB auch.


    Ohne Rechtschutz wird das ganze nicht gerade einfach...Hab jetzt nicht einfach mal Geld für einen Anwalt.
    Das Auto muß ja auch erst mal abbezahlt werden. Ich weiß nicht mehr weiter....


    Hoffe ich hab nichts vergessen...
    Vielen Dank für eure Hilfe!!


    Beste Grüße Erduan

  • Hallo,


    bloß mal als kleine Anmerkung, vielleicht hilfts ja.
    Im Kaufvertrag steht als Ausstattung ESP drin, das hast Du doch nicht, oder?


    Wenn nein, wäre das nicht ein Grund, dass man vom Vertrag zurücktreten darf?


    Viele Grüße


    180fan

    2.Treffen in der Mitte Deutschlands 07-09. August 2009 *Ich war dabei*
    3.Treffen in der Mitte Deutschlands 13-15. August 2010 *Ich war leider nicht dabei*


    Physik ist nur dann trocken, wenn der Tank leer ist! Mercedes-Benz AMG