Neuregelung der Garantie- und Kundendienstbestimmungen bei Neuwagen

  • Die EU-Kommission hat eine Neuregelunge bezüglich der Garantieregelungen bei den vorgeschriebenen Inspektionen bei Neuwagen auf den Weg gebracht, die wohl schon sehr kurzfristig in Kraft treten soll.


    Danach dürfen diese Kundendienste auch von freien Werkstätten gemacht werden, dazu müssen nicht mehr Original-Verschleißteile verwendet werden, sondern nur freigegebene.Die Gewährleistung bzw Garantie wird dadurch dann nicht mehr beeinträchtigt.


    Die Hersteller müssen alle für die Inspektion relevanten Daten zugänglich machen, was wohl schon bisher üblich war.


    Hintergrund sind die hohen Preisdifferenzen zwischen den Vetragswerktstätten und den freien Werkstätten zum Nachteil des Verbrauchers.


    Gruß


    old man

  • Bei der Gewährleistung kann ich es mir noch vorstellen, aber bei der Garantie, die ja eine freiwillige Leistung des Herstellers ist, ich weiß nicht, da habe ich so meine Zweifel...