Fahrradfahrerin angefahren - was erwartet mich?

  • Nur mal als Beispiel.
    Vor 10 Jahren ging meine Tochter (war damals 8 Jahre alt) von der Schule nach Hause.
    Wie das so ist in dem Alter, haben die Kinder noch einen ausgeprägten Bewegungsdrang. Also wird auch zwischen durch mal um die Wette gelaufen.


    Das Pech war, das der speed Teil auch über die Straße führte. Gott sei Dank ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel.


    Allerdings als meine Tochter an besagter Ampel ankam, schaltete diese auf Rot, die Fahrzeuge hatten schon grün.
    Das erste Fahrzeug von links musste noch bemerkt haben, dass eine Nachzüglerin kommt und wartete dementsprechend. Von rechts (war eine Fahranfängerin, 18 Jahren alt) fuhr ein PKW los und erfasste meine Tochter beim Anfahren.
    Ein Passant fuhr meine leicht verletzte Tochter nach Hause, ich zur Kontrolle mit dieser gleich ins Krankenhaus. Röntgen usw., dann kam Polizei in Krankenhaus und stellte Fragen, unter anderem auch ob ich Anzeige machen möchte gegen die KFZ- Fahrerin.


    Die Polizei sagte noch zu mir, dass der PKW die komplette Schuld hat, da es sich um einen Fußgängerüberweg handelt mit Ampelregelung, meine Tochter noch unter ein bestimmtes Alter fällt und keiner einfach an einer Ampel losfahren darf, ohne zu schauen ob da noch jemand kommt.
    Ich verneinte die Anzeige, da ich froh war da alles so glimpflich abgegangen ist.


    Ein paar Tage später hatte ich einen Brief von einem Rechtsanwalt der PKW-Fahrerin im Kasten in dem Forderungen von ein paar tausend Mark aufgeführt waren (Haube, Stoßstange, Lack usw.)
    Ich stocksauer, die Polizei angerufen, ich möchte jetzt doch Anzeige machen wegen Körperverletzung.
    Darauf die Polizei, geht nicht mehr, da ich im Protokoll diese abgelehnt hatte, soll mir aber nichts draus machen, da der Staatsanwalt wegen öffentlichen Interesses diese Anzeige gemacht hat.
    Meine Tochter hat die Kleidung und Schulpack ersetzt bekommen und ein kleines Schmerzensgeld, Unfallgegner Nachschulung und Geldstrafe.


    Warum dieses Beispiel?
    Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich über einen Fußgängerüberweg oder nicht Vorfahrtstraße fahre, egal ob da eine Ampel ist oder nicht, habe ich als PKW-Fahrer IMMER das Nachsehen.


    Besonders schwere Schuld soll der PKW Fahrer noch haben, wenn eine Person unter ein bestimmtes Alter (glaube 9 Jahre) oder über ein bestimmtes Alter liegt (glaube 65 Jahre) behinderte fallen auch in diese Personengruppe.


    Dieses musste dem gegnerischen Rechtsanwalt doch auch bekannt sein, trotzdem hat er seine Mandantin nicht aufgeklärt, ich würde mal sagen, Hauptsache Geld kommt in die Kasse.


    Zum Threadstarter,
    wenn ich auf dem Fahrrad gewesen wäre, hättest du mit Sicherheit jetzt eine Anzeige am Hals, da es auch hier offenbar an Einsicht und Lernfähigkeit mangelt.
    Fährst du auch mit deinem PKW über die Kreuzungen ohne mit den Fehlern anderer zu rechnen, nach dem Motto, hier wird nicht gebremst! Bin ums Leben gekommen, aber hatte Recht…

  • Zum Threadstarter,
    wenn ich auf dem Fahrrad gewesen wäre, hättest du mit Sicherheit jetzt eine Anzeige am Hals, da es auch hier offenbar an Einsicht und Lernfähigkeit mangelt.
    Fährst du auch mit deinem PKW über die Kreuzungen ohne mit den Fehlern anderer zu rechnen, nach dem Motto, hier wird nicht gebremst! Bin ums Leben gekommen, aber hatte Recht…

    Nana, wer wird denn hier übertreiben... ich kann beim TE nicht erkennen, dass er vorsätzlich nachsichtig gehandelt hat.
    Seiner Aussage nach hat er sehr wohl nachgeschaut, ob jemand kam. Und dass da plötzlich ein Fahrrad von der anderen Seite auftaucht, trotz mehrmaligem (?) gucken, ist halt blöd gelaufen. Da sollte man jetzt keinen für verurteilen, ich glaube das ist hier nicht nur einem schon passiert, trotz Vorsicht im Straßenverkehr.


    Was man auch beachten muss, weiss aber nicht inwiefern das Beachtung in dem Falle findet... ab einem gewissen Alter MUSS man als Radfahrer die Straße nutzen, sofern kein Radweg vorhanden ist. Lediglich Kinder bis zu einem gewissen Alter dürfen den Gehweg benutzen. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich habe da irgendwas mit 10 oder 12 Jahren im Kopf...)

  • @ Werner


    Du hast den ersten Beitrag richtig gelesen ? Bitte nicht Äpfel und Birnen verwechseln. Die Radfahrerin war es, die sich rücksichtslos verhalten hat.
    Nach Deiner Logik bin ich auch noch voll schuldig,wenn Du über die rote Ampel läufst und ich Dich mit meinem Auto verletzte. ICH hätte aufpassen müssen, nicht Du ?


    Zu Kindern(bis 8 Jahre?) im Straßenverkehr: Es gibt ein Übereinkommen und einen nachfolgende gesetzliche Regelung, die bei Unfällen mit diesen IMMER davon ausgeht , daß der Autofahrer die Schuld trägt. Neben der eingeschränkten Verkehrstauglichkeit von Kinder spielt der Gedanke der späteren Berufs-bzw. Erwerbsunfähigkeit eine wesentliche Rolle bei dieser Regelung.


    Kinder wären nach einem selbst verschuldeten Unfall beim Eintritt ins Erwachsenenalter bei einer Behinderung bzw. Erwerbsunfähigkeit vollkommen mittellos gestellt. Daher zahlt die Haftpflicht des Kfz-Fahrers hier eine lebenslange Rente.


    Old man

  • Vielen Dank erst mal für eure Antworten! Um mal was klarzustellen: Ich bin sehr froh, dass nix schlimmes passiert ist und ich habe kein Problem damit, die Schäden am Fahrrad zu zahlen, wenn es sein muss, aus eigener Kasse. Ich sehe meine Schuld ja ein, mich hat eben nur interessiert, ob sie auch eine gewisse Schuld trifft.Zum Threadstarter,

    wenn ich auf dem Fahrrad gewesen wäre, hättest du mit Sicherheit jetzt eine Anzeige am Hals, da es auch hier offenbar an Einsicht und Lernfähigkeit mangelt.
    Fährst du auch mit deinem PKW über die Kreuzungen ohne mit den Fehlern anderer zu rechnen, nach dem Motto, hier wird nicht gebremst! Bin ums Leben gekommen, aber hatte Recht?

    Etwas harte Antwort, oder? Klingt fast so, als hätte ich absichtlich nicht nahc links und rechts geschaut und als würde ich ansonsten auch immer halsbrecherisch fahren. Du kennst mich doch gar nicht. Nur zur Info: Seit ich meinen Führerschein habe, ist mir noch nie nie was passiert, und ich hoffe es bleibt auch dabei. Zum GLück denkt nicht jeder so wie du und denkt gleich an Anzeige. Woraus schließt du eigentlich, dass es mir an EInsicht und Lernfähigkeit mangelt?

  • talrasha83, ich gehe von dieser Aussage aus:

    Zitat

    Weil auf der HS Autos fuhren, habe ich angehalten, kurz nach Fußgängern geschaut (es gibt einen Fußweg, aber keinen Radweg) und bin dann nach ein paar Sekunden losgefahren (rechts auf die Hauptstraße). In dem Moment kam eine Fahrradfahrerin von rechts (auf dem Fußweg) vor mein Auto, ich habe sie angefahren und sie ist gestürzt


    Wenn die Fahrradfahrerin dir in die Seite gefahren wäre, OK. Du schreibst leider selber, vor deinem Auto.
    Ich deute das, dass du den Verkehr auf der HS nur links beobachtet hast, in keiner Weise rechts den Fußgängerbereich beachtet hast, oder ist das Fahrrad mit Hochgeschwindigkeit angekommen.


    Die PKW Fahrerin bei meiner Tochter hat auch nur auf die Ampel geschaut, meine Tochter ist mit Sicherheit nicht mit Mach 3 gelaufen.
    Sei froh, dass keine Polizei gerufen wurde, mit Sicherheit hättest du Punke in Flensburg bekommen.


    Du stellst da 2 Fragen.
    Bei der ersten, Du hast den Schaden deiner Versicherung zu melden, egal ob du Schuld hast oder nicht.
    Bei der zweiten, das kann die keiner hier beantworten, da uns die Örtlichkeiten nicht bekannt sind.
    Da du aber,
    “ keine Polizei, Zeugen noch zusammen zur Polizei gehen, Teilschuld, Bürgersteig falsche Richtung“
    aufführst, bist du in meinen Augen nicht lernfähig.


    Gehe zur Polizei, schildere die Geschichte und du bekommst kostenlos eine Auskunft die dir nicht gefallen wird.


  • Also, ich verstehe aus dem Post des Threaderstellers, dass er sehr wohl geguckt hat, zum einen nach dem Vorranghabenden Verkehr und zum anderen nach Fußgängern.
    Was darauf schliessen lässt, dass er rechts und links geguckt hat, wie es sich gehört.
    Und dass die Radfahrerin VOR da Auto fährt und nicht mit Karacho in die Seite dürfte auch ziemlich klar sein. Zum einen: Welcher Radfahrer ist so bescheuert einem Auto voll in die Seite zu fahren (wobei ich auch solche Dummheit nicht ausschliessen möchte:D) und zum anderen.. der TE ist angefahren, hatte demnach nur wenige km/h drauf und da kann es sehr wohl sein, dass ein unaufmerksamer Fahrradfahrer noch VOR das Auto fährt.


    Ich weiss echt nicht, wie du da sowas rauslesen kannst, vonwegen Unachtsamkeit und Unbelehrbarkeit ?(

  • Da stimme ich dir zu.
    Aber dennoch kein Grund, Leute vorschnell zu be- und verurteilen.


    Es wurde übrigens an- und nicht überfahren ;) *Klugscheissmodus aus* Aber ich finde da ist dann doch ein "feiner" aber entscheidender Unterschied bei;)


    So, nun ists gut mit der Korinthenka**erei... back to topic...

  • Also der definitve Ausgang eines solchen Falles ist natürlich immer etwas problematisch, da es in nicht unerheblichem MAße einfach an der Laune und Einstellung des Richters liegt.


    ABER: Im Normalfall hat ein Fahrradfahrer der auf der falschen Straßenseite fährt (auch wenn es auf dem Gehweg ist) das Nachsehen.
    Das ist ungefähr so als würde jemadn falsch aus ner Einbahnstraße von rechts kommen und ein anderer fährt Ihm rein.
    Da kann der der falsch aus der Einbahstraße kommt auch nicht auf rechts vor links pochen.


    In meinem näheren Bekanntenkreis gab es zwei solche Vorfälle, beide sogar bei Ausfahrten, also defakto auf dm Gehweg.
    In beiden Fällen ist hier vom Richter dem Radfahrer die Schuld gegeben worden.


    Und unversichert ist ein Radfahrer im normalfall nicht, seine Haftpflicht zahlt den Schaden am Auto.