Nur mal als Beispiel.
Vor 10 Jahren ging meine Tochter (war damals 8 Jahre alt) von der Schule nach Hause.
Wie das so ist in dem Alter, haben die Kinder noch einen ausgeprägten Bewegungsdrang. Also wird auch zwischen durch mal um die Wette gelaufen.
Das Pech war, das der speed Teil auch über die Straße führte. Gott sei Dank ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel.
Allerdings als meine Tochter an besagter Ampel ankam, schaltete diese auf Rot, die Fahrzeuge hatten schon grün.
Das erste Fahrzeug von links musste noch bemerkt haben, dass eine Nachzüglerin kommt und wartete dementsprechend. Von rechts (war eine Fahranfängerin, 18 Jahren alt) fuhr ein PKW los und erfasste meine Tochter beim Anfahren.
Ein Passant fuhr meine leicht verletzte Tochter nach Hause, ich zur Kontrolle mit dieser gleich ins Krankenhaus. Röntgen usw., dann kam Polizei in Krankenhaus und stellte Fragen, unter anderem auch ob ich Anzeige machen möchte gegen die KFZ- Fahrerin.
Die Polizei sagte noch zu mir, dass der PKW die komplette Schuld hat, da es sich um einen Fußgängerüberweg handelt mit Ampelregelung, meine Tochter noch unter ein bestimmtes Alter fällt und keiner einfach an einer Ampel losfahren darf, ohne zu schauen ob da noch jemand kommt.
Ich verneinte die Anzeige, da ich froh war da alles so glimpflich abgegangen ist.
Ein paar Tage später hatte ich einen Brief von einem Rechtsanwalt der PKW-Fahrerin im Kasten in dem Forderungen von ein paar tausend Mark aufgeführt waren (Haube, Stoßstange, Lack usw.)
Ich stocksauer, die Polizei angerufen, ich möchte jetzt doch Anzeige machen wegen Körperverletzung.
Darauf die Polizei, geht nicht mehr, da ich im Protokoll diese abgelehnt hatte, soll mir aber nichts draus machen, da der Staatsanwalt wegen öffentlichen Interesses diese Anzeige gemacht hat.
Meine Tochter hat die Kleidung und Schulpack ersetzt bekommen und ein kleines Schmerzensgeld, Unfallgegner Nachschulung und Geldstrafe.
Warum dieses Beispiel?
Mir wurde mitgeteilt, dass wenn ich über einen Fußgängerüberweg oder nicht Vorfahrtstraße fahre, egal ob da eine Ampel ist oder nicht, habe ich als PKW-Fahrer IMMER das Nachsehen.
Besonders schwere Schuld soll der PKW Fahrer noch haben, wenn eine Person unter ein bestimmtes Alter (glaube 9 Jahre) oder über ein bestimmtes Alter liegt (glaube 65 Jahre) behinderte fallen auch in diese Personengruppe.
Dieses musste dem gegnerischen Rechtsanwalt doch auch bekannt sein, trotzdem hat er seine Mandantin nicht aufgeklärt, ich würde mal sagen, Hauptsache Geld kommt in die Kasse.
Zum Threadstarter,
wenn ich auf dem Fahrrad gewesen wäre, hättest du mit Sicherheit jetzt eine Anzeige am Hals, da es auch hier offenbar an Einsicht und Lernfähigkeit mangelt.
Fährst du auch mit deinem PKW über die Kreuzungen ohne mit den Fehlern anderer zu rechnen, nach dem Motto, hier wird nicht gebremst! Bin ums Leben gekommen, aber hatte Recht…