Benötige realistische Wertschätzung

  • daß in keinster Weise eine rechtliche Möglichkeit bestehe.


    Keine Ahnung warum der RA zu der Einschätzung kommt, aber wenn der Verkäufer wusste, dass das Getriebe einen Hau hat, dann haftet er trotz Ausschluss der Gewährleistung.
    Dann hat er nämlich einen Mangel arglistig verschwiegen.
    Stefan

  • Hi,


    richtig. Müßte man zwar auch beweisen, daß der Schaden schon bei Übergabe bestand, bei Privatkauf. Aber bei der fraglichen Kaufsumme würde sich ein Gutachten lohnen.Gewährleistungsausschluß erstreckt sich nicht auf genau diese "verschwiegenen Mängel", die können nie vertraglich ausgeschlossen werden.


    Der übliche Passus " wie besichtigt... " oder "unter Ausschluß aller ...." greift eben nicht bei bewußter,arglistiger Täuschung. Zum Glück.


    Gruß


    old man