daß in keinster Weise eine rechtliche Möglichkeit bestehe.
Keine Ahnung warum der RA zu der Einschätzung kommt, aber wenn der Verkäufer wusste, dass das Getriebe einen Hau hat, dann haftet er trotz Ausschluss der Gewährleistung.
Dann hat er nämlich einen Mangel arglistig verschwiegen.
Stefan