Frage zur Unfallschuld (Nordschleife)

  • Hallo nochmal!


    Wann war der Unfall?


    Für mich stellt sich zur Zeit noch die Frage, ob verkehrsrechtlich gesehen überhaupt ein Unfall vorliegt, denn: "Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das mit dessen ursächlichen Gefahren zusammenhängt und zu einem Personenschaden oder nicht völlig belanglosem Sachschaden führt. " (Definition Unfall)


    Definition öffentl. Verkehrsraum (runter scrollen).


    Meiner Meinung nach, dürfte die Nordschleife KEIN öffentlicher Verkehrsraum sein.


    Gruß

  • Hallo.

    Meiner Meinung nach, dürfte die Nordschleife KEIN öffentlicher Verkehrsraum sein.

    Deshalb auch meine Frage zu Beginn, von wem der Bußgeldbescheid kam.
    Durch die Abzäunungen ist der Ring doch nicht frei zugänglich. Deswegen bin ich auch der Meinung, das es sich um keinen öffentlichen Verkehrsraum handelt.


    MfG

  • Wann? Der unfall war am 12.10.2008 um 14:00... aber was macht die Zeit?


    An dem Tag war die Nordschleife für Touristenfahrten freigegeben. Ein Befahren ist nur über die Zufahrt und gegen Entrichten einer Gebühr an die Nürburgring GmbH zu befahren.
    Öffentlicher Verkehrsraum? Glaube ich nicht, aber ist die Frage, wie der definiert ist. Aber für öffentlichen Verkehrsraum kann sicher keine Firma Gebühr verlangen.


    Der Bußgeldbescheid kam natürlich von der Bußgeldbehörde.


    Zum Schaden:
    Der Motorradfahrer hatte durch das umfallen leichte Schmerzen am Handgelenk. Das Motorrad hatte natürlich Beschädigungen an diversen Plastikteilen und der Kupplungshebel war abgebrochen. Daher konnte er auch nicht mehr weiterfahren.
    An meinem Auto hab ich erst nix gesehen außer dem Gummianrieb von seinem Hinterrad. Ich hatte aber dann doch einen kleinen Riss in der Stoßstange (jaja das dünne Plastik der Riegerfront)


    Gruß,
    Stephan

  • Wegen der Zeit habe ich gefragt, weil die für die Verjährungsfrist hätte interessant sein können. Diese ist bei Ordnungswidrigkeiten max. 6 Monate (hier gibt es Unterschiede, oftmals verjähren OWIs nach 3 Monaten) und von daher hätte es sein können, dass du ganz sauber raus bist.


    Wenn kein öffentlicher Verkehrsraum vorliegt, liegt rein rechtlich kein Verkehrsunfall vor und somit kann dir die Bußgestelle diese Owi: "'Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall' nicht vorwerfen.

  • Fragen wir doch mal anders herum, warum sollten die Verkehrsregeln auf nichtöffentlichen und abgesperrten Strassen nicht gelten.
    Es würde ein heilloses Chaos herrschen und niemand Rücksicht nehmen.
    So ist der deutsche Autofahrer nun mal. stur, engstirnig und rechthaberisch.
    Nachgeben liegt ihm nicht.
    Deshalb sind nun mal gewisse Regeln erfunden worden, ob es einem passt oder nicht.

  • Hallo Octane,
    also da geht einiges durcheinander.
    Es wird wohl ein öffentlicher Verkehrsraum zu bejahen sein, denn der Ring ist mehr oder weniger für jeden zugänglich und der Eigner läßt dort die StVO gelten.
    Vermutlich werden dort schon öfter Unfälle passiert sein und danach Bußgelder verhängt worden sein. Und auch diese werden gerichtlich überprüft worden sein- nach erfolgtem Einspruch- somit wird die Behörde schon wissen was sie tut.


    Verjährung: Allgemein verjähren Owis gem. § 31 OwiG abhängig vom Bussgeld. Kürzeste Verfolgungsverjährung ist 6 Monate. ABER: Hier handelt es sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Diese verjähren gem. § 26 StVG nach 3 Monaten (wenn noch kein Bußgeldbescheid erging) sonst auch in 6 Monaten.


    Bei einer bestehenden Verkehrsrechtschutzversicherung könnte es sich lohnen, die Sache mal überprüfen zu lassen. Andersfalls ist es einfacher, zu zahlen und gut.
    Viele Grüße
    Stefan

  • Verkehrsrechtsschutz hab ich schon...
    Mein Ansatzpunkt wäre halt eher, ob ich denn damit rechnen muss, dass andere Verkehrsteilnehmer sich ordnungswiedrig verhalten? Wie gesagt, wenn der Motorradfahrer sich korrekt verhalten hätte, wäre es nie zu dem Unfall gekommen.


    Zitat

    Es wird wohl ein öffentlicher Verkehrsraum zu bejahen sein, denn der Ring ist mehr oder weniger für jeden zugänglich und der Eigner läßt dort die StVO gelten


    Mein Hof ist auch mehr oder weniger für jeden zugänglich. Ich verlange dort nichtmal eine Gebühr. Trotzdem kann man da kaum von öffentlichem Verkehrsraum sprechen.


    Gruß,
    Stephan

  • Mein Ansatzpunkt wäre halt eher, ob ich denn damit rechnen muss, dass andere Verkehrsteilnehmer sich ordnungswiedrig verhalten? Wie gesagt, wenn der Motorradfahrer sich korrekt verhalten hätte, wäre es nie zu dem Unfall gekommen.


    Hast du denn einen Zeugen dafür, das die Schuld beim Motorradfahrer zu suchen ist?
    Falls nein, so würde Aussage gegen, da ich mal davon ausgehe das der Moped-Opa kein Fehlverhalten zugeben wird, Aussage stehen.
    So würdest du sicherlich auch keinen Erfolg haben.


    MfG