Moin Nico
Zitatdeine Frage erübrigt sich doch schon aufgrund der EG Richtlinie, ausser der andere Reifen ist auf der Achse der gleiche
ansonsten springt doch die EG Richtlinie wieder ein, das man mit Mischbereifung nicht fahren darf
- außer auf direktem Wege in die Werkstatt (wie mit einem Notrad)
nein, diese Frage erübrigt sich nicht, weil DAS eben in der Richtlinie keineswegs geregelt ist.
Denn es ist wohl unbestritten, daß im Falle einer Panne eine Ausnahme von der Richtlinie für Not- oder Ersatzbereifung möglich und erlaubt ist. Denn sonst müßten Noträder generell verboten sein.
Nun stellt sich die Frage, WIE LANGE gilt diese Ausnahme von der Richtlinie, wie lange darf ich damit fahren?
DU sagt "auf direktem Wege in die Werkstatt", aber genau das ist allein DEINE Interpretation, die Du uns bisher nicht belegen konntest und was auch die Richtlinie nicht hergibt.
Das ist hier nicht das, was gewollt ist, die Richtlinie ist dazu gedacht, den Normalfall der Bereifung im täglichen Gebrauch zu regeln, sie ist aber nicht in der Lage, ebenfalls die Ausnahmesituation einer Panne abzudecken.
Das bedeutete ja z.B. auch, daß wenn ein passender Reifen in der nächsten Werkstatt grad nicht lagernd ist, ich das Auto dort stehen lassen müßte, bis der Reifen geliefert werden kann. Im Falle einer längeren Fahrt müßte ich also sogar die Reise abbrechen.
Daß es höchst sinnvoll ist, den "falschen" Reifen möglichst schnell wieder auszutauschen, bleibt davon natürlich unbenommen, aber man sollte es auch nicht übertreiben mit der Päpstlichkeit.
Gruß
Stefan