Hallo zusammen,
ich war letzte Woche beim TÜV um eine HU durchführen zu lassen.
Ich habe die Klarglasscheinwerfer mit der Linsenoptik drin. Die ein E-Prüfzeichen haben. Der TÜV prüfer meinte das ich Sie ausbauen muss und wieder Originale einbauen muss, weil die Klarglasscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung haben. Und damit nicht zulässig sind.
Jetzt frage ich mich ob die Aussage stimmt und ich wirklich wieder Originale einbauen muss?? (Auch wenn ich nach dem TÜV wieder die Klarglas einbauen würde:)
Würde mich freuen, wenns antworten gibt, weil hab in der Suche nichts brauchbares gefunden.
PS: Habe KEIN Xenon
Gruß
Alois