Klarglas Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen kriegen kein TÜV?

  • Hallo zusammen,


    ich war letzte Woche beim TÜV um eine HU durchführen zu lassen.


    Ich habe die Klarglasscheinwerfer mit der Linsenoptik drin. Die ein E-Prüfzeichen haben. Der TÜV prüfer meinte das ich Sie ausbauen muss und wieder Originale einbauen muss, weil die Klarglasscheinwerfer keine Leuchtweitenregulierung haben. Und damit nicht zulässig sind.


    Jetzt frage ich mich ob die Aussage stimmt und ich wirklich wieder Originale einbauen muss?? (Auch wenn ich nach dem TÜV wieder die Klarglas einbauen würde:)


    Würde mich freuen, wenns antworten gibt, weil hab in der Suche nichts brauchbares gefunden.


    PS: Habe KEIN Xenon



    Gruß


    Alois

    • Offizieller Beitrag

    Der TÜV hat recht, du brauchst bei deinem BJ entweder eine funktionierende LWR oder eine Ausnahmegenehmigung das du keine brauchst.


    Dann viel Spass beim Umbauen ;)

    Mein Blog: TwentyMag <- Lesen, Teilen, Liken, Kommentieren, Abonnieren. Ihr wisst bescheid, was labere ich hier groß rum:o-o:

  • Und was das Nach-dem-TÜV-wieder-umbauen betrifft, verweise ich nur mal kurz hierauf ;)

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Bin ja nicht gehässig, aber endlich triffts jemanden der es auch in einem Forum postet, da mir diese Antworten mit "die haben E-Zeichen...." auf den Geist gehen.
    Bravo. Hoffe nun haben es sich mal alle hinter die Löffel geschrieben, die mit den Dingern rumfahren und gar nicht HID Kits in die Scheinwerfer setzen ;)

  • Hallo,


    ich würde sagen, dass der TÜV das darf.


    Bei der Vergabe des E-Zeichen wird nur ein Musterstück überprüft. Hatte dieses Musterstück eine LWR hat es E-Prüfzeichen erhalten. Die Folgeproduktion wird aber nicht mehr geprüft. Überlegt mal, man müsste jeden einzelnen Fön der ein GS-Zeichen bekommen soll, erst mal zur Prüfung bringen. Dieser Aufwand lässt sich nicht bewältigen. Es wird an die Ehrlichkeit des Herstellers vertraut.


    Wende dich doch einfach mal an den Hersteller und frage mal nach dem E-Prüfbericht. Dann siehst du, was geprüft wurde.

  • Hallo,


    Wende dich doch einfach mal an den Hersteller und frage mal nach dem E-Prüfbericht. Dann siehst du, was geprüft wurde.


    Ähh Hallo?


    Erstens haben zig Leute vor Dir gepostet "der Tüv darf das", und zweitens gibst Du nicht wirklich jetzt jemanden nach 8 Monaten den Tip, er soll sich an den Hersteller wenden...


    Sammelst Du Postingpunkte oder was ist los Birbey? Das ist nicht der einzige Beitrag von Dir, wo Du Monate später antwortest. Laß es doch einfach, es wurde doch alles gesagt.


    Matthias

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  • Ich habe nicht aufs Datum geschaut, weil die Threads ziemlich oben waren, dachte ich mir nicht, dass die so veraltet sein könnten. Mit Punkte sammeln hat das nichts zu tun - mir ist nichts bekannt, dass man für die Punkte was bekommt.


    Lösch dann einfach meine Beiträge.