Spezielle Fragen zur Tüvabnahme!!!

  • Hallo!
    Hab mein Benz nun 50 mm näher zum Boden gebrahct und hab jetzt ein dickes Fragezeichen im Gesicht.


    Fahrzeug urspünglich:
    Classic mit 4er Gummi vorn und hinten mit eingetragenen 225/40 R18 Reigen!


    Nun:
    weiterhin classic nur mit H&R 40/40 Federn und 1ner Gummi vorn und 2er Gummi Hinten!


    Nun mein Problem:
    Wenn der Tüvprüfer meine Federn abnimmt, schreibt er dann in seinem Protokoll bzw. auf sein Bescheid das die Federn nur mit den abgenommenen Reifen also 225 gefahren werden dürfen oder kann ich meine 195er Reifen für die Abnahme raufziehen.
    (Ich will nicht das er sonst auf sein Bescheid rein schreibt, das die Abnahme ok ist aber nur 195 auf 15" gefahren werden dürfen.....wie läuft das, kennt sich jemand damit aus????


    Das gleich würde ich gerne mit den Distanzscheiben wissen. Hab hinten locker 15 mm je seite frei. Wollte die Scheiben auch mit den kleinen Reifen abnehmen lassen, weil damit weniger Probleme entstehen können.

  • Zitat

    Das gleich würde ich gerne mit den Distanzscheiben wissen. Hab hinten locker 15 mm je seite frei. Wollte die Scheiben auch mit den kleinen Reifen abnehmen lassen, weil damit weniger Probleme entstehen können.


    Siehste, jetzt haste Dir die Antwort quasi schon selbst gegeben!


    Natürlich schreibt der TÜV hierbei die berücksichtigte Rad-/Reifenkombination mit rein. Die Prüfer wissen auch, daß es sonst zu den beliebten Stufenabnahmen kommt. Erst Serienfahrwerk mit Monsterschlappen. Dann Sportfahrwerk mit Serienschlappen und dann beides kombinieren und für alles zwei Abnahmen vorzeigen.


    Auch wenn Du beim TÜV an einen Prüfer kommst, der nen schlechten Tag hat oder jemanden dort kennst, der es Dir so einträgt - bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung kann damit Schluß sein. Bei mir kommt zumindest niemand auf die Tour durch und ich denke, daß wird bei sehr vielen anderen auch so sein!

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube das wissen die selber nicht so richtig wie sie das handhaben sollen.


    Meine Distanzen wurden so eingetragen ohne Radangabe. Ebenso das Fahrwerk. Also momentan kann in meinen Papieren keiner nachvollziehen was mit welchen Rädern eingetragen worden ist.


    Wie das bei einer Kontrolle beanstandet werden kann, weiss ich auch nicht. Ist ja letzendlich doch alles korrekt eingetragen worden, nur die Hinweise "in Verbindung mit" fehlen halt.


    Also konkret habe ich mein Fahrwerk und meine Distanzen mit 8x17ern eingetragen. Das Fahrwerk wurde später mit 8,5/10x17 abgenommen, aber nur die neuen Räder wurden eingetragen. Nach den schon eingetragenen Distanzen hat kein Mensch gefragt, bzw. diese ausgetragen.


    Aber du solltest deiner eigenen Sicherheit zu liebe das so eintragen lassen wie du das auch fahren willst. Wenn dir später der Kotflügel die Reifen bei einer Bodenwelle aufschlitzt kann ja auch nicht in deinem Sinne sein.


    Zumal wenn was streift passen deine 195er beim Diagonaltest genau so wenig wie die 225er.


    Also mach es gleich richtig.

  • Zitat

    Wie das bei einer Kontrolle beanstandet werden kann, weiss ich auch nicht.


    Jedes Teil für sich ist eingetragen. Aber daß zum Beispiel VA 225 und HA 245 nach einer Tieferlegung von 60mm und 15mm Distanzen evtl. nicht mehr hinhauen kann, ist ja auch klar.


    Von daher müssen alle verbauten Teile als Kombination abgenommen sein bzw. die bereits verbauten Komponenten berücksichtigt werden, so daß zum Beispiel die Freigängigkeit im Fahrbetrieb gewährleistet ist.


    Wenn jetzt jemand nach und nach Fahrwerk, Distanzen und Räder eintragen läßt und nirgendwo vermerkt ist, daß die jeweils anderen Komponenten berücksichtigt wurden und gegen die Kombination aller Teile nichts einzuwenden ist, dann kann das beanstandet werden. Heißt ja nicht, daß es gleich ne Anzeige gibt (sofern z.B. nichts schleift), aber das Fahrzeug muß in dem angetroffenen Zustand geprüft worden sein. Somit gibt es zumindest eine Mitteilung über Fahrzeugmängel, der Besitzer fährt zum TÜV und läßt dann das festgestellte Gesamtpaket checken!


    Daß dies auch nur bei Teilen, die zueinander in direkter Verbindung stehen bzw. als Gesamtes zu- bzw. gegeneinander wirken (können), ist auch klar.


    Wenn Du Dir jetzt nen Heckspoiler ohne ABE eintragen läßt und dann mal irgendwann ne Tieferlegung, dann ist die Kombination beider Teile nicht relevant.


    Das Problem ist, daß TÜV und Co. mittlerweile zu reinen Dienstleistungsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht mutiert sind. Von daher werden eben angesichts des zu erwartenden Umsatzes auch mal "Ausnahmen" gemacht. Mitunter wissen die Prüfer oft selbst nicht, was sie formell beachten müssen. Daß die Prüfingenieurer Halbgötter in Blau sind, ist mittlerweile leider ein Irrtum, sonst wäre nicht so viel Schrott auf der Straße unterwegs. Ich habe in diesem Jahr schon 18 (!) Fahrzeuge beanstandet, die "alles eingetragen" hatten und dann vom Gutachter als verkehrsunsicher eingestuft und entstempelt wurden! Insgesamt fuhren mir seit Januar über 30 Fahrzeuge vor den Kühler, bei denen nach Umbauten/Manipulationen die BE erloschen war. Und wenn ich dran denke, daß wir vor einigen Jahren dafür gesorgt haben, daß eine Prüfstelle personell komplett getauscht und Prüfer entlassen wurden, dann ist das wohl Beweis genug, da es überall schwarze und/oder dumme Schafe gibt.....


    Es fängt doch schon damit an, daß Prüfer A ne Kombi nicht einträgt und Prüfer B von einer anderen Stelle dies macht. Dann verlangt C 120 EUR und D nimmt für den gleichen Service 40 EUR - arbeiten so vielleicht Profis, die sich alle an die gleichen (Prüf)-Vorschriften halten?!


    Wir haben es bei Eintragungen ganz einfach immer mit Menschen zu tun. Da kommt es eben vor, daß einer alles 100%ig genau nimmt, ein anderer zwei Augen zudrückt, wieder ein anderer preislich entgegenkommt und der ganz andere Prüfer das große Geld wittert - soll ja auch ein Wettkampf zwischen den einzelnen Prüfstellen stattfinden, wer im Jahr den größten Umsatz macht!


    Das Problem dabei ist eben nur, daß im Falle einer unabhängigen Kontrolle (zum Beispiel durch Rennleitung und Gutachter) nur die für alle gültigen Fakten zählen und mit dem vorgeschriebenen Maßstab gemessen wird. Die A-Karte hat dann der Halter, das ist klar und vielleicht auch manchmal traurig, aber so ist es nun mal.


    Manchmal vergleiche ich Prüfer mit den Pauls vom Security-Dienst. Machen auf dicke Hose, fühlen sich unantastbar und die Leute schauen teilweise ehrfürchtig zu ihnen auf. Kommt dann die Rennleitung hinzu und greift ins Geschehen ein, wird ihnen eben aufgezeigt, daß sie sich nicht über geltendes Recht stellen können und mitunter endet dies mit FUBAK (furchtbar böse den Arsch vollkriegen) - siehe oben...... :cursing:

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  • Zitat


    Meine Distanzen wurden so eingetragen ohne Radangabe. Ebenso das Fahrwerk....


    Diese Eintragung (bezogen auf die Distanzen) ist so wie sie ist, formal falsch. Rad/Reifen/Fahrwerk-Kombinationen sind immer Einzelabnahmen (so zu sagen Einzelfallentscheidungen), daher sind solche Pauschalaussagen nicht zulässig. Das würde ja bedeuten, dass du 285er Reifen+10J Felge+Distanzen fahren dürftest :D


    Zitat

    Also konkret habe ich mein Fahrwerk und meine Distanzen mit 8x17ern eingetragen. Das Fahrwerk wurde später mit 8,5/10x17 abgenommen, aber nur die neuen Räder wurden eingetragen. Nach den schon eingetragenen Distanzen hat kein Mensch gefragt, bzw. diese ausgetragen.


    Das bedeutet, dass du die 8x17+Distanzen fahren darfst. Weiterhin darfst du auch die 8,5/10x17 fahren (ohne Distanzen).

    • Offizieller Beitrag

    @ Thommy


    Ok, soweit kapiert. Ich würde es ja verstehen wenn ich das ganze Geraffel auf ein mal eingetragen hätte, da kann ja immer mal ein Fehler passieren, aber ich habe alles immer einzeln eintragen lassen, und das verteilt über 2 Jahre oder so.


    Das ich dann als Halter dran bin ist irgendwo hmm, unfair. Also wenn du mich mal in der Mangel hast, ich wars nicht ;)



    @ Kathrin


    Also ich hab noch mal eben geschaut, ich habe vor den Distanzen 2 Radsätze stehen, und bei den Distanzen steht nur "wahlweise möglich Distanzen an der HA Typ...". Geprüft wurden sie aber nur mit den 8x17. Also ist das so falsch eingetragen. Egal, ich hab die eh nicht mehr und auch nicht vor irgendwann mal wieder mit Distanzen zu fahren.


    Ich habe natürlich auch schon mit dem Gedanken gespielt die an die 10" zu montieren, aber das passt vorne und hinten nicht :D

  • rebel


    Keine Angst, wenn Du mit Deinem 202-Schlüsselanhänger wedelst, weiß ich Bescheid *lol*


    Solange nix schleift und schlürft, paßt es ja eh und ansonsten ist es wie gesagt eine Mängelmitteilung und Du läßt das checken und gut. Daß diesen Umstand natürlich viele für die unmöglichsten Kombis ausnutzen (sog. Stufeneintragung) läßt da eben manchen Rennleiter stutzig werden. Außerdem ist es für den Fahrer/Halter im Falle eines Unfalles auch besser, wenn alles einwandfrei und schlüssig ist, aber das haben wir ja schon unzählige Male geschrieben.....


    :D

  • <font color=red>Ganz aktuelles Beispiel von heute!</font color>


    Ich habe im April ein Fahrzeug beanstandet, das ne GruppeA-Anlage mit 57i-Kit verbaut hatte. Eingetragenes Standgeräusch 86 dB(A), Fahrgeräusch 77dB(A) - laut Fahrzeugschein.


    Heute fährt mir genau das gleiche Fzg wieder über den Weg und ist immer noch höllisch laut. Bei der Kontrolle zeigt mir der Fahrer freudestrahlend seine TÜV-Abnahmen. Alles komplett eingetragen und Fahrgeräuschmessung durchgeführt - eingetragenes Fahrgeräusch 75 dB(A).


    Da ich ja mittlerweile meinen Geräuschmesser links und rechts am Kopf montiert habe, war mir klar, daß das gar nicht sein kann. Also Fahrgeräuschmessung durchgeführt und siehe da: 87 dB(A) - geeicht mit dem Gutachter durchgeführt.


    Dafür hat der TÜVler 329 EUR kassiert.


    Der Fahrer hat das Auto hierfür extra 1 Woche beim TÜV stehen gehabt und war bei der Eintragung nicht dabei. Dem mache ich jetzt auch keinen Vorwurf (kriegt halt ne Mängelmitteilung). Aber morgen beim TÜV wird das mit Sicherheit eine Menge unangenehme Fragen zu beantworten geben und der Verdacht der mittelbaren Falschbeurkundung liegt schon irgendwo in der Luft. Bin morgen mal auf die gesamten Unterlagen der Abnahme gespannt, die ja gespeichert sind und ich fürchte fast, daß das erneut eine Meldung an das Wirtschaftsministerium gibt (übergeordnete Stelle des TÜV) und mal sehen, ob der feine Herr Prüfer auch weiterhin fein prüfen wird.....


    Nur mal so als klassisches Beispiel, was TÜV-Eintragungen wert sind und wie schnell die wieder ausgetragen werden können. Frei nach dem Motto "eingetragen ist eingetragen" ist eben nicht, aber das glaubt ja immer niemand......

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