Kombi Uni 215/45 R17 u. Conti 225/45 R17

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    Jo Joker schrieb am 24.03.2006 17:14 Uhr:
    Im Gutachten sind halt paar Hersteller aufgelistet und es steht wie schon oben geschrieben: bei anderen Herstellern ist eine ABV-Eignung nachzuweisen, das wars. Jedoch bittet keiner der Hersteller eine Freigabe mit Kombination mit anderen Reifen-Hersteller (Obwohl alle den vorgeschriebenen Richtlinien entsrechen). Sprich die wollen auch das alle vier von denen gekauft werden. Das zum Thema keine Reifenbindung.


    Da würfelst du jetzt aber einiges durcheinander. Es gibt keine Markenbindung seitens der Felgenhersteller mehr. Das heisst jedoch nicht das du nun mischen und aufziehen kannst was du willst.


    Wenn du keine ABV-Eigung bekommst, dann wirds nicht eingetragen. Ist doch klar das die Hersteller dir keine Bescheinigung für andere Hersteller aussstellen. Wie soll denn das auch gehen? Die kennen ja schliesslich nur ihre eigenen Fabrikate.