Haftet der TÜV für einen Motorschaden bei der Diesel AU ?

  • Sagt mal, muss ein TÜV / DEKRA etc. Prüfer für einen Motorschaden haften, wenn er bei der Diesel AU den Motor auf Volllast bringt und dann sich der Motor verabschiedet ?


    Gruß


    Ninja6

    der immer noch aus Ali´s Cafe antwortet

  • Zitat

    Ninja6 schrieb am 04.03.2005 16:03 Uhr:
    Sagt mal, muss ein TÜV / DEKRA etc. Prüfer für einen Motorschaden haften, wenn er bei der Diesel AU den Motor auf Volllast bringt und dann sich der Motor verabschiedet ?


    Gruß


    Ninja6

    Ich denke nicht.


    Grüsse,
    Chris

  • Du müsstest wohl jemandem eine Fehlbedienung nachweisen, wenn er jetzt mehrere Minuten Vollgas (bis an den Begrenzer) gibt o.ä.
    Aber bei einer normalen AU nach Vorschrift (inkl. Fzg. auf Betriebstemperatur bringen), hat man da wohl eher keine Chance...


    Außerdem: Vollgas ist nicht gleich Vollast!
    Vollast haste bei Vollgas in nem hohen Gang auf der Autobahn, beim Spurten oder mit nem Wohnwagen hinten dran, Vollgas kannste auch im Leerlauf haben.
    Wobei ne AU bei Dieseln eh net so sonderlich sinnvoll ist, weil eben nur Vollgas, keine Vollast.

  • Haben Diesel nicht auch eine Drehzahlbegrenzung? Z.b. meiner regelt bei ca. 4000 ab im Leerlauf

  • Nein, gegen den TÜV hast du keine Chance! Egal was die machen die müssen für nichts haften. Das mit dem Motorschaden muss man glaub ich sogar unterschreiben oder? Oder zumindest bekommt man einen Zettel auf dem das drauf steht das der Motor jetzt stark belasstet wird aber für evt. Schäden nicht gehaftet wird.


    Ich finde man sollte versuchen das mit weniger Drehlzahlen zu machen. Bei meiner AU hat er auch ewig lange Vollgas gegeben, zum Glück hab ich meinen Motor vorher richtig warm gefahren.

  • Also ich musste vor ner AU noch nie was unterschreiben.
    Davon ab, ich kenn mich zwar mit Vorschriften nicht aus, aber ich sag immer, wers kaputtmacht , muss es auch bezahlen. Im Zweifel mal nen Anwalt kontaktieren.

    (\__/)
    ( ° ° )


    Du musst verdammt viel saufen, um Bukowski zu verstehen.



    Ich finde es gut, dass es diesen Qualitätsanspruch in diesem Forum gibt und auf dessen Einhaltung geachtet wird. Das macht nämlich den Unterschied aus zwischen einem seriösen Fachforum und virtuellen Deppentreffpunkten mit vorherrschend infantilem Gesülze.

  • Manche sachen bekommst du erstattet und manche nicht schließlich haben auch die bei der dekra eine Betriebshaftpflicht. ich hab mal was vom ASR bezahlt bekommen. meine frau war bei tüv und seit dem ging dieses dreieck nicht mehr aus. War den bei DC und die haben mir in der Betriebsanleitung was von bremsen prüfen nur mit zündung ohne laufenden motor durchführen gezeigt. Der Mechaniker meinte noch das machen nicht alle und normaler weise passiert auch nichts, bin halt ein pechvogel.
    nun wie auch immer hab die reparaturkosten von 1400 € erstattet bekommen, aber erst auf einen brief von meinem anwalt ohne geht nix.