ABE???

  • Hi,


    hab mal ne Frage! Bestimmt nerv :D ich, aber hab noch keine so Ahnung.
    Wenn ich für ein TEil ne ABE hab oder sowas muss ich das Teil dann beim Tüv eintragen lassen????? :D:D


    Bis dann

  • kommt drauf an was in der ABE steht...
    z.B. die RIEGER-komplett ABE sagt aus - alles eintragungsfrei - außer der Frontspoiler muß einem anerkannten Sachverständigen oder TÜV-Prüfer vorgeführt werden...


    z.B. Felgen ABE
    Felgen haben ABE - darfst du ohne eintragen fahren
    - aber die Reifengröße "kann unter Umständen" eintragungspflichtig sein
    (nur wenn sie nicht in Fahrzeugpapiere mit aufgeführt sind)


    MfG Nico

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    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

  • oder sowas nicht.....wenn du eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)hast, musst du diese nur im Auto mit dir führen, da muss nichts vom TÜV eingetragen werden. Mit einem TÜV-Gutachten siehts schon anders aus, das muss eingetragen werden.

    Gruss
    Steffen

    Einmal editiert, zuletzt von Mr.S ()

  • Jepp. ABE bezieht sich immer auf den sonst serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges. Klar gilt sie auch bei nicht dem Serienstand entsprechenden Fahrzeugen, aber dann kann es eben Auflagen geben - die stehen dann aber in der ABE mit drin!