Hi,
hab mal ne Frage! Bestimmt nerv ich, aber hab noch keine so Ahnung.
Wenn ich für ein TEil ne ABE hab oder sowas muss ich das Teil dann beim Tüv eintragen lassen?????
Bis dann
Hi,
hab mal ne Frage! Bestimmt nerv ich, aber hab noch keine so Ahnung.
Wenn ich für ein TEil ne ABE hab oder sowas muss ich das Teil dann beim Tüv eintragen lassen?????
Bis dann
kommt drauf an was in der ABE steht...
z.B. die RIEGER-komplett ABE sagt aus - alles eintragungsfrei - außer der Frontspoiler muß einem anerkannten Sachverständigen oder TÜV-Prüfer vorgeführt werden...
z.B. Felgen ABE
Felgen haben ABE - darfst du ohne eintragen fahren
- aber die Reifengröße "kann unter Umständen" eintragungspflichtig sein
(nur wenn sie nicht in Fahrzeugpapiere mit aufgeführt sind)
MfG Nico
oder sowas nicht.....wenn du eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)hast, musst du diese nur im Auto mit dir führen, da muss nichts vom TÜV eingetragen werden. Mit einem TÜV-Gutachten siehts schon anders aus, das muss eingetragen werden.
Jepp. ABE bezieht sich immer auf den sonst serienmäßigen Zustand des Fahrzeuges. Klar gilt sie auch bei nicht dem Serienstand entsprechenden Fahrzeugen, aber dann kann es eben Auflagen geben - die stehen dann aber in der ABE mit drin!