Fußraumbeleuchtung

  • so dann schauts mal hier:


    http://www.duw.de/shop/ http://www.duw.de/shop/ (11ai3l453lo4xa55jrjem0iy)/detailview.aspx?ID=1049104
    bzw:
    http://www.duw.de/shop/ http://www.duw.de/shop/ (11ai3l453lo4xa55jrjem0iy)/detailview.aspx?ID=1063498


    und genau lesen:
    Hinweis: Nicht zulässig im Bereich der StVZO! Nur für den Rennsport!
    bzw:
    Hinweis: nicht im Bereich der StVZO zulässig


    so hab extra nochmal was rausgesucht:

    <font color=red>Grundsätzlich sind alle Effektgeräte, Stroboskope und Farbige Lampen im Bereich der StVzO nicht zugelassen.</font>
    (Steht meistens auch auf jeder Packung) .D.h. aber, nur wenn sich das Fahrzeug bewegt. Wichtig !!! wenn das Fahrzeug steht (Motor aus) und sich nicht auf einer öffentlichen Strasse, also auf einem Parkplatz befindet, dann könnt ihr soviel Licht einbauen und betreiben, wie es die Batterie schafft. :D


    MfG Nico

    [Blockierte Grafik: http://abload.de/img/signaturneukopiekopiexuapp.jpg]


    aus einem anderen Forum: xD

    Zitat

    A: Da muß du dem FZ-Schein zum [lexicon]MB[/lexicon] Teile ONKEL gehen
    B: Der doofe teuere Onkel mit dem netten Lächeln im Gesicht und dem Geldzeichen in den Augen!
    ...Jo den kenn ich ?? Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Nicod78 ()

  • Parkplatz gilt aber auch nur wenn er nicht direkt von der Straße befahrbar ist und keine Sichtverbindung besteht?!? :D
    Also soweit ich weiß sind Neonröhren im INNENraum auch verboten, Verletzungsgefahr bei Unfall? :D Zumindest habe ich schon öfters gelesen dass bei einer Kontrolle verlangt wurde die sofort aus dem Fußraum zu entfernen, von Heckablage nicht zu reden. :D

  • Also Fazit....
    Fußraumbeleuchtung mit egal welcher Farbe egal solange das Fahrzeug nicht bewegt wir und es nicht sichtbar für andere ist....
    Desweiteren wofür gibt es denn Schalter :D so hat es mein Vater und seine Kollegen die schon öfters mitgefahren sind auch noch nicht gecheckt.... Same Job as Thommyfahrer :D (nicht negativ gemeint) Man muß halt nur schalten können... :D
    Konnte mir aber bisher noch keiner Regulär beantworten was nun tacheles ist, alles eher so nen bischen schwammig! Also während der Fahrt auf jedenfall aus und ansonsten nur über Innenraumbeleuchtung und man dürfte "save" sein.
    CU

  • so abschließender beitrag :D


    hab mich jetzt mal richtig schlau gemacht :D


    also da die innenbeleuchtung nicht in §22aSTVZO erwähnt ist, müssen die teile nicht in amtlich genehmigter bauart ausgeführt sein.


    d.h. scheiss auf E-zeichen


    im kommentar zur STVZO heisst es :" innenbeleuchtung in kfz wird nicht von §49a erfasst; dringt sie nach aussen UND beeinträchtigt sie die wirkung der anderen beleuchtungseinrichtungen, so ist §30 anzuwenden."


    §30 abs1 STVZO (1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
    1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
    2.die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.



    daraus folgt: verändert jemand seine innenbeleuchtung so, das andere geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden ist dies unzulässig.
    (z.b. weihnachtsbäumchen oder neon-reklame ( Bsp. aus kommentar)



    zusammenfassung:
    1.innnebeleuchtung fällt NICHT unter die beleuchtungseinrichtungen der stvzo und braucht keine bauartgenehmigung.
    2.daraus folgt farbe egal,
    3.egal ob nur einstiegsbeleuchtung oder normale innenbeleuchtung.


    Es muss nur darauf geachtet werden, das gegen §30 StVZO und §23StVO
    beachten. Also keine übermäßige aussenwirkung. und sicht und gehör dürfen nicht beeinträchtigt werden.


    somit dürften samtliche denkbaren beleuchtungen im Innenraum zulässig sein wenn sie nicht zu heftig sind. ( auch schalthebel und fussraumleuchten)


    eine standard pkw-innenbeleuchtung hat ja auch eine gewisse aussenwirkung.( z.b. mein radio ziemlich hell und blau :D oder navi leselampen.....)


    durch so manch ein modernes radio oder navi dürfte man wohl stärker abgelnkt werden als durch led`s am schalthebel oder fussraumbeleuchtung!!!



    SO ENDE DER DISKUSSION
    ICH HABE RECHT :D

  • Beleuchtungen die innen verbaut sind, müssen nicht ständig betriebsbereit sein, im Gegensatz zu den Teilen die außen dran sind, so fängt`s schon mal an!
    <p>
    Was innen alles leuchtet, wenn die Türen aufgehen und das Fahrzeug steht interessiert keinen Menschen. Macht man den Neonkit während der Fahrt an und der Innenraum sieht aus wie ne Disco, dann haben wir ne Außenwirkung (evtl. mit Behinderung/Gefährdung des Verkehrs) oder ne Blendgefahr des Fahrzeugführers und somit gibt`s Probleme.
    <p>
    D&W und wie sie alle heißen vermerken die Nichtzulässigkeit im Bereich der StVZO um sich abzusichern und haben selbst meist keinen Plan!
    <p>

    Zitat

    D.h. aber, nur wenn sich das Fahrzeug bewegt. Wichtig !!!


    Genau das ist der Knackpunkt, wie Nico schon angemerkt hat. Im Bußgeldkatalog heißt es zum Beispiel (sinngemäß!)


    Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Betriebserlaubnis erloschen war


    Nichtvorschriftsmäßiges Fahrzeug geführt


    Fahrzeug geführt, an dem bla bla bla.....


    .... und hierbei muß sich natürlich alles auf öffentlichem Verkehrsgrund zugetragen haben. Ein Parkplatz ist jedoch auch dann öffentlicher VG, wenn jeder einfach drauffahren kann. Da müßte dann schon ne Schranke davor sein. Allerdings muß man z.B. bei abgefahrenen Reifen immer dran denken, wie das Auto dorthin gekommen ist. Sprich, nen abgefahrenen Reifen kann ich auf einem Parkplatz oder bei stehendem Auto anzeigen, sofern ich keine Montagespuren sehe, denn dann ist das Teil ja so dort hingekommen!


    Abschließend möchte ich anmerken, daß man das alles wie gesagt nicht so einfach in "zulässig" und "unzulässig" aufteilen kann, da gibts ne Menge Ausnahmen und Schlupflöcher - nicht umsonst muß man paar Jahre lernen und pauken und sich die Kacke reinziehen..... :D

    Einmal editiert, zuletzt von thommyfarmer ()