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Zwangsstilllegung, oder was passiert, wenn eine Versicherung pennt

  • Badboy69 †
  • March 29, 2014 at 12:35 PM
  • 2,056 times read
  • 5 Comments

Hab heute einen netten Brief im Kasten gehabt xD

"Das Straßenverkehrsamt hat meinen Wagen wegen nicht bezahlter Versicherung stillgelegt."

Ich hab natürlich sofort bei meiner Versicherung angerufen und logischerweise erst einmal meinem Frust Luft gemacht :thumbup:

Nachdem die eigentlich recht nette Mitarbeiterin meinem Flüchen und Verwünschungen lange genug zugehört hatte, bin ich dann auch mal zum Kern gekommen. Es stellte sich bei genauer Betrachtung meines Versicherungskontos heraus, das es auf "Null" steht, also zu 100% ausgeglichen ist.

Jetzt stellt sich mir die Frage, wer da gepennt hat und entweder ein falsches Kennzeichen an das SVA weitergeleitet oder meine Zahlung (die ich natürlich schriftlich nachweisen kann) übersehen hat :cursing: :cursing: :cursing: Nun darf ich Montag morgen mal eben bei meiner Versicherung und dem SVA anrufen und erste bitten, eine Bestätigung der eingegangenen Zahlung an zweite zu mailen. Dann werde ich meine Rechtschutz mal kontaktieren (übrigends auch im Konzern der Kfz-Vers.) xD und diese um rechtlichen Rat bezüglich der nicht durch mich verursachten Kosten der Stilllegung einzuholen. Von anderen Kosten, die mir entstehen, weil ich mein Auto nicht nutzen kann, nicht zu reden.

Bin mal gespannt, wann ich meinen wagen wieder nutzen darf und wer für die Kosten aufkommen wird :crazy:

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Comments 5

Stefan M.
March 31, 2014 at 10:16 PM

Ärgerlich, aber menschlich.
Unser BMW hat auch eine neue Versicherung, weil die alte es nicht gebacken bekam, vom richtigen Konto abzubuchen.
Trotz persönlichem Vorsprechen bei der Versicherung. Da sollte man meinen, dass es dann klappt, nachdem sie erst die alten Datensätze nutzten.
Nö, natürlich Stillegungsandrohung. Dann andere Versixherung genommen und die alte wollte natürlich noch jede Menge Geld.
Gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt und nur die Prämie für die Haftpflicht, ohne Mahnkosten, ohne RA-Gebühren, ohne Zinsen... bezahlt. Wer keine Rechnung schixkt, der kann auch nicht in Verzug setzen.
Grüße
Stefan

Badboy69 †
March 31, 2014 at 9:29 AM
Author

So, heute beim SVA und der Vers. angerufen.

SVA sagte mir, das alles ok ist. Die haben den Stilllegungsbescheid am 26.03 geschrieben (am 29.03 war er dann im Kasten:) ). Und am 28.03 hat die Versicherung (bzw ein des lesens fähiger Mitarbeiter) den Fehler wohl bemerkt und dem SVA Besheid gegeben, das alles bezahlt ist.

Ergo ich darf den Wagen wieder oder weiter ohne Einschränkungen nutzen. Gebühren werden auch keine anfallen, da die Vers. sich innerhalb einer Frist gemeldet hat.

Und das ganze nur, weil ein beschi**ener Mitarbeiter der Versicherung zu blöd war, die Daten der Kunden richtig zu lesen.

Badboy69 †
March 30, 2014 at 5:02 PM
Author

Na ich halt länger als nur 3 Minuten durch, wenn ich richtig in Fahrt bin :D

Aber es war definitiv ein Fehler meiner Versicherung.

Penny
March 30, 2014 at 10:53 AM

Auf meiner ersten Schulung während der Ausbildung lernte ich: Ein Kunde kann sich maximal 3 Minute lang aufregen ohne zu ersticken....Daher legen bei solchen Anrufen die Versicherungsmenschen den Hörer zu Seite für 3 Minuten bevor sie antworten :P Die Verkehrsämter machen da oft Mist, da fehlt dann n zweiter Vorname oder ein Bindestrich und schon passiert sowas...

Glatze11
March 29, 2014 at 3:53 PM

Wenn deine Plaketten noch dran sind kannste auch fahren.
Nur das Schreiben reicht nicht .

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